Kleine Bühne, große Meinung Aktivrente – Aktiv ausgeschlossen
von Winfried Machel am 18.10.2025Es gibt Entscheidungen, die sind so sauber begründet, dass man fast vergisst, wie ungerecht sie sind.
Ein Beispiel: die neue „Aktivrente“. Die Bundesregierung jubelt – bis zu 2.000 Euro steuerfrei für Rentner, die weiter arbeiten. Ein schöner Anreiz, länger im Job zu bleiben. Nur: nicht für alle.
Denn wer selbstständig ist, wird kaltgestellt. Steuerfrei dürfen nur die weiter malochen, die sozialversicherungspflichtig angestellt sind. Selbstständige dagegen? Dürfen zuschauen. Und zahlen.
Das Finanzministerium liefert die Begründung gleich mit: Die Aktivrente solle ja nicht ältere Menschen entlasten, sondern die Sozialkassen stärken. Wer also keinen Arbeitgeber über sich hat, der brav Abgaben abführt, ist aus Sicht des Staates – sozialpolitisch Luft.
Die Logik dahinter ist bestechend schlicht:
Wer sein Leben lang Risiken getragen, Aufträge akquiriert und die eigene Krankenversicherung allein geschultert hat, darf jetzt bitte auch im Alter die Klappe halten. Wer dagegen brav angestellt war, bekommt den Steuerbonus serviert.
Dabei sind es gerade ältere Selbstständige, die oft nicht aus Luxus, sondern aus schlichter Notwendigkeit weiterarbeiten. Sie tragen zur Wirtschaftskraft bei, schaffen Aufträge und Jobs – aber in der Berliner Ministeriumslogik zählt das nichts. Keine Sozialkassenbeiträge? Kein Steuerfreibetrag. Punkt.
Damit sendet der Staat eine klare Botschaft:
Mut wird bestraft, Anpassung belohnt.
Und wer im Alter nicht mehr in ein Angestelltenverhältnis passt, bleibt eben auf der Strecke.
Verfassungsrechtlich ist das mindestens fragwürdig, gesellschaftlich ist es fatal. Denn es fördert genau das Gegenteil von dem, was Deutschland dringend braucht: Eigeninitiative, Unternehmergeist und Flexibilität.
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Frage der Woche an die Bundesregierung:
Warum dürfen Selbstständige bei der Aktivrente nicht mit am Tisch sitzen – und wie rechtfertigen Sie diese Ungleichbehandlung mit dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes?
Kommentare
am 18.10.2025 um 12:09:21 Uhr
Man zahlt zwar keine Steuern bei der Aktivrente, aber doppelt Krankenversicherung (Arbeitnehmer-und Arbeitgeber-Anteil; genausowie auf Betriebsrenten)