Lüneburg, am Montag den 11.08.2025

Kleine Bühne, große Meinung Blendend – im falschen Sinn

von Winfried Machel am 08.08.2025


LED-Beleuchtung an Fahrrädern ist eine feine Sache. Stromsparend, langlebig, hell. Viel zu hell, wenn man abends auf Lüneburgs Radwegen und Straßen unterwegs ist. Was eigentlich für Sicherheit sorgen sollte, blendet oft wie ein Fernlicht im Gegenverkehr. Die Frontlampen vieler Räder strahlen nicht nur den Weg aus, sondern gleich den halben Straßenzug – inklusive aller, die einem entgegenkommen.

Ich frage mich: Gibt es dafür keine Vorschriften? In Deutschland ist doch sonst alles geregelt, vom Mindestabstand zwischen Zäunen bis zur exakten Form von Warnwesten. Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) schreibt für Fahrradbeleuchtung durchaus vor, dass Lampen nicht blenden dürfen. Nur: Wer kontrolliert das? Wer misst nach? Antwort: Niemand, der mir bisher begegnet ist.

Dabei ist das Problem nicht neu. Früher waren es die Dynamo-Funzeln, bei denen man froh sein konnte, überhaupt etwas zu sehen. Heute sind es LED-Strahler, die ganze Waldstücke taghell ausleuchten – und jeden entgegenkommenden Radler für ein paar Sekunden in Blindflug schicken. Sicherheit für den einen, Unsicherheit für den anderen.

Vielleicht wäre es an der Zeit, dass Polizei oder Ordnungsamt abends mal nicht nur Autos anhalten, sondern auch Fahrräder mit Flutlichtanlage. Oder dass der Gesetzgeber die Hersteller stärker in die Pflicht nimmt, den Lichtkegel zu begrenzen.

Bis dahin bleibt nur, sich mit zusammengekniffenen Augen durch die LED-Scheinwerferwand zu kämpfen. Blendend ist eben nicht immer ein Kompliment.

Winfried Machel

© Fotos: Winfried Machel


Kommentare Kommentare

Kommentar von Bernd
am 09.08.2025 um 08:47:57 Uhr
Wenn die Lampen in einem kleinen Winkel nach unten gerichtet sind hat das zwei Vorteile:
Der Radfahrer sieht das was wichtig ist, nämlich den Weg und der entgegenkommenende Verkehr wird nicht geblendet.
Übrigens ist es auch für Autofahrer eine große Gefahr. Die sehen dann nämlich auch nichts mehr.
Kommentar von Ditmar
am 09.08.2025 um 18:56:05 Uhr
Warum gibt es bei Fahrrädern bei der heutigen Helligkeit der Lampe Pflicht zur vernünftigen Einstellung des Leuchtkegels wie bei den Autos?
Ist dem durchschnittlichen Radfahrer die Blendwirkung seiner Beleuchtung egal?
Kommentar von Regina
am 10.08.2025 um 19:44:50 Uhr
Mit ein bisschen Rücksichtnahme kann es ganz einfach sein. Meine Fahrradlampe ist so eingestellt, dass ich den Weg vor mir gut sehen kann und niemanden blende. Für sehr dunkle Wege habe ich eine zusätzliche Lampe am Lenker, die ich mir der Hand gut erreiche. Sobald mir jemand entgegen kommt, wird sie weiter nach unten gerichtet. So kann ich mein "Fernlicht" abblenden und bin auf dunklen Wegen trotzdem sicher unterwegs ohne andere zu stören.


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