Kleine Bühne, große Meinung Blendend – im falschen Sinn
von Winfried Machel am 08.08.2025LED-Beleuchtung an Fahrrädern ist eine feine Sache. Stromsparend, langlebig, hell. Viel zu hell, wenn man abends auf Lüneburgs Radwegen und Straßen unterwegs ist. Was eigentlich für Sicherheit sorgen sollte, blendet oft wie ein Fernlicht im Gegenverkehr. Die Frontlampen vieler Räder strahlen nicht nur den Weg aus, sondern gleich den halben Straßenzug – inklusive aller, die einem entgegenkommen.
Ich frage mich: Gibt es dafür keine Vorschriften? In Deutschland ist doch sonst alles geregelt, vom Mindestabstand zwischen Zäunen bis zur exakten Form von Warnwesten. Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) schreibt für Fahrradbeleuchtung durchaus vor, dass Lampen nicht blenden dürfen. Nur: Wer kontrolliert das? Wer misst nach? Antwort: Niemand, der mir bisher begegnet ist.
Dabei ist das Problem nicht neu. Früher waren es die Dynamo-Funzeln, bei denen man froh sein konnte, überhaupt etwas zu sehen. Heute sind es LED-Strahler, die ganze Waldstücke taghell ausleuchten – und jeden entgegenkommenden Radler für ein paar Sekunden in Blindflug schicken. Sicherheit für den einen, Unsicherheit für den anderen.
Vielleicht wäre es an der Zeit, dass Polizei oder Ordnungsamt abends mal nicht nur Autos anhalten, sondern auch Fahrräder mit Flutlichtanlage. Oder dass der Gesetzgeber die Hersteller stärker in die Pflicht nimmt, den Lichtkegel zu begrenzen.
Bis dahin bleibt nur, sich mit zusammengekniffenen Augen durch die LED-Scheinwerferwand zu kämpfen. Blendend ist eben nicht immer ein Kompliment.
Winfried Machel
Kommentare
am 09.08.2025 um 08:47:57 Uhr
Der Radfahrer sieht das was wichtig ist, nämlich den Weg und der entgegenkommenende Verkehr wird nicht geblendet.
Übrigens ist es auch für Autofahrer eine große Gefahr. Die sehen dann nämlich auch nichts mehr.
am 09.08.2025 um 18:56:05 Uhr
Ist dem durchschnittlichen Radfahrer die Blendwirkung seiner Beleuchtung egal?
am 10.08.2025 um 19:44:50 Uhr