Lüneburg, am Mittwoch den 30.04.2025

Kommt es zu einer Mediation?

von Carlo Eggeling am 31.01.2024


Es bleibt schwierig: Während das Rathaus auf Anfrage erklärt hatte, Oberbürgermeisterin Claudia Kalisch habe ein Mediationsverfahren in Sachen Heinrich-Böll-Haus in Gang gesetzt, wertet der Eigentümer des Hauses an der Katzenstraße anders. Er wolle erst wissen, mit wem er an einem Tisch sitze und worum es gehe. Auch findet er den genannten Zeitpunkt von Anfang März ungünstig. Er lebe eigentlich in Argentinien, er könne nicht mal einfach nach Lüneburg fliegen, auch wegen der "negativen CO2-Bilanz". Aktuell kümmert er sich um das Haus und hatte ein Treffen mit LA vorgeschlagen.

Wie berichtet, hatte der Hausbesitzer gegen den Trägerverein geklagt, weil er Modalitäten des Vertrages nicht erfüllt sah. So ging es um das Avenir. Das Café sei ein kommerzieller Betrieb, für den bestimmte Brandschutzvorschriften gelten. Eben die seien nicht erfüllt worden, es gebe Schwierigkeiten mit dem Versicherungsschutz. Das Landgericht gab Ende vergangenen Jahres dem Eigentümer weitgehend Recht, er hatte auf Räumung geklagt. Inzwischen sind Trägerverein und zig Organisationen ausgezogen.

Der Trägerverein "Unsere Welt - für Frieden, Umwelt, Gerechtigkeit" lässt offen, ob und wie er sich eine Mediation vorstellen kann. Gut scheint man auf den Besitzer des Hauses nicht zu sprechen zu sein, es klingt nicht nach Annäherung. Auf eine Anfrage heißt es: "Wir bleiben dabei, dass wir die ganze Angelegenheit weiter nicht über die Medien austragen wollen, auch wenn die Gegenseite das seit Wochen anstrebt und provoziert. Nach wie vor geht es uns nicht darum einen Streit öffentlich, über Aushänge oder über Medien, auszutragen. Dabei bleibt es."

Es könnte einen weiteren Konfliktherd geben. Der Eigentümer ist mit dem Ergebnis des Auszugs nicht einverstanden, es sei kein "vertragsgemäßer Zustand" hergestellt worden. So fehlten beispielsweise Innenfenster. Er habe sich mit entsprechenden Fragen an den Trägerverein gewandt: "Es gab bislang keine Reaktion." Wie eine Einigung in diesem Punkt als auch bei einer möglichen Mediation aussehen kann, ist offen für den Eigentümer.

Für ihn bleibt es auch ohne Initiativen weiter das Heinrich-Böll-Haus, benannt nach dem Schriftsteller und Nobelpreisträger. So will er in der kommenden Woche wieder ein Namensschild an der Fassade anbringen. Auch plane er in Abstimmung mit der Familie des 1985 verstorbenen Autors eine Ausstellung, sagt er. Dabei solle es um das Werk "Die verlorene Ehre der Katharina Blum" gehen. Es handelt von einer junge Frau, die durch ihre Beziehung zu einem Mann, der als mutmaßlicher Bankräuber mit angeblichen Terrorismus-Bezug gilt, in einer Boulevardzeitung als "Terroristenbraut" verunglimpft wird -- ihre Existenz zerbricht. Die Erzählung erschien für 50 Jahren und war damals ein Sinnbild für sogenannten Sensationsjournalismus. Wann die Schau laufen soll, sei noch nicht klar. Carlo Eggeling

© Fotos: ca


Kommentare Kommentare

Kommentar von Lars Meyer-Ohlendorf
am 01.02.2024 um 20:14:26 Uhr
Vorweg zur Klarstellung: Der Vorschlag zum Treffen erfolgte als Reaktion auf die (wieder einmal) verunglückte Berichterstattung des letzten LA-Artikels - der wurde in der dortigen Kommentierung "gerade gezogen".

1. Dass bei vorliegen eines rechtskräftigen Urteils des Landgerichts immer noch geschrieben wird ,das Cafe Avenir "sei" irgendwas (und nicht "ist"), ist kein Zeichen von investigativem Journalismus. Die Richterin folgte voll umfänglich, nicht nur "weitgehend" dem Kläger und urteilte wörtlich wie es "ist":

"Vorliegend liegt ein wichtiger Grund zur Kündigung vor:"

a.) "Die Vertragsschließenden gingen seinerzeit übereinstimmend davon aus, dass das Haus im Geiste des Friedensnobelpreisträgers Heinrich Bölls betrieben würde und von Non-Profit -Verbänden, -Gruppen, -Initiativen und -Vereinen betrieben würde deren Mitglieder (ganz überwiegend) ehrenamtlich handeln." ....

b.) "Zum einen verstößt die Vermietung der Art der Nutzung gegen den vereinbarten Vertragszweck....Bei dem Café Avenir handelt es sich um ein kommerziell und professionell betriebenes öffentliches Café....einzig diese Tätigkeit und zwar in Gewinnerzielungsabsicht war Sinn und Zweck des Café Avenir...Überschüsse wurden für die Expansion der GmbH genutzt, wie die Anmietung der Räumlichkeiten der Rösterei zeigt....das Café ist in der Lage Gewinne hierfür zu erzielen, wobei zu vermuten ist, dass dies insbesondere aufgrund einer für die innerstädtische Lage vergleichsweise niedrige Miete erst möglich wird....faktisch steigt der Wert des Unternehmens und damit der Geschäftsanteile durch Expansion..."

c). "Zum zweiten ... Pflicht das Objekt nur im Rahmen der behördlichen Genehmigungen zu nutzen, behördliche Vorgaben zu beachten und so den Versicherungsschutz des Gebäudes und die Sicherheit der Nutzer nicht zu gefährden. Hieran hielt sich die Beklagte nicht. Ein Eintritt der Feuerversicherung bei Verstoß gegen Brandschutzvorgaben wäre nicht gesichert. Menschen könnten Schaden nehmen...Dabei verkennt das Gericht nicht, dass das Heinrich Böll Haus eine gewachsene Institution in der Stadt Lüneburg ist, mit dem Betrieb ehrenwerte Ziele angestrebt werden. Dennoch muss dies im Rahmen der vertraglichen und gesetzlichen Vorgaben (Genehmigungen/Umfang) geschehen. Dies zu erreichen war dem Kläger in Ermangelung einer konstruktiven Kommunikation nicht möglich....Baugenehmigungsrechtliche Vorgaben stellen keine Formalie da, sondern bezwecken den Schutz von Eigentum und Nutzern."

d.) "Anstatt im Sinne des Vertrages Inhalte zum Mietverhältnis freundschaftlich-solidarisch ... zu ende zu verhandeln, wurde das Mieterhöhungsbegehren des Klägers, welches aus einem Vorschlag des Beklagten resultierte, als geldgierig bewertet und eine öffentliche Kampagne zum Erhalt des Heinrich Böll Haus gestartet, womit der engste Kreis der Vertragspartein (freundschaftlich-solidarisch) verlassen wurde und Druck auf den Kläger ausgeübt wurde....Die Einzelrichterin folgt insoweit den Angaben des Klägers im Rahmen der informatorischen Anhörung, der glaubwürdig und glaubhaft schildert, dass er sich unwohl fühle, wenn er in Lüneburg durch die Straßen geht...Nachvollziehbar fühlt sich Kläger verkannt, denn er sieht sich als großzügigen Vermieter (underrent) und solidarischer Förderer der Sache...Dass der Beklagte meint, es liege ein Problem der Selbstwahrnehmung vor, wenn er sich verunglimpft fühlt, so zeigt dies, dass der Beklagte nicht in der Lage ist, die Bedürfnisse und Interessen des Klägers zu hören, zu würdigen und zu berücksichtigen."

Das vollständige Urteil ist unter www.heinrich-boell-haus-lueneburg.de einsehbar.

2. Sollte der Verein wirklich gesagt haben: "Wir bleiben dabei, dass wir die ganze Angelegenheit weiter nicht über die Medien austragen wollen, auch wenn die Gegenseite das seit Wochen anstrebt und provoziert. Nach wie vor geht es nicht darum einen Streit öffentlich über Aushänge oder über Medien, auszutragen.." ist dies an einer Verkennung von Ursache-Wirkung und Widersprüchlichkeit kaum zu überbieten:

a.) Es war der Verein, der monatelang eine beispielslose mediale öffentliche BöllhausErhaltenKampagne geschaltet hat inkl.:
- auf falschen Tatsachenbehauptungen (Existenzbedrohung durch angebliche Mieterhöhungen und Finanzvorstellungen eines einzelnen Eigentümers) beruhende Pressemitteilung die zu einer rechtswidrigen Verdachtsberichterstattung der LandesZEITUNG, Social Media-Hetze, Instrumentalisierung der Öffentlichkeit und Politik führte.
- Demonstrationen, Aushängen am Haus, Social Media Kampagne inkl. Beleidigungen "Geldgier" und einer nach wie vor (!) geschalteten change.org, bei der 3700 Menschen unterschrieben und Geld zum Erhalt des Gebäudes, das den Namen Böll trägt, gespendet haben, auch weil sie darüber getäuscht wurden, dass das Haus durch angebliche Mietsteigerungen bedroht sei.
Wenn schon "Bedrohung" (das Heinrich-Böll-Haus wird solange als solches weiterbestehen, wie die Familie Böll, und dessen Eigentümer dies bestimmen, und zwar gemeinsam), dann durch vertragswidrige, Gebäudeschäden verursachende, gewinnorientierte, nicht genehmigte, den Brandschutzauflagen nicht entsprechender Nutzung.
Ganz bestimmt nicht durch seit Vertragsbeginn nicht vorgenommener Erhöhung der Miete (nicht einmal inflationsbedingt): Sie lag bis Ende des Mietverhältnisses, wie durch eine gemeinsam beauftragte Gutachterin festgestellt, bei rd. 54 % der marktüblichen Miete. Mit den Räumlichkeiten hat insbesondere eine Cafe-GmbH Geld verdient. Der in den 30 Jahren Mietzeit entstandene Sanierungsstau ist enorm. Eine Mieterhöhung kann es schon denklogisch nicht gegeben haben: Der Vertrag ist seit dem 10.01.2022 gekündigt - die angebliche, sich immer wiederholende Kampagne zu angeblichen Mieterhöhungen begann am 05.02.2023.

b.) Und: Die Anfragen für ein pers., vertrauensvolles Klärungsgespräch beantwortet der Verein nicht. Das bescheidene Leserbriefe zu tendenziösen Artikeln und das Aushängen eines rechtskräftigen Urteils (über deren Gründe medial geschwiegen wird), von Büchern des Namensgebers, eines offenen gemeinsamen Briefs mit der Familie Böll, das Böll-Gedicht "Meine Muse", ein altes Bild des Gebäudes, meiner Katze, ein Aufruf zum Gedenken des Holocaustgedenktags am 27.1, eines Bildes Bölls mit Willy Brand und des Logos des Fußballweltmeisters und FIFA-Weltrangersten (mehr hängt da nicht) als Provokation gewertet wird - na ja, buenas noches!
Aber offenbar ja - das Schaufenster wurde in der "Nacht Gegen Ausgrenzung" eingeschlagen. Ein (auch politischer) Aufkleber wurde auch für kurze Zeit neben das zerbrochene Fenster geklebt.

3. Die Ausstellung "Einmischen Erwünscht" zum Leben und Werk Heinrich Bölls wird auch nicht "in Abstimmung" sondern "gemeinsam" mit der Familie Böll geplant - und der Heinrich-Böll-Stiftung. Dass das Wort "Schau" für diese Ausstellung über den Literaturnobelpreisträger verwendet wird, klingt irgendwie nach dem "Sensationsjournalismus", der angesprochen wird, oder?
Kommentar von Jutta
am 02.02.2024 um 12:48:48 Uhr
Ich kann Herrn Lars Meyer-Ohlendorf in vollem Umfang zustimmen.
Ist das in unserer heutigen Zeit nicht möglich, Entschuldigung zu sagen für Fehler, die man begangen hat und sich gemeinsam an einen Tisch zu setzen um darüber zu sprechen und es gemeinsam besser zu machen?


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