Lüneburg, am Dienstag den 17.02.2026

Kost und Logis für Dauerkunden der Polizei

von Carlo Eggeling am 17.02.2026


Nun hat es gereicht, die Justiz hat gegen einen 31-Jährigen einen Langzeitgewahrsam erlassen. Der Mann fällt seit vergangenem September immer wieder auf und ist "Dauergast" im Polizeibericht. Vor einer Woche wollte er in eine noch geschlossene Arztpraxis am Sand eindringen. Nachdem eine Mitarbeiterin ihn abwies, soll er die Frau getreten und einen Feuerlöscher im Treppenhaus entleert haben. Vorwurf: Gefährliche Körperverletzung. Der Beschuldigte kam in die Psychiatrie. Und wieder frei.

Der Mann ist einschlägig vorbestraft, er saß nach Informationen von LA längere Zeit in Haft. Vergangenen Spätsommer kehrte er an die Ilmenau zurück. Die Polizei hat ständig mit dem Mann zu tun, LA berichtete mehrfach. Er soll sich in den vergangenen Monaten im Glockenhaus an der öffentlichen Toilette als Klomann ausgegeben und Geld gefordert haben Als ein 67-Jähriger nicht zahlte, schubste ihn der Verdächtige zu Boden. Als es im Sozialamt nicht so lief wie gewünscht, schlug er eine Scheibe ein und zündete Papier an. Zudem soll er in der Stadt Passanten ohne erkennbaren Grund angespuckt und geschlagen haben. Dazu kommen Diebstähle.

Polizeiintern ist von Dutzenden Vorfällen die Rede, leichte Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Widerstand, Klauereien. All das reichte nicht aus, um einen Haftbefehl zu beantragen. Man müsse jeden Fall einzeln betrachten. Das hatte die Staatsanwaltschaft bei einem vergleichbaren Fall erklärt.

Damals "sammelte" die Anklagebehörde Delikte, bis es für eine Anklage reichte -- für ein erstes Paket. Jetzt soll es ähnlich laufen. Seine Behörde trage Fälle zusammen, um dann Anklage am Amtsgericht zu erheben, sagt der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Jan Christoph Hillmer. Dabei gehe es zunächst um Vorwürfe aus dem vergangenen Jahr.

Auf der Wache hofft man, so ist aus Polizeikreisen zu hören, dass der zehntägige Langzeitgewahrsam reicht, um den 31-Jährigen vor Gericht zu bringen -- und auf eine Haftstrafe. Carlo Eggeling

© Fotos: ca


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