Lüneburg, am Montag den 17.11.2025

Kurzarbeit – was Arbeitgeber jetzt wissen müssen

von Arbeitgeberverband Lüneburg-Nordostniedersachsen e.V. am 17.11.2025



Arbeitgeberverband Lüneburg-Nordostniedersachsen lädt am 3. Dezember 2025 zur kostenfreien Online-Veranstaltung „Praxis & Recht“ ein

Lüneburg, November 2025 – Die Wirtschaft schwächelt, Kurzarbeit ist wieder ein Thema. Viele Betriebe stehen aktuell vor der Frage, wie sie auf rückläufige Aufträge und eine angespannte Wirtschaftslage reagieren können. Für Arbeitgeber bedeutet das: Handlungsbedarf. Kurzarbeit wird damit wieder zum wichtigen Instrument. Doch wann ist Kurzarbeit sinnvoll? Wie lässt sie sich rechtssicher einführen? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, und wie gelingt die Abstimmung mit der Agentur für Arbeit? Antworten gibt der Arbeitgeberverband Lüneburg-Nordostniedersachsen e.V. gemeinsam mit der Agentur für Arbeit Lüneburg-Uelzen in der Online-Veranstaltung „Praxis & Recht“ zum Thema „Kurzarbeit – was Arbeitgeber jetzt wissen müssen“ am 3. Dezember 2025.

Gerade jetzt ist es wichtig, die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen und praktischen Abläufe zu kennen – von der Anzeige bis zur Abrechnung. Auch typische Stolperfallen, Nachfragen der Arbeitsagentur und interne Kommunikation mit der Belegschaft spielen eine zentrale Rolle. Das Format „Praxis & Recht“ klärt die wichtigsten Aspekte rund um Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld. Anne Rypalla, Juristin beim Arbeitgeberverband, erklärt die rechtlichen Grundlagen, während die Expertinnen und Experten der Arbeitsagentur praxisnah durch das Verfahren führen.

Wann & Wo

Praxis & Recht „Kurzarbeit - was Arbeitgeber jetzt wissen müssen“ am

3. Dezember 2025, 10-11 Uhr

Online via Microsoft Teams (Zugangsdaten werden vorab zugesendet)


Die Teilnahme ist kostenfrei und auch für Nicht-Mitglieder möglich.

Anmeldungen erfolgen online unter https://arbeitgeberverbandlueneburg.de/veranstaltungen-seminare/veranstaltung-detail/?id=1500

© Fotos: Bild von StockSnap auf Pixabay


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