Land genehmigt Minus-Haushalt der Stadt — es stellen sich viele Fragen
von Carlo Eggeling am 16.07.2025Bereits seit Mitte April liegt der Stadt Lüneburg die Genehmigung ihres Haushalts für die Jahre 2025 und 2026 vor. Offenbar sah man im Rathaus keine Notwendigkeit, die Öffentlichkeit darüber zu informieren. Eine Pressemitteilung ist zumindest Journalisten nicht erinnerlich. Auf eine Anfrage von LA dauerte es jetzt mehrere Tage, bis die Verwaltung eine entsprechende Information bestätigte. Auch Ratspolitiker kannten den Inhalt der Genehmigung aus dem Innenministerium in Hannover wohl lange Zeit nicht, ergab eine kurze Nachfrage in Fraktionen.
Am Freitag tagt der Finanzausschuss des Rates. Kämmerer Matthias Rink soll dafür früher aus dem Urlaub zurückkommen. In Parteien ist man gespannt, ob die Oberbürgermeisterin kommt, da ihr Urlaub bevorsteht. Ich hatte einen Fragenkatalog ans Rathaus geschickt. Dort sieht man sich aufgrund des Umfangs und der Urlaubszeit nicht in der Lage, vor dem Ausschuss zu antworten.
Da LA die Haushaltsgenehmigung vorliegt, nach Auffassung von Fachleuten ein öffentliches Dokument, ergeben sich neue Fragen, die sicher in der außerordentlichen Sitzung gestellt werden dürften.
Die Genehmigung enthält Vorgaben. So schreibt die zuständige Bearbeiterin in Hannover, dass die vom Kämmerer angekündigten Haushaltssperren von 6,5 Millionen in diesem beziehungsweise 9,2 Millionen Euro im kommenden Jahr eingehalten werden müssen.
Interessant sind Details. So gebe es bei den "ordentlichen Erträgen ein Plus von 20 Millionen Euro zum Haushalt 2024." Was ins Kontor haut, ist ein Zuwachs von 15,5 Prozent bei den Personalkosten. Im Jahr 2025 kommen laut Genehmigung insgesamt 88 neue Stellen hinzu. Die Genehmigung: "Der weiterhin hohe Personalzuwachs und die daraus resultierenden Folgekosten stellen eine besondere Herausforderung dar und sind in den kommenden Haushaltsjahren auf das unbedingt erforderliche Maß zu reduzieren." Einen buchhalterischen Trick benennt die Genehmigung: befristete Stellen müssen nach einem Jahr als "Stellen im Haushaltsplan" ausgewiesen werden. Das ist offenbar aktuell nicht der Fall.
Unter Druck steht die Stadt bei ihren angekündigten Haushaltssperren. Die muss sie umsetzen. Die Genehmigung: "Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass die Erbringung dieser pauschalen Konsolidierungsbeiträge im Haushaltssicherungsbericht nachzuweisen ist. Sofern eine Realisierung dieser Beträge im Haushaltsvollzug nicht erfolgt, können die Pauschalen im folgenden Haushalt nicht mehr als Konsolidierungsmaßnahme genutzt werden." Ganz praktisch heißt das: Kämmerer Rink muss die 6,5 Millionen in diesem Jahr zusammenstreichen. Und im nächsten die 9,2 Millionen.
Eine "dauernde Leistungsfähigkeit" der Kommune könne aufgrund der Belastungen in der "mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung erwarteten Defizite und aufgrund des hohen Bestands an Liquiditätskrediten nicht festgestellt werden". Diese Liquiditätskredite, quasi der Dispo des Rathauses, wird für 2025 auf 220 Millionen und für 2026 auf 295 Millionen Euro festgesetzt. Für das laufende Jahr geht man im Innenministerium davon aus, dass für 2025 rund 196 Millionen Euro für diese Überbrückungshilfe genutzt werden.
Da die Oberbürgermeisterin in einer Pressemitteilung erklärte, die Bürger würden die Haushaltssperre kaum merken, da sie bei den freiwilligen Leistungen nicht kürzen wolle, stellt sich die Frage, wo der Rotstift angesetzt wird. Denn bei Pflichtleistungen, das sagt bereits das Wort, muss die Stadt ihre Pflicht erfüllen. Lediglich befristete Stellen nicht zu verlängern und kaum Neueinstellungen vorzunehmen, dürfte kaum 6,5 Millionen Euro bis Jahresende zusammenbringen.
Interessant dürfte es sein, ob die Fraktionen die Frage stellen, ob Kämmerer Rink einen Nachtragshaushalt aufstellt. Nach Auskunft von Verwaltungskennern aus dem Landkreis läge das nahe. Denn das Defizit ist hoch: Neben der Haushaltssperre von 6,5 Millionen Euro kommen gut fünf Millionen hinzu für gestiegene Pensionsaufwendungen sowie sechs Millionen Euro weniger bei der Gewerbesteuer. Macht alles in allem 17 bis 18 Millionen Euro aus. Die beiden letzten Beträge waren nicht bekannt, als der Haushalt aufgestellt wurde. Ein Nachtragshaushalt läge nahe -- samt einer neuen Prüfung.
Im Ausschuss liegen Themen nahe, ich schreibe ein paar auf:
1. Da der Haushalt bereits mit Sperrvermerken aufgestellt wurde, welche hat die Kämmerei bereits bei den Planungen berücksichtigt? Und welche hat sie seit der Haushaltsgenehmigung Mitte April, also vor drei Monaten, umgesetzt?
2. Liegt ein Katalog vor, welchen Beitrag die einzelnen Dezernate einbringen wollen beziehungsweise müssen? Wenn ja, welche, wenn nein, warum nicht?
3. Warum informiert die Verwaltung scheinbar nur scheibchenweise, wie es um den Haushalt aussieht?
4. Welche Stellen besetzt das Rathaus nicht? Welche baut es ab?
5. Wenn freiwillige Leistungen nicht gestrichen werden sollen, welche Projekte nimmt das Rathaus alternativ in den Blick? Welche Summen könnte das einsparen?
6. Es gibt kritisierte Projekte beispielsweise durch die CDU. Stichwort Bürgerrat zum Schrangenplatz. neben 25 000 Euro, die die Verwaltung aufruft, kommen Hunderttausende für Bearbeitung und Umsetzung hinzu. Streichen?
7. Sozialkonzept für den Sand mit Betreuungsangebot für die Drogen- und Alkoholszene. Ist das überhaupt finanzierbar?
8. Gibt es Ansätze dafür, Ausgaben zu verlagern? Also kommt das Angebot für den Sand, was fällt an anderer Stelle weg?
9. Was ist mit dem Kauf der ehemaligen Buchhandlung. Sind die Pläne, dort Verwaltung einziehen zu lassen, deren Umsetzung offensichtlich auf sich warten lässt, überhaupt finanzierbar? Sollte das Haus wieder verkauft werden, um Zinsen zu sparen?
10. Das Milliarden-Programm des Bundes für Investitionen wird auch Millionen nach Lüneburg leiten. Wie stellt die Verwaltung sicher, dass das Geld hier investiert und nicht zum Stopfen von Löchern im Haushalt genutzt wird?
11. Wie sieht das Konzept von Kämmerer Rink und Oberbürgermeisterin Kalisch aus, das strukturelle Minus, welches immer weiter aufwächst, zumindest einzudämmen? Ist beispielsweise ein genereller und großer Stellenabbau geplant, wenn ja, wo?
12. Daraus folgt die Frage, muss das Controlling innerhalb des Rathauses dringend verbessert werden, da nach Auskunft der Verwaltung der Umfang der Schräglage erst kürzlich so richtig bewusst wurde? Carlo Eggeling
Die Haushaltsgenehmigung im Wortlaut:
Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Hansestadt Lüneburg für die Haushaltsjahre 2025 und 2026
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf Ihren Antrag vom 06.02.2025 habe ich über die genehmigungspflichtigen Bestandteile der
Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 entschieden.
I. Genehmigung
Gemäß §§ 119 Abs. 4, 120 Abs. 2 und 122 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungs-
gesetzes (NKomVG) genehmige ich die nachfolgend genannten genehmigungspflichtigen Bestand-
teile der vom Rat der Hansestadt Lüneburg in seiner Sitzung am 19.12.2024 beschlossenen Haus-
haltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026:
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförde-
rungsmaßnahmen in Höhe von 35.449.600 € für das Haushaltsjahr 2025 und in Höhe von
37.772.200 € für das Haushaltsjahr 2026.
§ 3 Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 35.795.300 € für das Haus-
haltsjahr 2025 und in Höhe von 39.156.500 € für das Haushaltsjahr 2026.
§ 4 Höchstbetrag, bis zu dem Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen
in Anspruch genommen werden dürfen, in Höhe von 220.000.000 € für das Haushaltsjahr
2025 und in Höhe von 295.000.000 € für das Haushaltsjahr 2026.
II. Begründung
Allgemeine Haushaltssituation
Im Gesamtergebnishaushalt weisen Sie für das Haushaltsjahr 2025 einen Fehlbedarf von
– 46.916.100 € aus. Für das Haushaltsjahr 2026 wird mit einem Fehlbedarf von – 58.262.300 € ge-
rechnet. In den Folgejahren der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung kann der Haushalt-
sausgleich durchgängig ebenfalls nicht erreicht werden. Für die Jahre 2027 – 2029 werden Fehlbe-
darfe von insgesamt – 185,76 Mio. € ausgewiesen.
Im Gegensatz zu den Planungen der aktuellen Haushaltsjahre zeigten sich die Ergebnisse im fest-
gestellten Jahresabschluss 2022 und im vorläufigen Ergebnis 2023 deutlich verbessert im Ver-
gleich zu den ursprünglichen Planungen. In den Haushalten der Jahre 2022 und 2023 hatten Sie im
Gesamthaushalt jeweils Fehlbedarfe in Höhe von - 6.529.700 € und - 38.941.700 € ausgewiesen.
Mit den Jahresabschlüssen werden zwar noch Fehlbeträge ausgewiesen, diese sind aber deutlich
geringer. Im Jahresabschluss 2022 haben Sie ein nur geringes Defizit in Höhe von - 252.200 € er-
zielt. Für das Haushaltsjahr 2023 rechnen Sie im vorläufigen Jahresabschluss mit einem Gesamt-
fehlbetrag von - 18.710.678 € und damit gegenüber dem geplanten Gesamtergebnis mit einer Ver-
besserung von rd. 20,22 Mio. €. Aus den positiven Jahresergebnissen der vergangenen Jahre
konnten der Bestand an Fehlbeträge vollständig abgebaut werden, so dass in der Bilanz zum
31.12.2022 erstmalig eine Überschussrücklage von 1.255.499 € ausgewiesen werden konnte. Die-
ser steht der erwartetet Fehlbetrag im vorläufigen Jahresabschluss 2023 gegenüber.
Trotz einer durchaus positiven Entwicklung bei den ordentlichen Erträgen (+ 20 Mio. € im Vergleich
zum Haushalt 2024) werden die Ergebnishaushalte 2025 und 2026 insbesondere mit den Steige-
rungen bei den Aufwendungen, insbesondere den Personalaufwendungen (+ 15,5 % in Haushalts-
jahr 2025 im Vergleich zum Haushalt 2024) und den Transferaufwendungen (+ 7,1 %), belastet. Im
Stellenplan der Hansestadt Lüneburg werden im Vergleich zum Vorjahr 88 Stellen neu ausgewie-
sen. Der weiterhin hohe Personalzuwachs und die daraus resultierenden Folgekosten stellen eine
besondere Herausforderung dar und sind in den kommenden Haushaltsjahren auf das unbedingt
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erforderliche Maß zu begrenzen. Für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 sehe ich einen Teil der zu-
sätzlichen Stellen durch eine Ausweitung von Aufgaben begründet. Bei 49 Stellen wird die Auf-
nahme in den Stellenplan mit einer zwingend notwendigen Bereinigung des Stellenplans begrün-
det. Gemäß § 5 Abs. 1 S. 1 1. HS KomHKVO weist der Stellenplan die erforderlichen Stellen der
Beamtinnen und Beamten (Planstellen) und der weiteren nicht nur vorübergehend Beschäftigten
(andere Stellen) aus. Aus hiesiger Sicht sind nur Beschäftigungsverhältnisse mit einer Dauer von
bis zu einem Jahr als vorübergehende Beschäftigung im Sinne des § 5 Abs. 1 S. 1 1. HS
KomHKVO anzusehen. Alle darüberhinausgehenden Beschäftigungen gelten als nicht nur vorüber-
gehend, sodass für diese andere Stellen im Stellenplan auszuweisen sind. Da der Stellenplan gem.
§ 107 Abs. 3 S. 3 1. HS NKomVG einzuhalten ist, bitte ich künftig um Beachtung.
Im Finanzhaushalt werden für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 und in der mittelfristigen Finanz-
planung durchgängig negative Liquiditätssalden ausgewiesen. Die laufenden Auszahlungen kön-
nen über den gesamten Zeitraum der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung nicht durch die
laufenden Einzahlungen gedeckt werden. Die in der Finanzierungstätigkeit unvermindert hoch aus-
gewiesene Nettoneuverschuldung führt in den Folgejahren zu einer weiteren Belastung des Liquidi-
tätssaldos. Für das Haushaltsjahr 2025 ergibt sich ein negativer Liquiditätssaldo von rd. – 80,89
Mio. €. Dieser hat sich im Vergleich zum Vorjahr um rd. 17,87 Mio. € verschlechtert. Für das Haus-
haltsjahr 2026 wird ein weiterer Anstieg auf rd. – 90,19 Mio. Mio. € erwartet. Auch in den Folgejah-
ren ist kein Rückgang zu erwarten, der Liquiditätssaldo zeigt ein nahezu gleichbleibendes negati-
ves Ergebnis zwischen – 87,32 Mio. € für 2027 und - 82,2 Mio. € für 2029.
Die bereits mit dem Haushalt des Vorjahres festgestellte Verschlechterung der Haushaltslage der
Stadt Lüneburg hat sich mit dem vorliegenden Doppelhaushalt 2025/2026 nochmals verstärkt. Die
geplanten Fehlbeträge im Gesamtergebnishaushalt für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 können
nur noch anteilig in Höhe von rd. 9,9 Mio. € und 3,06 Mio. € auf die Folgen des Ukraine-Krieges zu-
rückgeführt werden. Aufgrund der angespannten Finanzlage steigt der Bedarf an Liquiditätskrediten
deutlich an. Zum 31.12.2024 wurden Liquiditätskredite in Höhe von 136 Mio. € ausgewiesen. Im
Vergleich zum Vorjahresbestand stellt dies einen Anstieg um rd. 44,3 % dar.
Wie bereits in den Vorjahren kann die dauernde Leistungsfähigkeit nach den Kriterien des § 23 der
Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung (KomHKVO) unter Berücksichtigung der im vorläufi-
gen Jahresergebnis 2023 ausgewiesenen sowie in den Haushaltsjahren 2024, 2025 und 2026 bzw.
in der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung erwarteten Defizite und aufgrund des hohen Be-
standes an Liquiditätskrediten nicht festgestellt werden.
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Haushaltssicherungskonzept
Die Hansestadt Lüneburg ist auch für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 gemäß § 110 Abs. 8
NKomVG verpflichtet, ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen. Ein Haushaltsausgleich wird
nicht mehr erreicht. Mit dem Beschluss vom 19.12.2024 hat Rat der Hansestadt Lüneburg das
Haushaltssicherungskonzept (HSK) der Vorjahre fortgeschrieben. Dabei wurde anteilig und letzt-
malig von den Regelungen nach § 182 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 i. V. m. Abs. 5 NKomVG Gebrauch ge-
macht. Auf Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen zum Ausgleich von Mehraufwendungen i. H. v.
von 9,9 Mio.€ für 2025 und 3,06 Mio. € für 2026, die auf die Folgen des Ukraine-Krieges zurückzu-
führen sind, wurde verzichtet. Für das im Haushaltsjahr 2025 verbleibende strukturelle Defizit in
Höhe von 37,0 Mio. € wurde im HSK ein Konsolidierungsbeitrag für das Haushaltsjahr 2025 in
Höhe von 8.437.800 € vorgesehen, davon sollen 6.500.000 € durch haushaltswirtschaftliche Sper-
ren erbracht werden. Für das Haushaltsjahr 2026 beträgt das strukturelle Defizit - 55,15 Mio. €. Es
wurde im HSK dazu ein Konsolidierungsbeitrag von 10.522.800 € vorgesehen, von dem auf Grund-
lage der Angabe in § 6 der Haushaltssatzung ein Anteil von 9.200.000 € durch haushaltswirtschaft-
liche Sperren erwirtschaftet werden soll. Im Weiteren wurden zu den bestehenden Prüfaufträgen
der Jahre 2023 und 2024 neue Prüfaufträge für Konsolidierungsmaßnahmen aufgenommen.
Das HSK entspricht weitestgehend den Vorgaben des § 110 Abs. 8 NKomVG und den Anforderun-
gen meiner Hinweise zur Aufstellung und inhaltlichen Ausgestaltung von Haushaltssicherungskon-
zepten und -berichten – HSK-Erlass (Rd. Erl. d. MI v. 17.9.2019 – 33.1-10005 § 110 Abs. 8
NKomVG, zuletzt geändert durch Rd.Erl. d. MI v. 17.1.2024, Nds. MBl. Nr. 49). Die von Ihnen als
haushaltswirtschaftliche Sperren ausgewiesenen Maßnahmen bewerte ich als pauschale Konsoli-
dierungsbeiträge (Ziffer 2.4 des HSK-Erlasses). Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass die Erbrin-
gung dieser pauschalen Konsolidierungsbeiträge im Haushaltssicherungsbericht nachzuweisen ist.
Sofern eine Realisierung dieser Beträge im Haushaltsvollzug nicht erfolgt, können die Pauschalen
im folgenden Haushalt nicht mehr als Konsolidierungsmaßnahme genutzt werden.
Unter besonderer Berücksichtigung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der aktuellen
multiplen Krisen kann ich die im HSK dargestellten Konsolidierungsbeiträge akzeptieren. Ich halte
es weiterhin für erforderlich, die von Ihnen im HSK vorgesehenen Prüfaufträge, auch in Bezug auf
die vorgesehenen Verbesserungen der Ertragsseite, weiter zielgerichtet zu verfolgen.
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Bitte legen Sie mir den vollständigen Haushaltssicherungsbericht für das Haushaltsjahr 2024 bis
zum 30.06.2025 und für das Haushaltsjahr 2025 bis zum 30.06.2026 vor.
Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen
Für das Haushaltsjahr 2025 ist trotz der weiteren Verschlechterungen der Finanzlage ein Investiti-
onsvolumen von insgesamt rd. 56,14 Mio. € geplant. Im Haushaltsjahr 2026 belaufen sich die in-
vestiven Auszahlungen auf 50,46 Mio. €. Die beantragten Kreditermächtigungen für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnamen in Höhe von 35.449.600 € für das Haushaltsjahr 2025 und in
Höhe von 37.772.200 € für das Haushaltsjahr 2026 übersteigen die geplanten Tilgungsleistungen,
so dass sich bei einer vollständigen Inanspruchnahme der Kreditaufnahmen Nettoneuverschuldun-
gen in Höhe von 22.847.600 € (2025) und 24.311.200 € (2026) ergeben. Darin sind die von Ihnen
neu veranschlagten Investitionsmaßnahmen aus Vorjahren enthalten, für die auf eine Ausbringung
von Haushaltsauszahlungsresten im Jahresabschluss 2024 verzichtet wurde. Die dadurch begrün-
deten Auszahlungen wurden mit 5.090.800 € (2025) und 1.145.000 € (2026) sowie der Kreditfinan-
zierungsanteil mit 3.450.000 € (2025) und 1.145.000 (2026) ausgewiesen.
Der bereits erreichte Schuldenstand durch Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförde-
rungsmaßnahmen betrug laut dem Ergebnis der vierteljährlichen Kassenstatistik am 31.12.2024
rd. 199,04 Mio. €. Darüber hinaus stehen noch Haushaltsreste aus Vorjahren für Kreditaufnahmen
zur Verfügung, welche die Nettoneuverschuldung in 2025 und 2026 sowie den zu erwartenden in-
vestiven Kreditstand noch entsprechend erhöhen könnten.
Bei nicht vorhandener dauernder Leistungsfähigkeit sind die Notwendigkeit einer Kreditaufnahme
durch die Kommunen und deren Genehmigung durch die Kommunalaufsicht gesondert zu begrün-
den (Ziffer 1.4.2 des Runderlasses vom 13.12.2017 über die Kreditwirtschaft der kommunalen Kör-
perschaften einschließlich ihrer Sonder- und Treuhandvermögen, Nds. MBl. S. 2018, S. 89, zuletzt
geändert durch Runderlass vom 29.03.2023, Nds. MBl. S. 314). Im Vorbericht zum Haushalt
2025/2026 und der von Ihnen übersandten Investitionsübersicht wurde die Erforderlichkeit der vor-
gesehenen Maßnahmen dargestellt. Bereits in meinen Genehmigungen der Kreditermächtigungen
für die Jahre 2023 und 2024 hatte ich Bedenken aufgrund der Zunahme der investiven Verschul-
dung dahingehend geäußert, dass die in Ihrem Investitionsprogramm veranschlagten Maßnahmen
zeitgerecht umgesetzt werden und die zur Finanzierung der vorgesehenen Investitionsmaßnahmen
veranschlagten Kreditaufnahmen vollständig benötigt werden. Bei meiner diesjährigen Analyse der
geplanten Investitionen bin ich erneut zu der Auffassung gelangt, dass Ihr Investitionsprogramm
zwar viele erforderliche Maßnahmen im Bereich der Pflichtaufgaben enthält. Die von mir bereits mit
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der Genehmigung der Investitionskredite des Haushalts 2024 als zwingend notwendig erachtete
Priorisierung von Maßnahmen kann ich anhand des vorliegenden Investitionsprogrammes nicht un-
eingeschränkt feststellen. Auch gehen die Investitionsauszahlungen sehr deutlich über den als Be-
grenzung vom Rat gefassten Eckwertebeschluss aus dem Jahr 2023 in Höhe von 30 Mio. € hinaus.
Unter Beachtung der Grundsätze einer geordneten Haushaltwirtschaft habe ich eine Gesamtwürdi-
gung des Haushalts vorgenommen. Im Rahmen meiner Abwägung habe ich berücksichtigt, dass
die Defizite in den kommunalen Haushalten aufgrund der multiplen Krisen aktuell zu einem wesent-
lichen Teil auch durch exogene Faktoren bedingt wird, welche die Kommunen nicht beeinflussen
können. Nach pflichtgemäßer Ausübung meines kommunalaufsichtlichen Ermessen und aufgrund
der Tatsache, dass es sich vorliegend überwiegend um pflichtige Aufgaben der Hansestadt Lüne-
burg handelt, habe ich entschieden, den Gesamtbetrag der Investitionskredite gemäß § 120 Abs. 2
S. 2 NKomVG für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 ohne Einschränkungen zu genehmigen.
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen ist in der Haushaltssatzung für das Haus-
haltsjahr 2025 auf 35.795.300 € zulasten der Jahre 2026 bis 2028 festgesetzt worden. Für das
Haushaltsjahr 2026 wurde der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 39.156.500 €
zulasten der Jahre 2027 bis 2029 festgesetzt.
Die Festsetzung in § 3 der Haushaltssatzung unterliegen gemäß § 119 Abs. 4 NKomVG in voller
Höhe meiner Genehmigung, da in den Jahren, zu deren Lasten die Verpflichtungsermächtigungen
veranschlagt wurden, insgesamt Kreditaufnahmen vorgesehen sind, die den Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen übersteigen (vgl. RdEr. d. MI v. 21.01.2022 – 32.97-10005-119). Die
Gesamtbeträge der Verpflichtungsermächtigungen werden uneingeschränkt genehmigt.
Die aus einer Inanspruchnahme der eingeplanten Verpflichtungsermächtigungen zu erwartenden
Investitionsauszahlungen belasten besonders die Planungsjahre 2026 und 2027. Daneben beste-
hen für 2026 noch Vorbelastungen aus der Inanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen
aus Vorjahren. Mit den für das Haushaltsjahr 2026 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen zu
Lasten des Jahres 2027 geht eine Neuverschuldungsbindung in Höhe von 6.513.337 € einher.
Ich erwarte, dass Sie die veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen in die erforderliche Über-
prüfung, Priorisierung und Begrenzung Ihrer Investitionsmaßnahmen einbeziehen und nur im not-
wendigen Maß in Anspruch nehmen.
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Höchstbetrag der Liquiditätskredite
Der Höchstbetrag für die Aufnahme von Liquiditätskrediten wurde für das Haushaltsjahr 2025 auf
220.000.000 € und für das Haushaltsjahr 2026 auf 295.000.000 € festgesetzt. Gemäß § 122 Abs. 2
NKomVG bedarf der in der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag der Liquiditätskredite der
Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde, wenn er ein Sechstel der im Finanzhaushalt veran-
schlagten Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit übersteigt. Der festgesetzte
Höchstbetrag entspricht einem Anteil von 62,4 % bzw. 83,8 % der Einzahlungen aus der laufenden
Verwaltungstätigkeit und ist damit gemäß § 122 Abs. 2 NKomVG genehmigungspflichtig.
In der vorgelegten Liquiditätsprognose lässt sich ein Bedarf bis zu einem Betrag von 196 Mio. € für
das Haushaltsjahr 2025 erkennen. Der deutliche Anstieg des Bedarfs an Liquiditätskrediten stellt
eine erhebliche Belastung für die Finanzentwicklung der Hansestadt Lüneburg dar. Dennoch habe
ich mich aufgrund des dargelegten Bedarfs dazu entschieden, die festgesetzten Höchstbeträge für
die Aufnahme von Liquiditätskrediten ohne Einschränkung zu genehmigen.
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