Lüneburg, am Montag den 18.08.2025

LoCarlo berichtet: Die AfD darf in die Arena

von Winfried Machel am 08.06.2022


Oberverwaltungsgericht weist Beschwerde des Landkreises ab. In der Halle dürfen Parteien tagen

Die Entscheidung des OVG war zu erwarten: Die AfD darf in der LKH-Arena tagen. Die Argumentation des Landkreises in einer Beschwerde gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts, dass seine Betriebsgesellschaft darüber entscheide, wer den Komplex nutzen dürfe, griff an der Uelzener Straße nicht. Auch den Beschluss des Kreisausschusses aus dem April, die Halle grundsätzlich nicht für parteipolitische Veranstaltungen zu vermieten, kassierten die Juristen. Der 10. Senat sagt in seiner Entscheidung, dass das Landratsamt über "die Zweckbindung der LKH-Arena gegenüber der privatrechtlichen Betriebs- und Dienstleistungsgesellschaft durch die Ausübung von Mitwirkungs- und Weisungsrechten" durchsetzen könne. Einfach: Die Vertragskonstruktion ist so gestrickt, dass der Kreis letztlich Eigentümer und Betreiber der Halle ist. Und als Chef kann er anordnen, dass die Partei dort tagen dürfe. Die Halle ist mit öffentlichen Mitteln finanziert, also muss sie auch der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.

Damit folgt der Senat seiner Linie, die vor wenigen Tagen bei einer Entscheidung zur Sparkassen-Arena in Aurich zu erkennen war. In der Stadt an der Nordsee sind die Verträge so geschrieben, dass die Kommune dort eben nicht darüber bestimmen könne, was in der Halle passiert. Die AfD, die auch diese Halle nutzen wollte und im Visier des Verfassungsschutzes ist, bekam eine Abfuhr erteilt.

Konkret heißt es in der Pressemitteilung des OVG zu Lüneburg: "Auch wenn die LKH-Arena über keine lange Nutzungshistorie verfüge, sei ihr Widmungszweck u. a. durch den bereits am 5. Oktober 2020 geschlossenen Gesellschaftsvertrag als „multifunktionale Sport- und Veranstaltungshalle“ für „Messen, Kongresse, Seminare, Versammlungen, Feiern, Ausstellungen sowie Sportveranstaltungen“ lange vor dem Überlassungsantrag des Landesverbandes im Einzelnen beschrieben worden. Dieser Widmungszweck umfasse auch die Nutzung für parteipolitische Veranstaltungen. Die nachträgliche Beschränkung der Widmung durch den Beschluss des Kreisausschusses sei vorliegend jedenfalls in Bezug auf den zuvor gestellten Antrag des Landesverbandes unwirksam und insoweit unbeachtlich." Weiter: Parteien seien gleich zu behandeln, das verwehre der Kreis der AfD, eben das sei nicht rechtens.

Eigentlich wollten die Rechten an der Ilmenau ihren Landesparteitag abhalten. Das haben sie aber inzwischen in einem Zelt auf dem Schützenplatz in Hannover erledigt und einen neuen Vorstand gewählt. Ob alles Bestand hat, bleibt in der zerstrittenen Truppe abzuwarten. So gab es in der Vergangenheit Auseinandersetzungen um die zerbrochene Landtagsfraktion und massive Kritik am ehemaligen Vorsitzenden Jens Kestner. Auch Stephan Bothe aus Amelinghausen kassierte Treffer. Doch der wendige ehemalige Mitarbeiter der Forensik an der Psychiatrischen Klinik schaffte es, in den Landesvorstand gewählt zu werden. An der Ilmenau soll es um die Aufstellung von Kandidaten zur Landtagswahl gehen.

Ursprünglich hatte die AfD mehrere Termine geplant: 11./12. Juni, ersatzweise am 25./26. Juni, am 9./10. Juli oder am 16./17. Juli 2022. Im Gegenzug hatten die Antifa und das Bündnis gegen Rechts Demonstrationen angemeldet. Der Bereich reicht von der Gedenkstätte der ehemaligen Synagoge am Schifferwall bis zur Lüner Rennbahn. Ein Vertreter der Antifa hatte mir gegenüber erst kürzlich betont, man werde sich den Rechten entgegenstellen -- so wie in der Vergangenheit.

Der Landkreis schickte am Nachmittag eine Stellungnahme: „Die Entscheidung des Gerichts werden wir als Landkreis akzeptieren“, sagt Landrat Jens Böther. „Die Demokratie und damit die Rechte von politischen Parteien sind ein hohes Gut. Daher müssen wir die Halle in diesem Fall zur Verfügung stellen.“ Gleichzeitig betont er: „Ich habe weiterhin Sicherheitsbedenken gegen eine solche Veranstaltung im Landkreis Lüneburg. Die Ansichten der AfD verstoßen gegen wichtige Grundwerte unserer Gesellschaft, die es gerade in dieser angespannten Zeit besonders zu schützen gilt."

Für die Arena Lüneburger Land Betriebsgesellschaft unterstreicht Sigrid Vossers: „Die LKH Arena soll überregional als kulturell wie sportlich weltoffener und interessanter Veranstaltungsort bekannt werden. Demokratisches Handeln, die Grundrechte wie Freiheit und Gleichheit sind mir als Geschäftsführerin der Betriebsgesellschaft und unseren Partnern unverletzliche Werte – auch deshalb ist es unsere Pflicht, den Gerichtsbeschluss so umzusetzen, so schwer mir das auch fällt.“

Unterdessen hatte der Kreisausschuss am 30. Mai 2022 folgenden Beschluss gefasst, über den der Kreistag am 7. Juli 2022 entscheiden soll: „Die Überlassung der Räume und Flächen der LKH Arena an politische Parteien, freie Wählergemeinschaften und ihnen nahestehende Organisationen zu politischen Zwecken, ist ausgeschlossen. Die Arena Lüneburger Land Betriebsgesellschaft GmbH &Co. KG wird angewiesen, eine entsprechende Klarstellung in die Nutzungsbedingungen aufzunehmen.“ Carlo Eggeling

Fotos: Anhänger der Antifa hatten bei der Eröffnung der Arena gegen eine Nutzung durch die AfD demonstriert.

© Fotos: Carlo Eggeling


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