Lüneburg, am Dienstag den 09.09.2025

MediaMarkt schränkt Kundenrechte ein

von Verbraucherzentrale am 09.09.2025


Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen

Hannover, 9. September 2025

MediaMarkt schränkt Kundenrechte ein

Anbieter lehnt Unterlassungserklärung ab

Weist ein neues Produkt einen Mangel auf, ist normalerweise auf das Gewährleistungsrecht Verlass: Kundinnen und Kunden dürfen zwischen Reparatur oder Ersatz wählen. Wie der Fall einer niedersächsischen Verbraucherin zeigt, halten sich jedoch nicht alle Händler daran: MediaMarkt lässt lediglich die Reparatur zu – dreimal insgesamt, immer erfolglos. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat den Anbieter deshalb abgemahnt. Der Kaufpreis wurde zwar erstattet, MediaMarkt weigert sich jedoch, die Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Kundinnen und Kunden müssen somit wohl weiterhin eine Dauerschleife aus Reparaturen befürchten.

Fast zwei Jahre musste sich eine Verbraucherin aus Niedersachsen für ihre Gewährleistungsrechte einsetzen: Sie kaufte 2023 einen Drucker beim Onlineshop mediamarkt.de. Wegen eines Defektes verlangte sie im Oktober 2024 eine Ersatzlieferung, der Anbieter bestand jedoch auf eine Reparatur. Insgesamt musste sie den Drucker bis Anfang 2025 dreimal zur Reparatur bringen, da immer wieder ein Mangel auftrat. Den Wunsch nach einem Ersatz hat die MMS E-Commerce GmbH ihr jedes Mal verwehrt.

Rechtswidrige Einschränkung auf Reparatur

„Das Gesetz sieht vor, dass Kundinnen und Kunden bei der Nacherfüllung die Wahl haben“, erklärt Tiana Schönbohm, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Sie können entscheiden, ob der Mangel beseitigt oder ein mangelfreies Produkt geliefert wird. „MediaMarkt hat dieses Wahlrecht jedoch verweigert und beschränkt damit die Gewährleistungsrechte gesetzeswidrig auf Reparaturversuche, die dann auch noch erfolglos sind“, konstatiert Schönbohm.

Kein Schutz vor langwierigen Reklamationen

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat den Anbieter daher abgemahnt. Den Kaufpreis des Druckers hat er zwar 2025 im Nachgang der dritten Reklamation kommentarlos erstattet, eine Unterlassungserklärung will er jedoch nicht unterzeichnen. „Das ist sehr ärgerlich, da Kundinnen und Kunden somit keine Sicherheit haben, dass der Anbieter sich zukünftig an das Gesetz hält und das Wahlrecht respektiert“, sagt die Expertin. Für viele Kundinnen und Kunden bedeutet das möglicherweise ebenfalls: Reparaturen in Dauerschleife. Deshalb werden weitere rechtliche Schritte geprüft.

© Fotos: Verbraucherzentrale


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