Mobilitätsausschuss in diesem Bereich überflüssig machen.
von CDU am 24.10.2024
Lüneburg, den 24.10.2024
PRESSEMITTEILUNG:
Prioritäten zur Umsetzung des Nachhaltigen Urbanen Mobilitätsplans
„Bei der Erstellung eines solchen konkreten Maßnahmenkataloges, der klar priorisiert,
müssen alle relevanten Akteure – von der Polizei bis zur örtlichen Wirtschaft – einbezogen
werden“, betont Burghard Heerbeck. „Die gute Erreichbarkeit der Innenstadt für Besucher,
Touristen, Kunden und Bürger ist entscheidend für den Erfolg der Stadt. Dieser Mobilitätsplan
trägt dem keine Rechnung. Im Gegenteil, die Situation wird für Autofahrer durch
Beschränkungen noch weiter verschärft.“
Seine Fraktionskollegin Anna Bauseneick MdL, fügt mit Blick auf den vorgestellten
Mobilitätsplan kritisch hinzu: „Wir müssen über den Tellerrand hinausschauen und
sicherstellen, dass die Maßnahmen zum Zeitpunkt ihrer Umsetzung weiterhin effizient,
finanziell tragbar und im Interesse der Bürgerinnen und Bürger unserer Region umsetzbar
sind.“
Bauseneick äußert sich ebenfalls besorgt zur Situation: „Wir können der Verwaltung keinen
Freifahrtschein für die nächsten Jahre geben und damit den Mobilitätsausschuss in diesem
Bereich überflüssig machen. Der Ausschuss muss weiterhin eine zentrale Rolle spielen, um
Transparenz und Kontrolle bei der Umsetzung der Maßnahmen zu gewährleisten.“
Beide Politiker betonen die Notwendigkeit, dass die Mobilitätspolitik ausgewogen gestaltet
wird und im Einklang mit der tatsächlichen Entwicklung der Stadt steht. „Nachhaltige Mobilität
darf nicht auf ideologischen Einschränkungen basieren, die die Erreichbarkeit der Innenstadt
gefährden. Der Mobilitätsplan muss nicht nur die Bedürfnisse der Verkehrsteilnehmer
berücksichtigen, sondern auch die wirtschaftlichen Bedürfnisse der Innstadt berücksichtigen.
Nur eine wirtschaftlich starke und stabile Stadt kann in Zukunft in eine moderne
Verkehrsinfrastruktur investieren.
Verkehrspolitische Träume sind erlaubt, aber wir müssen auch der Realität ins Auge blicken
und auch unserer Rolle als Oberzentrum mit einem ländlichen Umkreis.“ Begründeten beide
abschließend den Antrieb zur Stellung des Änderungsantrags.
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