Lüneburg, am Freitag den 31.10.2025

Nachbarn ziehen erneut gegen die Stadt vor Gericht

von Carlo Eggeling am 30.10.2025



Das Verfahren um die Bauvoranfrage für ein Projekt mit rund 100 Wohnungen am Schanzenweg soll in die nächste Runde gehen. Nachdem Anwohner mit ihren Einwänden gegen einen Bescheid der Stadt zu einer Bauvoranfrage vor dem Verwaltungsgericht gescheitert sind, gehen sie in Revision. "Wir gehen vors Oberverwaltungsgericht", sagt einer der Kläger. Gemeinsam mit ihrem Anwalt monieren sie, dass geologischen Fragen nicht ausreichend berücksichtigt worden seien. Der zweite Punkt: Der Komplex passe sich nicht ins bestehende Wohngebiet ein. Es ist ein sogenanntes Paragraph 34-Gebiet. Das bedeutet unter anderem, ein Neubau muss sich an bestehenden Geschosshöhen orientieren. Während Anwohner die Einfamilienhaus-Struktur in Richtung Lauensteinstraße zugrunde legen, bezieht sich das Frankfurter Immobilienunternehmen auf mehrgeschossige Bauten beispielsweise an der Dörnbergstraße. Die Stadt ist dieser Linie gefolgt.

Wie berichtet, haben Anwohner eine Initiative gegründet, die das Projekt in Größe und Ausmaß infrage stellt. Zudem befürchten sie Schäden an ihren Häusern, denn das Areal liegt im Senkungsgebiet, der von absackendem Boden geplagte Ochtmisser Kirchsteig liegt einen Steinwurf entfernt. Der Geologe der Stadt, Thorsten Trapp, hatte kürzlich im Bauausschuss erklärt, die betroffene Fläche liege quasi auf einer Insel, dort gebe es laut einem Messpunkt nur minimale Bewegungen. Er hatte ein Netz von Messpunkten empfohlen, um mögliche Veränderungen, aber eben auch einen Stillstand zu dokumentieren.

In der Ausschusssitzung hatte Oberbürgermeisterin Claudia Kalisch angekündigt, dass es zügig eine Anwohnerversammlung gebe solle. Bislang hat das Rathaus keinen Termin genannt. Zudem fiel für Anwohner überraschend eine Bauausschusssitzung aus, bei der weitere Fragen möglich gewesen wären. All das irritiert Nachbarn vor dem Hintergrund, dass die Bauverwaltung eine Baugenehmigung für den Komplex erteilt hat. Allerdings schränkte sie inzwischen ein, bedeute das keine Baufreigabe. Dafür müssten einfach gesagt noch Punkte zur Statik und zum Untergrund geklärt werden.
Gleichwohl hat die Initiative sich an LA gewandt, um erneut auf das Thema hinzuweisen. Im Schreiben heißt es unter anderem: "Bislang haben wir noch keine Antwort auf unseren eingereichten Fragenkatalog erhalten – keine einzige der Fragen wurde beantwortet, obwohl dieser nun schon seit über vier Wochen vorliegt. Auch die versprochene Bürgerversammlung, die von der Oberbürgermeisterin zugesagt wurde, hat bisher nicht stattgefunden bzw. es gibt noch nicht mal einen Termin dafür. Kurz gesagt: Still ruht der See – aber wir bleiben dran!"

LA hat daraufhin Fragen an die Bauverwaltung geschickt. Fragen und Antworten:

+ Im Bauausschuss wurde vor rund vier Wochen angekündigt, dass es eine Bürgerversammlung zum Thema geben soll. Bislang ist kein Termin bekannt. Gibt es einen? Wenn nicht, woran liegt es?
Rathaus: Vorweg: Der Bauherr hat trotz der erteilten Baugenehmigung derzeit kein Recht, mit dem Bau zu starten. Mit dem Bau darf erst begonnen werden, wenn eine statische Berechnung für das Bauvorhaben vorgelegt und diese von einem unabhängigen Prüfstatiker freigegeben wird. Als Grundlage für den noch zu erstellenden Standsicherheitsnachweis hat die Bauherrin einen geotechnischen Bericht der Gefährdungsklasse 3 von einem Sachverständigen zu beauftragen. Anschließend wird die Bauaufsicht die Statik von einem unabhängigen Prüfstatiker prüfen lassen. Die Stadt und die Bauherrin werden die Anwohnenden auf Grundlage der Erkenntnisse aus dem Bodengutachten und der Statik informieren, sobald die Gutachten vorliegen.
Die aus dem Prüfgutachten abzuleitenden technischen Anforderungen an das Vorhaben wird die Bauaufsicht in eine Nachtragsbaugenehmigung einfließen lassen. Erst nach Erteilung der Nachtragsbaugenehmigung darf die Bauherrin mit den Bauarbeiten beginnen.

+ Die Anwohner haben damals einen Fragenkatalog an die Stadt gerichtet. Nach deren Aussage liegt keine Antwort vor. Wann ist damit zu rechnen?
Rathaus: Für die Beantwortung sind zum Teil die noch ausstehenden Gutachten erforderlich. Die Fragen werden daher umfänglich in der Bürgerversammlung beantwortet.

+ In Rede war, ein Netz von Messpunkten über das Gelände zu legen, um mögliche Bewegungen zu dokumentieren. Wie weit ist man in dieser Angelegenheit?
Rathaus: Ein Lageplan mit den geplanten zusätzlichen Messpunkten ist erstellt und geht in den nächsten zwei Wochen an die Anwohnenden im näheren Umkreis raus.

+ Warum wurde der Bauausschuss, der in dieser Woche laufen sollte abgesagt? Die Anwohner sind in Sorge, ihre Bedenken nicht gehört werden und dass möglicherweise Fristen verstreichen.
Rathaus: Die für den 27.10.2025 geplante Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung wurde nach Rücksprache und im Einvernehmen mit dem Ausschussvorsitzenden abgesagt. Die Planung einzelner Tagesordnungspunkte und die entsprechende Ausarbeitung der Beschlussvorlagen benötigte noch Vorbereitungszeit, so dass die Sitzung voraussichtlich am 10.11.2025 stattfinden wird.
Der Stadt ist es wichtig, die Anwohnenden mit den befürchteten Senkungsschäden nicht allein zu lassen. Wie bereits ausgeführt, ist ein Baubeginn des Vorhabens derzeit nicht möglich, weil die entsprechenden Gutachten bislang nicht vorliegen und keine entsprechende Nachtragsbaugenehmigung erteilt wurde. Sobald die Gutachten vorliegen und eine Prüfung durch einen unabhängigen Prüfstatiker erfolgt ist, wird es eine Bürgerversammlung geben. Carlo Eggeling

Die Animationen stellten der Investor und die Architektin im Ausschuss vor.

© Fotos: ca Investor Axthelm Architekten


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