Nächtliches Fahrverbot für Mähroboter
von Landkreis Lüchow-Dannenberg am 02.10.2025
Nächtliches Fahrverbot für Mähroboter
Der Landkreis Lüchow-Dannenberg hat den nächtlichen Betrieb von Mährobotern im Gebiet des Landkreises zum Schutz des Igels und anderer kleiner Wildtiere verboten. Die geräuscharm und autonom agierenden Mähroboter werden häufig nachts und unbeaufsichtigt eingesetzt. Und stellen gerade im Herbst eine große Gefahr für Wildtiere im Garten dar.
Der Europäische Igel sowie alle heimischen Amphibien sind nach der Bundesartenschutzverordnung besonders geschützt. In der 2020 aktualisierten „Rote Liste der Säugetiere“ wurde der Europäische Igel in Deutschland erstmals auf die Vorwarnliste gesetzt, da die Bestände rückläufig sind.
Es ist erwiesen, dass Mähroboter gravierende Schnittverletzungen bei Igeln und anderen kleinen Wildtieren verursachen können, die oftmals zum Tode führen. Es liegt in dem natürlichen Verhalten der Tiere, nicht zu flüchten, sondern sich zusammen zu rollen und auf den Schutz des Stachelkleides zu vertrauen. Verletzte Tiere haben meist sehr lange und erhebliche Leidenszeiten. Sie ziehen sich verletzt in ein Versteck zurück, wo sie vom Menschen nicht sofort oder gar nicht gefunden werden.
Da der Aktivitätszeitraum des Igels bereits in der Dämmerung beginnt, wird der Verbotszeitraum für Mähroboter auf eine halbe Stunde vor Sonnenuntergang bis eine halbe Stunde nach Sonnenaufgang des folgenden Tages festgesetzt. Die tägliche Nutzung des Mähroboters ist somit weiterhin gewährleistet.
Die Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landkreises unter den Amtlichen Bekanntmachungen im Elektronischen Amtsblatt Nr. 37 vom 24.09.2025 zu finden.
https://www.luechow-dannenberg.de/unser-landkreis/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/
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