Neue Kulturförderrichtlinie: Landkreis Lüneburg stärkt das kulturelle Leben in der Region
von Hansestadt Lüneburg am 19.09.2024Neue Kulturförderrichtlinie: Landkreis Lüneburg stärkt das kulturelle Leben in der Region
(lk) Das kulturelle Leben im Landkreis Lüneburg ist vielfältig. Um die bunte Kulturlandschaft weiter zu fördern, unterstützt die Kreisverwaltung unterschiedliche Kultureinrichtungen in der Region. Der Kreistag hat heute (19. September 2024) eine einheitliche Kulturförderrichtlinie beschlossen, die im Ausschuss für Sport, Partnerschaft und Kultur erarbeitet worden ist. „Mit der Kulturförderrichtlinie schaffen wir ein transparenteres Verfahren für Antragstellende. Anträge können nun anhand von festen Kriterien gestellt werden“, berichtet Freia Srugis, Fachdienstleiterin für Bildung und Kultur des Landkreises Lüneburg.
Gefördert werden öffentlich zugängliche künstlerische und kulturelle Projekte und Einrichtungen. Dazu zählen unter anderem die bildende und darstellende Kunst sowie Literatur und Musik. Die Projektförderung kann pro Antrag bis zu 2.000 Euro betragen. Institutionelle Förderung kann auch von kulturellen Einrichtungen beantragt werden, um ihre kontinuierliche Arbeit zu gewährleisten, hierbei ist eine Förderhöhe von maximal 15.000 Euro pro Jahr möglich.
Bisher wurden Anträge im kreiseigenen Ausschuss für Sport, Partnerschaft und Kultur zwischen Verwaltung und Politik diskutiert. Im Anschluss wurden die Förderungen dem Kreisausschuss zustimmend oder ablehnend empfohlen. Politik und Verwaltung waren sich darüber einig, dieses Verfahren durch eine einheitliche Richtlinie zu ersetzen. „Für unsere Gesellschaft sind Kunst und Kultur wichtige Bestandteile. Diese möchten wir erhalten und weiterentwickeln und zu einer ausgewogenen Angebotsstruktur in den Gemeinden beitragen“, berichtet Sonja Piredda vom Landkreis Lüneburg. Anträge können per Post, (Bildung und Kultur, Beim Benedikt 8b, 21335 Lüneburg) oder direkt per Mail an kultur@landkreis-lueneburg.de gesendet werden.
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