Lüneburg, am Sonntag den 01.03.2026

Neues Fahrzeug — 350 000 Euro für Sicherheit

von Feuerwehr am 01.03.2026


Feuerwehrsprecherin Claudia Harms berichtet:

Wenn bauliche Veränderungen und moderne Fahrzeuge so sichtbar gemacht
werden wie zurzeit in der Freiwilligen Feuerwehr Wehningen, dann kündigt sich auch schon
mal hoher Besuch an.
Stephan Manke, Staatssekretär des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres, Sport und
Digitalisierung, besuchte am Freitag, 06. Februar 2026 die Ortsfeuerwehr und überbrachte zur
großen Freude der Feuerwehrleute und der Verwaltung einen Scheck.
Hierbei handelte es sich eine Bedarfszuweisung in Höhe von 350.000 EUR für das in
Wehningen stationierte TLF 3000 (Tanklöschfahrzeug mit 3.000 Litern Wassertank).
Damit können 75% der Gesamtkosten des Fahrzeugs gedeckt werden.
Das Tanklöschfahrzeug ist seit dem 25. August 2025 fester Bestandteil der Wehr und wurde
von den Feuerwehrleuten aus Dissen abgeholt.
Beantragt und in die Planung ging der neue Löschlaster, Fahrzeugtyp Unimog, im Februar
2025 als Ersatzbeschaffung.
Bereits zuvor besaß die Ortswehr einen Unimog, der mit 42 Jahren zuletzt reparaturbedürftig
war und seinen langen Dienst nun getan hat. Bis dahin verrichtete der alte Unimog (TLF 8/18
= Tanklöschfahrzeug mit einer Pumpenleistung von 800 Litern die Minute und einem
Wassertank von 1.800 Litern) aber immer gute Dienste, sowohl in den Wäldern als auch im
Elbvorland, denn dies sind die Haupteinsatzgebiete der Wehr.
Besonderheiten des Tanklöschfahrzeugs
Das Mercedes-Benz Fahrgestell bietet eine Feuerlöschkreiselpumpe Typ FPN 10-3000, eine
LED-Umfeldbeleuchtung und Heckabsicherung, Rückfahrkamera und eine Hygienewand.
Weiterhin verfügt das Tanklöschfahrzeug über einen Frontsprühbalken, der zum Schutz und
zur Kühlung des Fahrzeugs bei Wald- und Flächenbränden dient.
Da es sich bei dem TLF 3000 um ein Vorführfahrzeug handelte, wurde die einmalige Chance
am Schopfe gepackt. Schnelligkeit war geboten und das Fahrzeug war beschafft, noch bevor
der Fördermittelbescheid übergeben werden konnte.
„Seit 2018 können finanzschwache Gemeinden Zuschüsse für Investitionen beantragen, seit
2019 machen wir das und haben in den vergangenen Jahren schon eine Menge guter
Investitionen damit umsetzen können, so zum Bespiel die Einrichtung der KEL (Kommunale
Einsatzleitung) im neuen Gebäude des Bauhofs“, so Bürgermeister Andreas Gehrke, der mit
großer Freude die Bezuschussung entgegennahm.
Neben der Ortswehrführung (Ortsbrandmeister Marco Ochel und seinem Stellvertreter Holger
Warnke) waren auch Landtagsabgeordneter Uwe Dorendorf und Vorsitzender des
Feuerschutz- und Katastrophenschutzausschusses Marko Puls vor Ort.
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Zugleich begann im vergangenen Jahr der Neubau einer Fahrzeughalle, damit das größere
Tanklöschfahrzeug und der Mannschaftstransportwagen, sowie ein Schlauchanhänger
untergebracht werden können.
Die neue Fahrzeughalle, einschließlich des Ausbaus der Park- und Freiflächen, ist nicht nur in
ihrer Größe imposant, sondern auch die Kosten haben es in sich. Mit 1,15 Mio. Euro ist die
Halle den Standards und gesetzlichen Vorgaben, die heutzutage gelten, angepasst. Bei den
Planungen sind die Vorgaben der Feuerwehrunfallkasse und die sich immer wieder ändernden
Maßgaben zwingend einzuhalten.
Die bisherige Fahrzeuggarage wird dann künftig als Umkleidebereich dienen.
Aus der Pressemitteilung des Innenministeriums
Das Niedersächsische Innenministerium unterstützt im Jahr 2026 30 besonders
finanzschwache Kommunen im Land mit sogenannten Bedarfszuweisungen für besondere
Aufgaben in Höhe von insgesamt rund 18,6 Mio. Euro.
Staatssekretär Manke zu den Investitionen: „Mit diesen Bedarfsweisungen unterstützen wir
den Brandschutz, um insbesondere auch kleineren, besonders finanzschwachen Kommunen
notwendige Investitionen zu ermöglichen. Dadurch stärken wir die weitgehend ehrenamtlich
getragenen Strukturen der niedersächsischen Feuerwehren. Mit diesem Geld wird somit nicht
nur die Einsatzfähigkeit der Feuerwehren in Niedersachsen gestärkt, sondern auch dem
unerlässlichen Engagement ihrer Mitglieder Tribut gezollt. Diese Investitionen dienen unser
aller Sicherheit.“
Zum Hintergrund
Bedarfszuweisungen (§ 13 des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich, NFAG)
sind gesonderte Finanzmittel innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs, die das
Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung auf Antrag an besonders
finanzschwache Kommunen gewährt, damit diese ihre Finanzkraft stärken können. Es handelt
sich bei den davon profitierenden Kommunen im Wesentlichen um solche, deren eigene
Steuereinnahmekraft nicht annähernd ausreicht, um die erforderlichen Mittel zur Deckung der
notwenigen Ausgaben zu erwirtschaften. Bedarfszuweisungen werden ausschließlich
Kommunen gewährt, die ihre eigene Konsolidierungsbereitschaft in überzeugender Weise
unter Beweis gestellt, d.h. sämtliche Ertragsmöglichkeiten hinreichend ausgeschöpft haben
und Aufwendungen auf ein notwendiges Maß begrenzen.
Bildunterschrift
Gruppenfoto v.l: Landtagsabgeordneter Uwe Dorendorf, Bürgermeister Andreas Gehrke,
Staatssekretär Stephan Manke, Vorsitzender Feuerschutz- und
Katastrophenschutzausschuss Marko Puls, Ortsbrandmeister Marco
Ochel, stellv. Ortsbrandmeister Holger Warnke

© Fotos: Feuerwehr


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