NGG Lüneburg fordert mehr Zoll-Kontrollen beim Mindestlohn
von NGG am 21.01.2026Damit Chefs im Kreis Lüneburg keinen Bogen um 13,90 Euro pro Stunde machen: Kontroll-Druck auf Betriebe erhöhen
Die „Lohn-Latte“ hängt höher: Die meisten der rund 16.700 Mini-Jobber im Landkreis Lüneburg dürften jetzt eine „dickere Lohnabrechnung“ bekommen. Sie profitieren vom neuen gesetzlichen Mindestlohn. Der liegt ab Januar bei 13,90 Euro pro Stunde. „Aber ob alle Chefs im Kreis Lüneburg tatsächlich 1,08 Euro beim Stundenlohn im Januar draufzahlen, das ist die große Frage“, sagt Steffen Lübbert von der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG).
Es werde „ganz sicher schwarze Schafe geben“: „Arbeitgeber also, die versuchen, um den neuen gesetzlichen Mindestlohn einen Bogen zu schlagen. Deshalb ist der Check der Januar-Lohnabrechnung, die im Februar kommt, so wichtig. Vor allem für viele Mini-Jobber. Aber genauso auch für die Beschäftigten, die einen regulären Job haben und trotzdem nur an der untersten Lohnkante bezahlt werden“, so der Geschäftsführer der NGG Lüneburg.
Wer dabei Hilfe brauche und im Kreis Lüneburg in der Lebensmittelherstellung oder in der Gastronomie arbeite, könne sich mit der Kontrolle des Lohnzettels an die NGG wenden: (04131) 421 46-0 | region.lueneburg@ngg.net. Entscheidend beim Lohn-Check sei es, auch die Arbeitszeit im Blick zu haben: „Die Zahl der tatsächlich geleisteten Stunden muss stimmen. Wenn Arbeitgeber die Arbeitszeit auf dem Papier nach unten schrauben, um den Stundenlohn passend zu machen, dann können sie so den Mindestlohn umgehen. Das ist aber ein klarer Verstoß gegen das Gesetz“, so Steffen Lübbert.
Für die NGG Lüneburg steht fest: „Ein gesetzlicher Mindestlohn von 13,90 Euro kommt nur dann bei den Menschen an, wenn er auch tatsächlich gezahlt wird“, sagt Steffen Lübbert. Die Zahl der Mindestlohn-Kontrollen sei viel zu niedrig. „Das Risiko für Mindestlohnbetrüger, erwischt zu werden, ist auch im Kreis Lüneburg viel zu gering“, so der Geschäftsführer der NGG Lüneburg. Deshalb müsse der Mindestlohn im Kreis Lüneburg konsequent kontrolliert werden – von den Beschäftigten selbst, aber auch vom Staat. Der Bund brauche dringend effektivere Kontrollen, um Missbrauch und Lohntrickserei einen Riegel vorzuschieben.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls könne dies mit ihren bisherigen Kapazitäten nicht leisten. In ganz Niedersachsen habe es im ersten Halbjahr 2025 nach Angaben des Zolls lediglich 259 Arbeitgeberprüfungen in den rund 14.000 Gaststätten- und Hotelbetrieben des Landes gegeben. Im gleichen Zeitraum habe es in der Branche 209 eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen beim Mindestlohngesetz gegeben. „Was jetzt kommen muss, ist ein deutliches Signal des Bundesfinanzministers an die Wirtschaft: Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit muss personell aufgestockt werden. Der Kontroll-Druck muss bei den Betrieben im Kreis Lüneburg steigen“, so Steffen Lübbert.
Der NGG-Geschäftsführer richtet seine Forderung auch an die Adresse der Bundestagsabgeordneten von CDU und SPD, die den Kreis Lüneburg und die Region in Berlin vertreten. Kriminelle Mindestlohn-Verweigerer unter den Arbeitgebern dürften keine Chance mehr haben.
Außerdem sei es wichtig, einen Punkt beim Lohn immer wieder deutlich zu machen: „Wirklich fair ist nur der Tariflohn. Der Mindestlohn ist immer nur die Notlösung – ein ‚Trostpflaster‘ bei der Bezahlung“, so Steffen Lübbert. Schon deshalb sollten sich die heimischen Bundestagsabgeordneten von CDU und SPD möglichst rasch für ein Bundestariftreuegesetz stark machen, so der Geschäftsführer der NGG Lüneburg.
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