Ohne Gutachten erlischt Baugenehmigung
von Carlo Eggeling am 17.12.2025Die Investoren für das Bauprojekt Schanzenweg müssen den Terminkalender im Blick haben. Denn Baugenehmigungen können erlöschen, wenn Gutachten nicht rechtzeitig bei der Stadtverwaltung eingehen. Das bestätigt die Pressestelle des Rathauses: "Es ist richtig, dass zeitlich zurückgestellte Gebäudestatiken spätestens ein Jahr nach Baugenehmigung nachzureichen sind. Andernfalls erlischt die Baugenehmigung. Ob die Bauherren die noch ausstehenden Unterlagen einreichen werden, können wir nicht beantworten. Zurzeit wird nach Aussage der Bauherren daran gearbeitet."
Wie berichtet, möchte das Unternehmen Immowerk auf einem Areal zwischen Lauensteinstraße Neuetorstraße rund 100 Wohneinheiten schaffen. Dagegen laufen Anwohner Sturm. Da die Arbeiten im Senkungsgebiet laufen sollen, fürchten sie durch Erschütterungen im Untergrund Schäden an ihren Häusern. Auch passe ein Teil des Komplexes nicht in die Struktur des Viertels. Sie haben eine Online-Petition für ihr Anliegen gestartet. Dort haben bislang rund 1300 Menschen unterzeichnet.
Hat die Unterschriftenliste einen Einfluss auf die Haltung der Stadt? Nein, heißt es dort: "Gegenüber Bauherren ist die Verwaltung zu einem rechtsstaatlichen Verfahren verpflichtet. Deshalb wäre es gar nicht möglich, die Baugenehmigung zu widerrufen; zumal das Verwaltungsgericht die Auffassung der Stadt bestätigt hat, dass sich das Bauvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt."
Die Verwaltung will Anwohner mit einem Brief über den Stand der Dinge informieren. Die Öffentlichkeit werde über die Internetseite der Stadt über neue Entwicklungen in Kenntnis gesetzt.
Gedanken machen sich Nachbarn auch über das Gespensterhaus an der Lauensteinstraße, in dem leerstehenden Bau hat es in den vergangenen Jahren mehrmals gebrannt. Immer wieder brechen Unbekannte vernagelte Türen und Fenster auf, um in das Gebäude zu gelangen. Manche kochen dort oder versuchen, sich wohl durch Feuer wärmen. Ein Investor will das Haus abreißen und einen Neubau errichten. Die Stadt bestätigt, "dass uns hierzu eine Bauvoranfrage vorliegt – diese ist in Bearbeitung". Carlo Eggeling
Kommentare
am 18.12.2025 um 07:50:52 Uhr
Sollte es zu einem Baubeginn kommen und später bei Insolvenz zu einem Baustopp, hätten wir hier eine Bauruine.
Dadurch würde der Wert der anliegenden Immobilien erheblich gemindert.
_wernieNovember2.jpg)
_Mai23.jpg)
_ubiMaster1.jpg)
_Banner_LA_345x5001.jpg)
_Banner_Winsen_und_Lueneburg_Aktuell_Hausverwaltung__.jpg)