Lüneburg, am Montag den 18.08.2025

OVG gibt Antrag der Stadt Recht und verwehrt vorerst den Abriss des Kinderheims

von Hansestadt Lüneburg am 14.10.2015


Der Eigentümer des ehemaligen, leerstehenden Kinderheimes in Wilschenbruch kann seinen Gebäudekomplex nicht abreißen, um damit in einer Auseinandersetzung mit der Hansestadt Lüneburg Fakten zu schaffen. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat heute (13. Oktober 2015) einem Antrag der Hansestadt stattgegeben und einen entscheiden prechenden Beschluss gefasst, der den Abbruch verwehrt, und zwar bis zur eigentlichen Entscheidung des OVG über die Beschwerde der Hansestadt gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts vom Freitag (9. Oktober 2015). Hintergrund: Die Hansestadt wollte das große, leerstehende Gebäude für Flüchtlinge anmieten, der Eigentümer hat dies abgelehnt. Die Hansestadt hat darum per Verfügung den Abriss verhindern wollen und will das Haus notfalls auch gegen den Willen des Eigentümers herrichten und gegen monatliche Zahlungen als Flüchtlingsunterkunft nutzen. Das Verwaltungsgericht gab allerdings dem Eigentümer Recht.

Oberbürgermeister Ulrich Mädge kommentierte: "Diesen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts sehe ich als erste wichtige Entscheidung in unserem Sinne, denn damit ist vorerst kein Abriss möglich. Dabei hat die Auseinandersetzung vor Gericht sogar ganz klar ergeben, dass der Eigentümer mit der Entkernung des Hauses und damit den unmittelbaren Abriss-Vorbereitungen bereits am morgigen Mittwoch beginnen wollte. Nun aber können wir weiter auf die Möglichkeit hoffen, Flüchtlingsfamilien dort gesund durch Kälte und Winter bringen zu können."

Angesichts der aktuellen Ankündigung des Landes Niedersachsen an die Kommunen, die Zuweisungen von Flüchtlingen ab sofort zu verdoppeln - die Hansestadt müsste damit an die 40 Neuankömmlinge pro Woche unterbringen - unterstreicht der Oberbürgermeister noch einmal, wie dringend der Bedarf an größeren und kurzfristig zur Verfügung stehenden Unterkünften ist. "Uns als Hansestadt Lüneburg kann wirklich niemand vorwerfen, dass wir in punkto Flüchtlingsunterbringung nicht vorausschauend und weitsichtig arbeiten. Man muss aber auch sehen, dass die Flüchtlingszuweisungen laufend nach oben korrigiert werden. In einer solchen Situation können wir nicht auf ein solches, leerstehendes Gebäude verzichten, das bis zu 50 Menschen ein festes Dach über den Kopf bieten könnte."

Mädge machte auch klar, dass es der Stadt nicht um einzelne Wohnungen oder Einfamilienhäuser gehe. "Es muss niemand Angst um seine vier Wände haben. Aber wir können gerade jetzt zum Winter keine große und allem Anschein nach gut geeigneten Gebäude einfach leer stehen lassen, während wir anderswo händeringend Unterkünfte suchen, damit Menschen in Not ein festes Dach über den Kopf bekommen." Das hatte auch Lüneburgs Erste Stadträtin, Gabriele Lukoschek, in diesem Zusammenhang vorige Woche betont.



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