Lüneburg, am Freitag den 09.05.2025

OVG stoppt Radler

von Carlo Eggeling am 22.04.2023


Das Oberverwaltungsgericht hat gerade entschieden, dass das Klimakollektiv und seine Mitstreiter am Sonntag nicht über die A39 bis Bardowick radeln dürfen, um gegen den aus ihrer Sicht unnötigen Ausbau der Autobahn zu protestieren. Die Stadt Lüneburg habe ihrer Pflicht Genüge getan und eine Ausweichroute angeboten. Wie berichtet, darf der Protestzug von der Bockelmannstraße bis Lüneburg Nord, also über die Ostumgehung, führen.

Die OVG-Richter kippten damit einen Beschluss des Verwaltungsgerichts, der das Fahren auf der Autobahn als zulässige Demo gesehen hatte.

Die Stadt hatte handeln müssen, weil ihr die Polizeidirektion und damit das Innenministerium aufgegeben hatte, gegen den Speichen-Ausflug vorzugehen. Mutmaßlich wollte das grün regierte Rathaus nicht gegen die eigene Klientel vorgehen. Von lokalen Grünen gab es im Netz Solidaritätsbekundungen für die Demonstranten.

Die treffen sich um 13 Uhr an der Bockelmannstraße für die Protestfahrt.

Die OVG-Richter teilt mit: „Die Hansestadt hat zu Recht angenommen, dass eine Fahrraddemonstration auf der A39 ab der Anschlussstelle Lüneburg/Nord bis zur Höhe des Bahnhofs Bardowick, gerade auch unter Berücksichtigung des infolge der Sperrungen von Teilstrecken der A1 und A25 erhöhten Verkehrsaufkommens auch auf der A39, den Verkehr über einen relativ langen Zeitraum von ca. 6 Stunden erheblich beeinträchtigen würde und dieser Beeinträchtigung nicht in ausreichendem Maße durch Umleitungsstrecken und Verkehrslenkungskonzepte begegnet werden könne. Dadurch würde sich insbesondere die Gefahr von Verkehrsunfällen deutlich erhöhen. Mit der Alternativroute habe die Hansestadt zudem einen angemessenen Ausgleich zwischen dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit und den Rechten Dritter sowie den betroffenen öffentlichen Belangen hergestellt. Denn auch die von der Hansestadt festgelegte Route führe, der Antragstellerin und den Versammlungsteilnehmern erheblich entgegenkommend, über ein Teilstück der A39 und sei im Übrigen auch Gegenstand des geplanten Ausbaus der A39, so dass das von der Versammlung verfolgte Anliegen in ausreichend öffentlichkeitswirksamer Weise auch auf der alternativen Route verwirklicht werden könne.
Der Beschluss des Senats ist nicht anfechtbar.“. Carlo Eggeling

© Fotos: ca


Kommentare Kommentare


Zu diesem Artikel wurden bisher keine Kommentare abgegeben.



Kommentar posten Kommentar posten

Ihr Name*:

Ihre E-Mailadresse*:
Bleibt geheim und wird nicht angezeigt

Ihr Kommentar:



Lüneburg Aktuell auf Facebook