Pflegegradrechner mit neuen Funktionen
von Verbraucherzentrale Niedersachsen am 18.08.2025Sinnvolle Erweiterungen für Pflegebedürftige und Angehörige
Werden Menschen pflegebedürftig, ist das für die Betroffenen selbst, aber auch für die Angehörigen oft eine große emotionale Belastung. Neben der Frage, wer die Pflege übernimmt, geht es immer auch darum, wie sie bezahlt wird. Einen Teil der Kosten übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung. Sowohl die Antragstellung als auch die Einstufung in den Pflegegrad stellen Angehörige und Betroffene vor große Herausforderungen. Hier hilft der Pflegegradrechner der Verbraucherzentralen. In seiner verbesserten und erweiterten Fassung bietet er Orientierung und Entscheidungshilfen.
Seit April 2024 unterstützen die Verbraucherzentralen mit ihrem Pflegegradrechner bei der Beantragung eines Pflegegrads: Anhand von 64 Fragen können Betroffene eine Selbsteinschätzung vornehmen. Bis Ende Juli 2025 nutzten über 34.000 Personen diese Möglichkeit. Dank neuer Funktionen wird die Nutzung jetzt noch einfacher. Zudem wird auch die Überprüfung einer bereits erfolgten Einschätzung durch die Pflegekasse möglich. Die Erweiterungen des Pflegegradrechners im Überblick:
1. Die Beantwortung der 64 Fragen im Pflegegradrechner kann jederzeit unterbrochen und später fortgesetzt werden.
2. Am Ende der Bearbeitung erhalten die Ratsuchenden eine Übersicht über die von ihnen gegebenen Antworten.
3. Wer eine Einstufung der Pflegekasse erhalten hat, kann jetzt prüfen, ob ein Widerspruch sinnvoll ist: Kommt der Pflegegradrechner anhand der Angaben zu einem anderen Pflegegrad, wird ein Schreiben erstellt. Es kann ausgedruckt und als Widerspruch mit Begründung an die Pflegekasse geschickt werden. Bestätigt der Pflegegradrechner die Entscheidung der Pflegekasse, können Betroffene diese anhand der Erläuterungen besser nachvollziehen.
Der Pflegegradrechner ist auf der Website der Verbraucherzentrale Niedersachsen abrufbar unter verbraucherzentrale-niedersachsen.de/Pflegegradrechner
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