POL-LG: ++ Gefahrenhinweise an Silvester ++ richtiger Umgang mit Feuerwerk ++ Schützen Sie sich
von Polizei am 29.12.2025
POL-LG: ++ Gefahrenhinweise an Silvester ++ richtiger Umgang mit
Feuerwerk ++ Schützen Sie sich und Andere ++ Polizei & Feuerwehr
geben Hinweise und Sicherheitstipps ++
Lüneburg (ots) - Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen
Damit das Silvesterfeuerwerk ein schönes Erlebnis zum Abschluss des Jahres
bleibt und nicht mit Verletzungen und Verbrennungen endet, bitten Polizei und
Feuerwehr, die Vorschriften für den Verkauf und das Abbrennen von
Feuerwerkskörpern zu beachten. Was für die einen faszinierend ist, wird für
andere leicht zum Albtraum. Durch Unachtsamkeit und leichtsinniges Hantieren,
zum Teil auch unter Alkoholeinfluss, haben Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei
an Silvester Hochbetrieb. In den letzten Jahren gab es immer wieder auch Brände,
die gelöscht werden mussten sowie Sachbeschädigungen aufgrund von unsachgemäßem
Umgang mit Feuerwerk. Zusätzlich kam es zu entsprechenden Verletzungen.
Nicht nur beim Feuerwerk um Mitternacht, sondern auch bei der Silvesterparty in
den eigenen vier Wänden kann schnell ein Brand entstehen. Besonders beliebt bei
der Party daheim ist das Funken sprühende Tischfeuerwerk. Beim Abbrennen muss
jedoch darauf geachtet werden, dass das "Highlight" des Abends auf einer
feuerfesten Unterlage steht. Außerdem: "Unbedingt auf die richtige
Sicherheitsklassifizierung achten und das Feuerwerk vor leicht entzündlichen
Materialien wie beispielsweise Girlanden und Luftschlangen fernhalten", warnen
Experten der Feuerwehr. Alkoholisierte Personen sollten den Umgang mit Böllern,
Kanonenschlägen und Raketen unbedingt vermeiden und das Anzünden der
Feuerwerkskörper anderen überlassen. Vor dem Zünden der Silvester-Knaller ist es
zudem ratsam, die Gebrauchsanweisung sorgfältig zu lesen.
Nicht zugelassene und gefälschte Feuerwerkskörper gelangen zunehmend durch
illegale Einfuhr nach Deutschland. Zu kurze Zündschnüre oder eine mangelhafte
Verarbeitung sind nur einige Gründe für die Gefährlichkeit der Billigware.
Generell sollte nur Feuerwerk mit der Zulassung von der Bundesanstalt für
Materialforschung und -prüfung (BAM) gekauft werden. Die auf dem
Feuerwerkskörper aufgedruckte "BAM-Zulassungsnummer" und eine seriöse
Bedienungsanleitung zeichnen ein sicheres Feuerwerk aus. Das Angebot an
Feuerwerkskörpern ist reichhaltig. Tüftler sollten deshalb auf "Basteleien"
verzichten, denn das Hantieren mit Schwarzpulver ist hochgefährlich. Was
unterschätzt wird: Bereits durch Stöße, Reibung, Elektrostatik oder jede Art von
Zündquellen kann es zu explosiven Reaktionen kommen. Deshalb nur so viel
Pyrotechnik kaufen, wie an Silvester auch abgebrannt wird. Die gekauften
Feuerwerkskörper sollten dann an einem sicheren und für Kinder nicht
zugänglichen Ort aufbewahrt werden. Vorsicht: Ungeprüfte "Billig-Böller" oder
selbst gebastelte Silvester-Kracher sind lebensgefährlich!
Beim Abfeuern gilt: Feuerwerkskörper nie auf Menschen richten, Raketen und
Böller immer im Freien und niemals aus der Hand abbrennen. Außerdem dürfen
Raketen grundsätzlich nur senkrecht und aus sicheren Behältern abfeuert werden,
wie bspw. aus leeren Flaschen im Getränkekasten. Sie dürfen niemals in
geschlossenen Räumen gezündet werden. Zudem sollten sie niemals aus der Hand
gestartet werden. Falls Feuerwerkskörper einmal versagen, sollte man niemals
versuchen, sie erneut zu zünden. Blindgänger lieber liegen lassen und zur
Sicherheit mit einem Wassereimer löschen
Neben Verbrennungen ist die zweithäufigste Verletzung beim Feuerwerk der
Hörschaden. Diese Gefahr wird häufig unterschätzt, da der Schaden wegen der
kurzen Dauer des Geräusches oft nicht als schmerzhaft empfunden wird. "Doch
explodierende Feuerwerkskörper erreichen in einem Umkreis von 2 Meter einen
Lärmpegel von bis zu 160 dB im Spitzenwert. Der entstandene Hörschaden wird dann
oft erst später bemerkt. Zu den längerfristigen Schäden zählen irreparable
Hörschäden wie Knalltraumata, Trommelfellperforation oder Hörstürze (Tinnitus)",
so Experten der Feuerwehr weiter. Besonders gefährdet sind Kinder. Die Feuerwehr
appelliert: "Schützen Sie daher Ihre Kinder und Ihr eigenes Gehör mit
Gehörschutz wie etwa Ohrstöpsel."
Insbesondere in Städten kommt es zum Jahreswechsel zu zahlreichen Balkonbränden.
Daher sollte der Balkon schon vor dem Silvester-Feuerwerk um Mitternacht frei
von brennbaren Gegenständen gehalten werden. Außerdem: Fenster, Dachluken sowie
Terrassen- und Balkontüren in der Silvesternacht schließen, so dass keine
abstürzenden Raketen, Leuchtkugeln oder Funken in die Wohnung kommen können.
Mit Feuerwerkskörpern darf nicht nach Personen geworfen oder geschossen werden.
Bei Bränden und anderen Notsituationen sollte der Notruf 112 gewählt werden.
"Durch Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten kann aus einem
Silvesterspaß schnell Brandstiftung, Körperverletzung oder Sachbeschädigung
werden.", weiß die Polizei. Außerdem können zivilrechtlich
Schadensersatzforderungen geltend gemacht werden. Für Kinder und Jugendlich sind
Eltern oder andere Aufsichtspflichtige mitverantwortlich.
Für einen entspannten Jahreswechsel hier einige (Sicherheits-) Tipps:
- ... am besten nur wenig oder garkein Feuerwerk kaufen. Schont
den Geldbeutel, die Umwelt und verringert das Verletzungsrisiko für
Sie und Ihre Mitmenschen.
- Feuerwerk darf nur vom 31. Dezember bis 01. Januar abgebrannt
werden. Pyrotechnische Munition darf mit Schreckschuss- und
Signalwaffen nur vom 31.12., 15.00 Uhr, bis zum 01.01., 05.00 Uhr,
verschossen werden.
- Knallkörper niemals in geschlossenen Räumen verwenden. Raketen
nur im Freien mit Sicherheitsabstand zu anderen Menschen, Autos und
Gebäuden zünden. Zudem sollten Raketen aus großen Flaschen, die in
Kästen stehen, gestartet werden.
- Besonders gefährlich - und daher verboten - sind nicht
zugelassene oder selbstgebaute Knallkörper.
- Keinesfalls sollten pyrotechnische Artikel unter, auf oder gar
vor fahrende Fahrzeuge geworfen werden.
- Mit Feuerwerkskörpern niemals nach Personen werfen oder auf
Personen schießen.
- Kinder und Jugendliche nur ungefährliche Artikel abbrennen
lassen und dabei beaufsichtigen.
- Nicht nur zum Schutz vor Wind und Wetter, sondern auch für die
Sicherheit, sollte auf die richtige Kleidung geachtet werden. Gerade
Fleece und Kunststoffgewebe sind leicht entflammbar und sollten
deshalb nicht getragen werden.
- Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor
Brandgefahren. Auf Balkonen und Terrassen sollten leicht entflammbare
Gegenstände weggestellt, Fenster und Türen geschlossen werden.
- Nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch
einmal anzünden.
- Nutzen Sie nur zugelassene Feuerwerkskörper und beachten Sie die
Bedienungsanleitung.
- Sorgen Sie dafür, dass die Straßen insbesondere in Notfällen für
Rettungsdienst, Feuerwehr und Polizei freibleiben und entsorgen Sie
den entstandenen Müll.
Parallel verweist die Polizei auf das absolute "Böllerverbot" in bestimmten
Bereichen:
Grundsätzlich ist es verboten, Feuerwerk jeder Kategorie in unmittelbarer Nähe
von Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie von Kirchen abzubrennen. Das
Verbot gilt auch in unmittelbarer Nähe von Reet- und Fachwerkhäusern. Bei
Verstößen drohen Bußgelder bis zu mehreren zehntausend Euro. Wegen der erhöhten
Brand- und Verletzungsgefahr haben mehrere Städte und Gemeinden in der Region
das Abbrennen von Feuerwerk untersagt, unter anderem gilt ein Verbot für Teile
der Lüneburger Innenstadt, dem Kalkberg sowie in Lüchow.
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