Lüneburg, am Mittwoch den 25.03.2026

Polizei weist auf Betrugsfalle hin

von Polizei am 25.03.2026


Polizei weist auf Betrugsfalle hin ++ Mehrere Taten in der Region ++ ACHTUNG: Phishing-Seiten fangen Daten ab ++ Hinweise zum Schutz vor Betrügern ++
Lüneburg (ots)


Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen

Auf Online-Verkaufsplattformen lauern Betrüger. Das ist soweit bereits seit Jahren bekannt. In den vergangenen Monaten ist es in der Region jedoch vermehrt zu Betrugsdelikten gekommen, indem bei Verkaufsangeboten die Daten von den Geschädigten abgegriffen wurden. Dabei entstanden hohe Vermögensschäden.

Diese Art des Onlinebanking-Betruges wurde zumeist auf Kleinanzeigenportalen festgestellt. Dabei melden sich die Betrüger auf eingestellte Artikel bei den Verkäuferinnen und Verkäufern. Dies geschieht zumeist kurz nach Einstellung des Artikels. Anschließend wird ohne Verhandlung ein Link oder ein QR-Code zugesandt. Hinter diesen Links/QR-Codes öffnet sich eine täuschend echte Seite der Verkaufsplattform, um den Bezahlungsvorgang "sicher" zu gewährleisten. Dabei handelt es sich um so genannte "Phishing-Seiten", bei denen die Daten der Betroffenen abgefragt werden. Diese Internetseiten sehen größtenteils aus wie die originalen Seiten. Mit den eingegebenen Daten erlangen die Betrüger anschließend das Vermögen der Verkäufer. Sobald Geldbeträge ins Ausland überwiesen wurden, gestaltet sich der Rückerhalt meist als schwierig. Gleiches Vorgehen erfolgt auch wenn die Kontaktaufnahme zu den Artikeln über E-Mail oder WhatsApp erfolgt.

Die Polizei gibt in diesem Zusammenhang folgende Handlungshinweise bei der Nutzung von Online-Verkaufsportalen:

- Klicken Sie keine Links an, die Ihnen im Zusammenhang mit
Kaufabwicklungen zugesandt werden.
- Nutzen Sie ausschließlich die offiziellen Bezahlfunktionen der
jeweiligen Verkaufsplattform.
- Geben Sie sensible Bankdaten oder TAN niemals auf externen
Internetseiten ein.
- Prüfen Sie vor jeder TAN-Freigabe genau, welcher Auftrag
tatsächlich autorisiert wird.
- Informieren Sie bei verdächtigen Abbuchungen sofort Ihre Bank
und erstatten Sie Anzeige bei der Ihrer Polizei.
In Bezug auf "Kleinanzeigenportale":

- Absender der Mail überprüfen. Nur den Anzeigenamen zu überprüfen
reicht nicht (ist frei wählbar), es muss die Absende-Adresse
überprüft werden.
- Die enthaltenen Links bzw. QR-Codes überprüfen: das Halten des
Mauszeigers über den Button zeigt den Link an, falls schon geöffnet
ist der Link in der Adresszeile sichtbar.
- Eine "Sicher Bezahlen" - Methode erfordert niemals die Eingabe
der Zugangsdaten zum Onlinebanking (Nutzername und Passwort), es wird
ausschließlich die IBAN abgefragt.
Kontaktdaten anzeigen

© Fotos: Polizei


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