Praxis & Recht: Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
von Arbeitgeberverband am 12.01.2026Laut Ergebnissen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) haben rund 20 Prozent aller Beschäftigten in Deutschland bereits sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz erlebt oder beobachtet. Frauen sind mit 24 Prozent deutlich häufiger betroffen als Männer mit 15 Prozent. Oft beginnt sexuelle Belästigung mit scheinbar harmlosen Kommentaren, Blicken oder Nachrichten – und kann schnell zur Belastung für Betroffene und Unternehmen werden. Was gilt rechtlich als sexuelle Belästigung? Welche Pflichten haben Arbeitgeber und welche Präventionsmaßnahmen sind wirksam? Antworten darauf gibt der Arbeitgeberverband Lüneburg-Nordostniedersachsen in seiner Praxis & Recht-Veranstaltung am 27. Januar 2026. Über eine Veröffentlichung in Ihren Veranstaltungstipps würden wir uns freuen.
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist nicht nur eine rechtliche, sondern auch eine ethische Herausforderung für Unternehmen. Sie kann das Betriebsklima nachhaltig belasten und negative Auswirkungen auf die Motivation sowie das Vertrauen der Mitarbeitenden haben. Daher ist es für Arbeitgeber wichtig, nicht nur die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen, sondern auch präventive Maßnahmen zu ergreifen, die ein respektvolles Arbeitsumfeld fördern. In dieser Veranstaltung gibt Christian Schlör, Jurist beim Arbeitgeberverband, praxisnahe Einblicke und liefert rechtliche Orientierung sowie konkrete Handlungsempfehlungen, die im Arbeitsalltag angewendet werden können.
Wann & Wo
Praxis & Recht „Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz“ am
27. Januar 2026, 15-17 Uhr
Vor Ort im Haus der Wirtschaft: Arbeitgeberverband Lüneburg-Nordostniedersachsen e.V., Stadtkoppel 12, 21337 Lüneburg
Anmeldungen sind online bis zum 20. Januar möglich
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