Preisgleitklauseln unzulässig
von Hansestadt Lüneburg redaktionell gekürzt am 17.12.2025Hansestadt Lüneburg. Das Oberlandesgericht hat die Preisgleitklauseln der Avacon Natur weitgehend für unzulässig erklärt und damit der Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentrale stattgegeben. Welche Folgen das Urteil für Fernwärmekunden in Lüneburg hat, ist noch offen. Die Verbraucherzentrale prüft eine Sammelklage, Avacon hat Rechtsmittel eingelegt.
In der jüngsten Ratssitzung forderte Lüneburgs Erster Stadtrat Transparenz und eine zügige Anpassung der Preisanpassungsklausel – unabhängig von laufenden Rechtsmitteln. Avacon habe zugesagt, die Stadt über weitere Schritte zu informieren, damit Betroffene und der Arbeitskreis Fernwärme unterrichtet werden können.
Fernwärmekunden von Avacon Natur können sich bei der Mieterberatung der AWO oder der Verbraucherzentrale zu möglichen rechtlichen Schritten informieren. Die Stadt darf keine Rechtsberatung leisten.
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