Presseinformation - B 209/B 4 Anschlussstelle Lüne: Süd-westliche Auf- und Abfahrtsrampen werde
von Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr am 12.11.2025B 209/B 4 Anschlussstelle Lüne: Süd-westliche Auf- und Abfahrtsrampen werden ab dem 18. November 2025 instandgesetzt – Arbeiten dauern rund eine Woche
Aufgrund von Asphaltschäden müssen die süd-westlichen Auf- und Abfahrtsrampen der Anschlussstelle (AS) Lüne bei Adendorf/Lüneburg vor dem Wintereinbruch in-standgesetzt werden. Für diese Arbeiten werden die Rampen vom 18. November bis voraussichtlich 26. November 2025 gesperrt.
LÜNEBURG. Die Asphaltdeckschicht weist im genannten Bereich zahlreiche Risse und Schlaglöcher auf. Da Frost und Tausalze die Fahrbahn weiter beanspruchen werden, sollen die bereits geschädigten süd-westlichen Auf- und Abfahrtsrampen der AS Lüne noch vor dem Winter instandgesetzt werden. Betroffen sind dabei die Ausfahrt von Hamburg kom-mend nach Adendorf/Lüneburg sowie die angrenzende Auffahrt von Adendorf/Lüneburg kommend in Richtung Uelzen/Soltau. Bei der Instandsetzung der Ortsumgehung in 2018 wurde dieser Bereich ausgelassen, da zum damaligen Zeitpunkt die Schäden noch nicht aufgetreten waren.
Die Umleitungen im Überblick
Ausfahrt von Hamburg kommend nach Adendorf/Lüneburg:
Bitte nutzen Sie eine Ausfahrt später in Richtung Scharnebeck und Lüneburg – Ebensberg. Anschließend nach rechts abbiegen in Richtung Scharnebeck und direkt im Anschluss die Auffahrt in Richtung Autobahn Hamburg und Lübeck nehmen (U-Turn über AS Scharne-beck/Ebensberg).
Auffahrt von Adendorf/Lüneburg kommend in Richtung Uelzen/Soltau:
Bitte nutzen Sie die Auffahrt in Richtung Autobahn A 39, Hamburg und Bardowick. An der Anschlussstelle Lüneburg – Nord/Bardowick abfahren, dann links abbiegen in Richtung Lü-neburg und direkt im Anschluss die Auffahrt in Richtung Braunschweig und Uelzen nehmen (U-Turn über AS Lüneburg – Nord).
Der Geschäftsbereich Lüneburg der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr bittet alle Verkehrsteilnehmenden um Verständnis für die mit diesen erforderlichen Bautätigkeiten verbundenen Störungen und Beeinträchtigungen
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