Lüneburg, am Samstag den 16.08.2025

PRESSEINFORMATION Ausstieg aus der landwirtschaftlichen Verwertung von Klärschlämmen

von Landkreis Lüneburg am 15.08.2025


PRESSEINFORMATION Ausstieg aus der landwirtschaftlichen Verwertung von Klärschlämmen bis 2028 wird jetzt auch für die AGL konkret Unternehmensbeteiligung an der Kommunalen Nährstoffrückgewinnung Niedersachsen GmbH (KNRN) geplant Die 1959 in Betrieb gegangene Großkläranlage der Abwasser, Grün & Lüneburger Service GmbH (AGL), ein eigenständiges Tochterunternehmen der Hansestadt Lüneburg, reinigt heute die Abwässer von über 150.000 Bewohner*innen der Hansestadt Lüneburg und aus den an ihr Kanalnetz angeschlossene Nachbargemeinden, sowie Abwässer aus den Industrie- und Gewerbebetrieben in der Region. Dabei entstehen jährlich rund 12.000 t Klärschlamm, die in der Vergangenheit und auch noch heute in der Landwirtschaft regulär Verwendung finden. Diese Praxis muss jedoch jetzt zu Ende 2028 eingestellt werden. Hintergrund des Erfordernisses ist die bereits in 2017 novellierte Klärschlammverordnung (AbfKlärV), die in ihren Kernpunkten für Kläranlagen der Größenklasse 5, d.h. solche Anlagen die für über 100.000 sogenannte Einwohner*innengleichwerte (EW) ausgelegt sind, eine Pflicht zum Recycling von Phosphor ab 2029 vorsieht. Die AGL betreibt eine solche große Anlage ausgelegt für bis zu 325.000 EW. Phosphor ist ein essenzieller und nicht erneuerbarer Pflanzennährstoff. Gewonnen wird Dünger hauptsächlich aus Phosphatgesteinen aus Minen in Marokko, China und den USA deren Abbau mit hohen Umweltbelastungen stattfindet und die politische Abhängigkeit der Versorgung ist ein strategischer Nachteil, da Deutschland keine eigenen Lagerstätten hat, d.h. die Landwirtschaft ist vollständig importabhängig. Der Klärschlamm ist somit eine der größten heimischen Phosphorquellen, so dass sich bilanziell rund 50 % des Bedarfs an Phosphor in der Landwirtschaft aus Klärschlämmen decken ließe. Zudem dürfen Klärschlämme aus größeren Anlagen nicht mehr in der Landwirtschaft Verwendung finden, wenn er nicht zumindest technisch so behandelt wurde das Schadstoffe bis zu einem gewissen Grad auch entfernt wurden. Bis heute wird und darf Klärschlamm als Dünger verwendet werden, da er reich an Stickstoff, Kalium und besonders Phosphor ist, sofern er zulässige Grenzwertkonzentrationen an Schadstoffen nicht überschreitet. Wissenschaftliche Erkenntnisse und Analysen haben aber auch gezeigt, dass sich Schadstoffe im Boden anreichern könnten die dann wiederum über Pflanzen in die Nahrungskette gelangen könnten. Daher hat der Gesetzgeber 2017 entsprechend entschieden, dass die Klärschlammausbringung aus größeren Anlagen in der Landwirtschaft einzustellen ist. „In Lüneburg haben wir keine Großindustrie als Einleitende in unsere Schmutzwasserkanalisation, so dass die Risiken von umweltgefährdenden Einleitungen schon immer als ehr gering einzustufen sind. Die genehmigten Einleitungen aus Industrie- und Gewerbe werden auch entsprechend von den Wasserbehörden in unserem Einzugsgebiet überwacht. Im Rahmen der analytisch eng durch die Überwachungsbehörden und auch in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftskammer und unseren Vertragspartner*innen, den Landwirt*innen wird stets sehr sorgfältig die Ausbringung der Klärschlämme geplant und nach strengen gesetzlichen Vorgaben auch überwacht. Mit den Erfordernissen zur Einstellung der Verwendung der Klärschlämme in der Landwirtschaft endet eine stetige regionale Wertschöpfungskette, in der die Nährstoffe regional in die Böden zurückgeführt wurden und in der Landwirtschaft verlässliche Einnahmen generiert werden konnten. Neue wissenschaftliche Erkenntnissen in Hinblick auf die Entwicklung der Schadstoffbelastungen, unter anderem auch Medikamentenrückstände, Hormone, Mikroplastik und synthetischer Polymere usw. haben nun einmal in der Entscheidung des Gesetzgebers Berücksichtigung gefunden“, so Lars Strehse Geschäftsführer der AGL. Der Ansatz der 2017 bereits novellierten Klärschlammverordnung ist es somit die Schadstoffe vom Klärschlamm abzutrennen und Phosphor nutzbar in einem sauberen Kreislauf abzutrennen, so dass er z.B. auch als Dünger oder chemischer Rohstoff Wiederverwendung finden kann und das eben ohne riskante Ausbringung des Klärschlammes auf die Böden. Bereits seit 2017 beschäftigt sich die AGL mit dem Ausstieg aus der landwirtschaftlichen Verwertung der Klärschlämme und hat dazu schon frühzeitig entsprechende Vorbereitungen getroffen und Recherchen betrieben. Das Fazit der ersten Konzeptplanungen, zur langfristigen und verlässlichen Entsorgung der Stoffe im öffentlichen Interesse war, dass die Klärschlämme der thermischen Entsorgung in einer Monoverbrennungsanlage für diese Schlämme entsorgt werden müssen und eine Rückgewinnung des Phosphors aus der Verbrennungsasche erfolgen soll. Frühzeitig erkannt und bewertet war, dass der Neubau einer eigenen Monoverbrennungsanlage in Lüneburg wirtschaftlich nicht darstellbar und sinnvoll ist, da die zum wirtschaftlichen Betrieb einer solchen Anlage benötigen Jahresmengen in Nordost- Niedersachsen nicht zu generieren sind. Entschieden wurde bereits das der Neubau eines größeren Klärschlammzwischenlagers auf dem Kläranlagenbetrieb notwendig ist, um eine Produktionsmenge von bis rund 2.000 t, die innerhalb von 2 Monaten anfallen, zwischenlagern zu können. Die Bauarbeiten zu einem neuen Klärschlammlager, mit Lagerhalle und Abfertigungssilo für die zukünftige LKW-Verladung der Schlämme sind bereits gestartet. Die Anlagen sollen 2026 in Betrieb gehen. Die AGL investiert dazu rund netto 5 Mio. €. Zudem war frühzeitig die Entscheidung getroffen das eine Zero-Emission-Transportlogistik aufgebaut werden soll, so dass die Klärschlämme idealerweise per Bahn, Binnenschiff oder mit emissionsarmen oder emissionsfreien LKW-Transporten aus Lüneburg abtransportiert werden sollen. Mit der Hafen Lüneburg GmbH, als Betreiberin des Binnenhafens am Elbeseitenkanal, als auch der Lüneburger Industriebahnen (Hafenbahn, Goseburgbahn und Gewerbebahn Melbeck- Embsen) steht der ideale Partner zur Organisation einer Zero-Emission-Transportlogistik in Lüneburg zur Verfügung. Lars Strehse, zuständig als Geschäftsführer für die AGL als auch für die Hafen Lüneburg GmbH, hat in 2024, vor allem auch über das Engagement in der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA) jetzt die idealen Partner in Niedersachsen zur Zusammenarbeit in der zukünftigen Entsorgung der Lüneburger Klärschlämme gefunden. Die AGL plant sich daher an der Nährstoffrückgewinnung Niedersachsen GmbH (KNRN) mit Unternehmenssitz in Hildesheim als Gesellschafterin zu beteiligen. Der Aufsichtsrat der AGL hat der Gesellschafterin, der Hansestadt Lüneburg, bereits die Empfehlung gegeben der Beteiligung zuzustimmen und die dafür notwendigen kommunalrechtlichen Schritte einzuleiten. Die dafür notwendigen Kaptaleinlagen kann die AGL aus in den Vorjahren erwirtschafteten Gewinnrücklagen, ohne zusätzliche Kreditaufnahme, eigenständig aufbringen. Die KNRN ist ein interkommunaler Verbund von ausschließlich im öffentlichen Eigentum befindlichen Abwasserbetrieben und Kommunen in Niederachsen der grundsätzlich keine kommerziellen Geschäftszwecke verfolgt und der mit einer eigenständig geplanten und finanzierten Mono- Klärschlammverbrennungsanlage, im trimodal (LKW, Bahn und Binnenschiff) erschlossene Binnenhafen Hildesheim und in unmittelbarer Nachbarschaft zur Kläranlage der Stadtentwässerung Hildesheim, auch den Bau- und Betrieb der Anlage übernimmt. Zudem wird eine Anlage zur Klärschlammtrocknung in Hameln etabliert. Die KNRN ist als Gesellschaft bereits seit 2019 gegründet und zählt derzeit 21 Gesellschafter, unter Ihnen aus Hildesheim, Celle, Göttingen, Verden, Salzgitter um nur einige Regionen zu nennen. Die Mono-Klärschlammanlage im Hafen Hildesheim ist ausgelegt und genehmigt für die Verbrennung von jährlich rund 140.000 t an Originalsubstanz und wird zudem Nahwärme in das Wärmenetz der Stadt Hildesheim einspeisen. Ein überwiegender Teil der Bau- und Lieferleistungen für den Neubau der Anlagen, in Hildesheim und Hameln, mit einem Investitionsvolumen von rund netto 116 Mio. € ist bereits beauftragt. Der Hauptauftrag für die Mono-Verbrennungsanlage ist an den Technologiekonzern ANDRITZ im Juli 2025 vergeben worden und das Baufeld steht für den Baubeginn vor Ort hergerichtet zur Verfügung. Die Anlage soll dann spätestens im Dezember 2027 in den „Wir freuen uns darüber das wir jetzt in der kommunalen Familie der Abwasserbetriebe und Kommunen in Niedersachsen ein sinnvolle, im öffentlichen Interesse langfristige und verlässliche Lösung zur Klärschlammentsorgung, mit der Möglichkeit der Beteiligung an der KNRN, gefunden haben. Wir würden damit für unseren Betrieb auch die notwendige und langfristige Entsorgungssicherheit erhalten. Mit einer Beteiligung würde die AGL in der KNRN zur Gruppe der größeren Gesellschafter*innen zugehörig sein. Damit könnten wir, wie auch heute praktiziert den gesamten Prozess der Klärschlammverwendung auch weiterhin aktiv und verantwortlich mit begleiten. Interessant an der Zusammenarbeit ist zudem das die Transportaufwendungen aller Gesellschafter solidarisch getragen werden. Zielsetzung ist es eine nachhaltige, effektive Transportlogistik im Verbund der Gesellschafter*innen zu realisieren. Präferiert wird dazu die Nutzung der Bahn als Verkehrsträger oder das Binnenschiff. Verbrennungsasche der Anlage in Hildesheim soll zudem ebenso möglichst per Binnenschiff oder Bahn zur weiteren Aufbereitung abtransportiert werden. Entsprechende Recherchen und Vorabstimmungen z.B. zur Bahnnutzung sind bereits aufgenommen. Über das technische Verfahren zum Phosphor-Recycling und der Zusammenarbeit mit möglichen Industriepartnern ist in der KNRN noch nicht endgültig entschieden. In der konkreten Diskussion dazu ist wiederum eine landesweite oder sogar länderübergreifende Zusammenarbeit“, so Lars Strehse Geschäftsführer der AGL. Jetzt muss zunächst der Rat der Hansestadt Lüneburg die Beteiligung beraten und beschließen. Das Thema steht im, am 20. August 2025, tagenden Wirtschaftsausschuss auf der Tagesordnung. ____________________________________________________________________________________ Für die Beantwortung von Fragen steht Ihnen Herr Strehse unter Tel. 04131 85 69 0 oder zentrale@agl.lueneburg.de, gerne zur Verfügung. Lüneburg, den 14.08.2025

© Fotos: Hansestadt Lüneburg


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