Presseinformation: Klosterkammer modernisiert Konditionen ihrer Erbbaurechtsverträge
von Klosterkammer Hannover am 02.02.2026Neues Berechnungsmodell vom MWK genehmigt
Klosterkammer modernisiert Konditionen ihrer Erbbaurechtsver-träge
Das neue Berechnungsmodell zur Neuvergabe von Erbbaurechten und Er-neuerung von Erbbaurechtsverträgen der Klosterkammer Hannover ist vom Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) genehmigt worden. „Nun ist unser Angebot rechtssicher und unsere Erbbaurechtsnehmer können mit uns Verträge zu neuen Konditionen abschließen“, sagt Dr. Thela Wernstedt, Präsidentin der Klosterkammer Hannover.
Das neue Berechnungsmodell, das bereits im vergangenen September auf den Weg gebracht worden war, sieht bei der Erneuerung laufender Erbbau-rechtsverträge, insbesondere für die Gebiete mit angespanntem Wohnungs-markt, eine erhebliche Kostendämpfung vor.
„Wir haben eine marktgerechte und haushaltsrechtlich zulässige Methode den Erbbauzins zu berechnen definiert, die ab sofort angewandt werden kann“, sagt Friederike Bock, Leiterin der Abteilung Liegenschaften.
Grundlage der Verträge bleibt wie bisher der Bodenrichtwert, welcher flä-chendeckend und kostenfrei im Internet einsehbar ist.
Ein weiterer Berechnungsparameter ist der Referenzzinssatz für Bundesan-leihen mit zehnjähriger Laufzeit. Dieser wird regelmäßig von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht. Bei einer vorgezogenen Erneuerung des Erbbau-rechts wird noch ein Abschlag von einem Prozent für jedes noch laufende Vertragsjahr gewährt.
Hauseigentümer in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt erhalten mit der Erneuerung einen zusätzlichen Abschlag, der einem Drittel des neu errechneten Erbbauzinses entspricht. Dieser Abschlag ist auf 20 Jahre be-grenzt und gilt nicht mehr im Verkaufs- oder Erbfall. Betroffen sind knapp 840 Vertragspartner der Klosterkammer in Hildesheim, Osnabrück und Lü-neburg.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Liegenschaften werden im Februar 2026 dort jeweils Infoveranstaltungen für Erbbaurechtsnehmer der Klosterkammer organisieren und dort weitere Details zum neuen Be-rechnungsmodell erläutern.
Sie finden die aktuellen Termine in den kommenden Tagen auf der Website der Klosterkammer unter: www.klosterkammer.de
Erbbaurechtsnehmerinnen und -nehmer, die nun vom neuen Berechnungs-modell profitieren möchten, wenden sich bitte an ihr zuständiges Rentamt.
Klosterkammer Hannover
Die Klosterkammer verwaltet das Vermögen von vier öffentlich-rechtlichen Stiftungen, die aus ehemals kirchlichem Vermögen entstanden sind. Aus den Erträgen unterhält die Klosterkammer mehr als 700 Gebäude, viele da-von sind Baudenkmale, und rund 12.000 Kunstobjekte. Weitere Mittel aus den Erträgen in Höhe von rund drei Millionen Euro stellt sie pro Jahr für kirchliche, soziale und bildungsbezogene Maßnahmen in ihrem Förderge-biet zur Verfügung. Darüber hinaus betreut und unterstützt die Klosterkam-mer fünfzehn heute noch belebte evangelische Frauenklöster und Damen-stifte in Niedersachsen.
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