Pressemitteilung Bauseneick (CDU): Rot-Grün lässt den Verfassungsschutz mit angezogener Handbr
von CDU am 17.12.2025Pressemitteilung Bauseneick (CDU): Rot-Grün lässt den Verfassungsschutz mit angezogener Handbremse – Niedersachsen braucht ein echtes Schutzschild Hannover/Lüneburg, 17. Dezember 2025 – „Während Extremisten lauter werden und sich Täter im Netz schneller radikalisieren, liefert Rot-Grün ein Gesetz, das den Verfassungsschutz weiter ausbremst. Das ist, als würden wir bei Sturm die Fenster schließen – aber die Tür offenlassen“, erklärt die Lüneburger CDU-Landtagsabgeordnete Anna Bauseneick zur Beratung der Reform des Niedersächsischen Verfassungsschutzgesetzes im Landtag.
Der rot-grüne Entwurf schließe Sicherheitslücken nicht, sondern schreibe sie fort. „Schon die rot-grüne Reform von 2016 hat den Verfassungsschutz geschwächt. In Zeiten, in denen der Links- und Rechtsextremismus klar sichtbar sind, wir ein hohes islamistisches Anschlagspotenzial verzeichnen, Cyberangriffe und Einflussoperationen aus dem Ausland ansteigen und die Radikalisierung von Einzeltätern zunimmt, brauchen wir keinen blinden Fleck – wir brauchen klare Sicht“, so Bauseneick.
Die CDU-Landtagsfraktion stellt dem rot-grünen Entwurf einen Entschließungsantrag mit 23 konkreten Maßnahmen entgegen: mehr Befugnisse nach dem Standard anderer Länder, moderne Instrumente für das digitale Zeitalter und eine bessere Zusammenarbeit von Polizei und Verfassungsschutz bei schweren Gefahrenlagen – darunter auch die Ausweitung des Aufgabenbereichs auf organisierte Kriminalität, längere Prüf- und Löschfristen sowie die Wiedereinführung zentraler Instrumente wie Wohnraumüberwachung und Online-Durchsuchung.
„Wir müssen unseren Verfassungsschutz befähigen und stärken“, so Bauseneick abschließend.
Hier geht es zum Antrag der CDU-Fraktion, der in der abschließenden Beratung nun abgelehnt wurde: https://www.landtag- niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen_19_07500/05001-05500/19-05071.pdf
Hier geht es zum angenommenen Antrag von Rot-Grün: https://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen_19_07500/05501- 06000/19-05930.pdf
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