Pressemitteilung der Verbraucherzentrale
von Winfried Machel am 29.01.2025Hannover, 29.01.2025 – Amazon Prime Video, Deutschlandticket oder Mitgliedschaft im Fitnessstudio: Wer online danach sucht, Abonnements und Dauerschuldverhältnisse zu kündigen, landet schnell bei unsubby.com. Nach Eingabe der persönlichen Daten sowie der Bankverbindung wird ein Kündigungsschreiben erstellt und übermittelt – für 29,95 Euro. Da Kostenhinweis, Widerrufsbelehrung und Bestellbutton nicht rechtskonform waren, hat die Verbraucherzentrale Niedersachsen Unsubby abgemahnt. Der Online-Anbieter hat eine Unterlassungserklärung unterzeichnet und die Darstellung auf der Website angepasst. Ob eine Kündigung, die beim Anbieter selbst per Klick kostenlos möglich ist, rund 30 Euro wert ist, sollten sich Verbraucherinnen und Verbraucher dennoch gut überlegen.
„Uns haben Beschwerden erreicht, da Verbraucherinnen und Verbraucher über eine Online-Suche ungewollt auf unsubby.com gelandet sind“, erklärt Tiana Schönbohm, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen, und ergänzt. „Vielen war nicht bewusst, einen kostenpflichtigen Dienst zu nutzen.“ Kein Wunder: Der Kostenhinweis war in deutlich kleinerer Schrift dargestellt, der Bestellbutton nicht korrekt beschriftet und auch der Verzicht auf das Widerrufsrecht nicht rechtskonform dargestellt. „Wir haben diese Punkte beanstandet und den Anbieter erfolgreich abgemahnt“, so Schönbohm. Inzwischen liegt eine Unterlassungserklärung vor, die Website wurde angepasst.
Unsinnige und überteuerte Online-Dienste nehmen zu
Verbraucherinnen und Verbraucher können jetzt selbst entscheiden, ob der von Unsubby angebotene Service rund 30 Euro wert ist. Denn: Für langfristige Verträge, die online abgeschlossen werden können, ist ein Kündigungsbutton verpflichtend. Er muss auf der Website des Anbieters gut auffindbar sein und eine Kündigung in wenigen Schritten ermöglichen. „Unserer Ansicht nach reiht sich Unsubby in die Liste überteuerter Online-Services ein. Ob Nachsendeauftrag, Behördenauskünfte, Kfz-Abmeldung oder Kirchenaustritt, unsinnige Online-Dienste nehmen zu und werden über Werbeanzeigen oft prominent ausgespielt“, kritisiert Schönbohm. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät daher, die Ergebnisse bei einer Online-Suche kritisch zu hinterfragen und die Webadresse vor einer Bestellung immer zu überprüfen.
Weitere Informationen und eine Übersicht überteuerter Online-Services unter:
www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/behoerdendokumente-teuer-erkauft
Bei Fragen hilft die kostenlose Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen –
vor Ort, telefonisch und per Video.
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