Lüneburg, am Freitag den 26.04.2024

Reichsbürgerin ruft nächste Instanz an

von Carlo Eggeling am 24.11.2022


Angeklagte legt Revision gegen Urteil des Landgerichts ein

Das Verfahren um die sogenannte Reichsbürgerin Heike Werding beschäftigt die Justiz weiter. Die 61-Jährige hat am Mittwoch Revision gegen das Urteil der Staatsschutzkammer am Landgericht Lüneburg eingelegt. Das Gericht hatte sie tags zuvor unter anderem wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. Diesen Spruch will die Angeklagte nicht akzeptieren und hat sogenannte Rechtsmittel dagegen eingelegt. Damit bleibt das Urteil nicht rechtskräftig. Im Rahmen einer Revision überprüft eine höhere Instanz die Entscheidung auf Verfahrens- und Rechtsfehler, aber nicht inhaltlich.

Wie berichtet, hat die in Hannover lebende Frau als führender Kopf der im Frühjahr 2020 durch das Bundesinnenministerium verbotenen Gruppe "Geeinte deutsche Völker und Stämme" weitergemacht. In Schriften und auf Internetkanälen hatte sie aus Sicht der Anklage gehetzt gegen nicht "Beheimatete", das sind für sie und die Gruppe Juden, Muslime und Freimaurer. Die Bundesrepublik und ihre Institutionen erkennt die Angeklagte, die sich fälschlich auch als Rechtsanwältin ausgab, nicht an. Alle seien Teil eines ominösen Handelskonstrukts. Carlo Eggeling

© Fotos: ca


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