Lüneburg, am Montag den 15.12.2025

Rund 2.410 Baubeschäftigten im Landkreis Lüneburg sind „winterfest“:

von Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt am 15.12.2025


Rund 2.410 Baubeschäftigten im Landkreis Lüneburg sind „winterfest“: „Wer auf dem Bau arbeitet, kommt gut durch den Winter. Auch wenn bei Schnee und Frost kein Fundament ausgehoben, keine Straßen asphaltiert, keine Rohrleitungen und Kanäle verlegt werden: Arbeitsverträge und Lohnfortzahlungen laufen weiter“, sagt Achim Bartels von der IG BAU Hamburg.

Möglich macht das das Saison-Kurzarbeitergeld (kurz: Saison-Kug – das frühere Schlechtwettergeld), so die Bau-Gewerkschaft. „Vom Dezember bis zum März können Bauarbeiter dadurch weiterbeschäftigt werden. Auch wenn das Wetter das Arbeiten draußen unmöglich macht“, so der IG BAU-Bezirksvorsitzende Bartels. Die Arbeitsagentur biete Baubeschäftigten dazu eine Art „Winter-Brücke“: ein Ausfallgeld in Höhe von bis zu 67 Prozent des Nettolohns.

„Wichtig ist, dass möglichst viele der 174 Baubetriebe im Landkreis Lüneburg das Saison-Kug als Chance begreifen und nutzen. Der Vorteil für die Firmen liegt auf der Hand: Sie brauchen keinen Bauarbeiter entlassen – und müssen sich dann, wenn es im Frühjahr auf dem Bau wieder richtig rundgeht, auch keine neuen Fachkräfte suchen“, sagt Achim Bartels. Und die Beschäftigten hätten eine „365-Tages-Perspektive im Job und stabile Einkünfte“.

Sollten Aufträge wegen des Winterwetters nicht erledigt werden können, dann reiche es sogar, die Arbeitsagentur nachträglich darüber zu informieren: „Betriebe können so frei planen und flexibel auf jedes Wetter reagieren. Und Unternehmen müssen kein großes bürokratisches Rad drehen: Anträge für das Saison-Kurzarbeitergeld sind schnell gestellt – für die komplette Belegschaft oder auch nur für einen Teil vom Team“, so der Bezirksvorsitzende der IG BAU Hamburg. Neben den Bauunternehmen würden auch Dachdecker- und Gerüstbaubetriebe vom Saison-Kurzarbeitergeld profitieren. Ebenso Unternehmen im Garten- und Landschaftsbau.

„Bevor sie das Saison-Kug nutzen, müssten die Unternehmen allerdings prüfen, ob Beschäftigte noch andere Arbeiten im Betrieb übernehmen können: bei der Produktion in der Halle oder im Lager zum Beispiel“, erklärt der IG BAU-Bezirksvorsitzende Bartels. Auch alte Urlaubstage und Arbeitszeitkonten müssten Firmen im Kreis Lüneburg vor einem Saison-Kug-Antrag berücksichtigen.

Mehr Infos zum Saison-Kurzarbeitergeld unter:



https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeldformen/saison-kurzarbeitergeld

© Fotos: Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt


Kommentare Kommentare


Zu diesem Artikel wurden bisher keine Kommentare abgegeben.



Kommentar posten Kommentar posten

Ihr Name*:

Ihre E-Mailadresse*:
Bleibt geheim und wird nicht angezeigt

Ihr Kommentar:



Lüneburg Aktuell auf Facebook