Schluss mit inszenierten „Wünsch-Dir-Was“- Spielchen um behaupteten Baubeginn für Elbbrücke ab
von Ja zur Fähre – Nein zur Brücke e. V. am 29.07.2025„Ab 2027 wird der Landkreis Lüneburg zwischen Darchau und Neu Darchau
eine Elbbrücke bauen.“ – Diese Behauptung verbreitet Bürgermeister Andreas Gehrke auf der Internetseite der Gemeinde Amt Neuhaus. Nun lädt er zum „Bürgerdialog“ mit Ministerpräsident Olaf Lies am 7. August in Neuhaus ein.
Die Bürgerinitiative „Ja zur Fähre – Nein zur Brücke e.V.“ stellt klar:
Dieses 100-Millionen-Euro-Projekt steckt nach wie vor in einem
Genehmigungsverfahren ohne erkennbaren Abschluss fest. Von einem Baubeginn ab 2027 kann keine Rede sein. Die angeblich gesicherte Grundlage des „Bürgerdialogs“ existiert schlichtweg nicht.
„Zu einem Wunschtraum, der real nicht gegeben ist, macht ein „Bürgerdialog“ keinen Sinn“, betont Thomas Böhlen, 1. Vorsitzender der BI. „Die Behauptung eines baldigen Brückenbaus ist nicht nur falsch, sondern mittlerweile flächendeckend in öffentlichen Bekanntmachungen wiederzufinden – von einem Versehen kann also keine Rede sein.“
Die Bürgerinitiative sieht in diesem provinziellen Manöver eine vorsätzliche Täuschung, um den Widerstand gegen das umstrittene Vorhaben zu unterlaufen.
Immerhin liegen rund 1.400 begründete und weiterhin unbearbeitete Einwendungen
von mehr als 160 Bürgerinnen und Bürgern sowie 30 Stellungnahmen von Verbänden und Trägern öffentlicher Belange auf dem Tisch. Diese blockieren das Verfahren und zeigen, wie groß die rechtlichen und fachlichen Probleme des Projekts
sind.
Statt sich mit diesen Einwendungen ernsthaft zu befassen, hat der Landkreis Lüneburg als Antragsteller und Genehmigungsbehörde eine „renommierte Fachkanzlei“ beauftragt – finanziert auf Kosten der Allgemeinheit. Damit dürften sich
die laufenden Anwalts- und Planungskosten auf rund 2,5 Millionen Euro erhöhen – für eine Betonbrücke, deren Notwendigkeit bislang nicht nachgewiesen werden konnte und deren Genehmigung nicht in Aussicht steht. Diese Millionen wären
zielführender für eine Befriedung des Konflikts um die Brücke in die Finanzierung einer inzwischen beauftragten und vor der Auslieferung stehenden Niedrigwasserfähre verwendet worden, so der BI – Vorstand.
Besonders die Bürgerinnen und Bürger, die sich im Planfeststellungsverfahren
engagiert haben, sehen sich durch die amtliche Falschbehauptung betrogen. Sie fürchten, dass ihre Rechte durch diese bewusste Irreführung unterlaufen werden.
Die BI verzichtet vorerst bewusst auf rechtliche Schritte gegen die Urheber dieser Irreführung. „Uns geht es nicht um Eskalation, sondern um eine korrekte Durchführung des gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungsverfahrens, mit allen
Abwägungen und Anhörungen“, erklärt Böhlen. „Die Bürger haben ein Recht auf ehrliche Information und realisierbare Lösungen – und wollen keine politisch inszenierten „Wünsch-Dir-Was“ - Spielchen.“ „Die BI stehe für Transparenz statt Täuschung. Für Rechtsstaatlichkeit statt Willkür. Für eine nachhaltige Elbquerung –
ohne Brücke, so der BI – Vorstand abschließend.
Ja zur Fähre – Nein zur Brücke e. V.
Thomas Böhlen (1. Vorsitzender)
Kommentare
am 29.07.2025 um 21:13:15 Uhr
Selten so gelacht!
Die 88,5 Prozent-Lüge wird immer noch durch die BI verbreitet.
am 30.07.2025 um 12:05:24 Uhr
Hier die wichtigsten Punkte im Faktencheck:
1. Der Stand des Verfahrens:
BI: Das Projekt stecke „ohne erkennbaren Abschluss fest“ – von einem
Baubeginn ab 2027 könne „keine Rede“ sein.
Fakt ist:
Das Planfeststellungsverfahren befindet sich in der gesetzlich vorgesehenen Phase: Die öffentliche Auslegung ist abgeschlossen, der Erörterungstermin ist für September 2025 angesetzt. Danach folgt die Entscheidung über den Planfeststellungsbeschluss – voraussichtlich Ende 2025 oder Anfang 2026. Das Verfahren läuft regelhaft.
Ein Baubeginn ab 2027 ist unter dieser Voraussetzung durchaus realistisch, sofern keine aufschiebende Wirkung durch Klagen eintritt oder das Vorhaben rechtlich scheitert – was nach bisheriger Rechts- und Fachprüfung nicht erkennbar ist.
⸻
2. Die Zahl und Bedeutung der Einwendungen:
BI: „1.400 begründete und unbearbeitete Einwendungen blockieren das Verfahren.“
Fakt ist:
Diese Zahl ist irreführend. Tatsächlich sind beim Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg im Rahmen der öffentlichen Auslegung Einwendungen von 161 Bürgerinnen und Bürgern sowie Stellungnahmen von 30 Trägern öffentlicher Belange und Verbänden eingegangen.
Die oft zitierte Zahl von 1.400 bezieht sich auf die Einzelaspekte oder Themen, die in diesen Einwendungen angesprochen wurden – nicht auf 1.400 eigenständige Einwender.
Zudem gilt: Das Erörterungsverfahren dient genau dazu, diese Punkte auf ihre rechtliche und planerische Relevanz zu prüfen.
Einwendungen führen nicht automatisch zur Ablehnung eines Projekts.
Sofern Anpassungen erforderlich sind, können diese im sogenannten Deckblattverfahren vorgenommen werden – einem standardisierten Verfahren für punktuelle Änderungen.
Ein kompletter Neustart der Planung ist rechtlich weder geboten noch absehbar. Von einer „Blockade“ kann daher keine Rede sein.
⸻
3. Juristische Vertretung durch eine Kanzlei:
BI: Der Landkreis habe „eine renommierte Fachkanzlei“ beauftragt – auf „Kosten der Allgemeinheit“.
Fakt ist:
Der Landkreis ist Antragsteller und hat selbstverständlich das Recht, sich zur Wahrung seiner Interessen im Verfahren juristischen Beistand zu holen – insbesondere bei komplexen Infrastrukturprojekten mit rechtlich anspruchsvollen Stellungnahmen.
Das ist gesetzlich zulässig, haushaltsrechtlich abgesichert und in Verfahren dieser Größenordnung üblich. Eine „Verschwendung“ von Steuermitteln liegt hier nicht vor.
⸻
4. Vorwurf der Irreführung durch Aussagen zum Baubeginn:
BI: Es handle sich um eine „Falschbehauptung“, die Bürger würden „betrogen“.
Fakt ist:
Die Aussage, dass ein Brückenbau ab 2027 möglich ist, stellt eine realistische Zeitschätzung auf Basis des laufenden Verfahrensstands dar – nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Sie basiert auf dem erwartbaren Fortgang eines regulären Planfeststellungsverfahrens und stellt keine Täuschung oder bewusste Irreführung dar.
Im Übrigen ist es nicht rechtswidrig, wenn ein Bürgermeister die zeitliche Perspektive eines Projekts öffentlich einordnet – so lange klar ist, dass eine endgültige Genehmigung noch aussteht.
⸻
5. Politische Bewertung der Fähre und der Brücke:
BI: Das Geld solle besser in die neue Niedrigwasserfähre investiert werden. Die Brücke sei unnötig.
Fakt ist:
Die Entscheidung für eine Brücke ist planerisch, verkehrlich und raumordnerisch längst getroffen worden – zuletzt im Landes-Raumordnungsprogramm, wo das Brückenziel weiterhin rechtswirksam festgeschrieben ist.
Die Fähre ist aktuell eine notwendige Zwischenlösung, ersetzt aber keine dauerhafte, barrierefreie und leistungsfähige Elbquerung, wie sie mit einer Brücke entsteht.
⸻
Fazit:
Die BI verkennt den Verfahrensstand, dramatisiert normale Abläufe eines Planfeststellungsverfahrens und interpretiert juristisch zulässige und notwendige Schritte des Landkreises als Täuschung.
Dabei wird – wohl bewusst – unterschlagen, dass ein Projekt dieser Art einem mehrstufigen, rechtsstaatlich abgesicherten Verfahren unterliegt, in dem jede Einwendung berücksichtigt wird.
Rechtsstaatlichkeit bedeutet nicht, dass jede Einwendung das Projekt stoppt. Sondern dass sie sorgfältig geprüft und abgewogen wird.
Die Bürgerinitiative "Ja zur Fähre - Nein zur Brücke e.V." äußert in ihrer jüngste Stellungnahme massive Kritik am Stand des Planfeststellungsverfahrens zur Elbbrücke bei Neu Darchau und erhebt schwere Vorwürfe gegen den Landkreis Lüneburg sowie Bürgermeister Andreas Gehrke. Dabei werden jedoch zentrale rechtliche und tatsächliche Grundlagen falsch dargestellt oder ausgeblendet. Hier die wichtigsten Punkte:
1. Stand des Verfahrens:
BI: Das Projekt stecke ohne erkennbaren Abschluss fest - von einem Baubeginn ab 2027 könne "keine Rede" sein.
Fakt ist:
Vertreter der BI nehmen regelmäßig an den Sitzungen des zuständigen Ausschusses des Kreistages teil und sind sehr genau über den Stand des Verfahrens informiert. Das Planfeststellungsverfahren befindet sich in der gesetzlich vorgesehenen Phase. Die öffentliche Auslegung des Antrags auf Planfeststellung ist abgeschlossen, die 1.400 Einwendungen in 191 Eingaben werden auch mit Hilfe einer Fachanwaltskanzlei sorgfältig geprüft. Der vorgeschriebene Erörterungstermin wird im September stattfinden; mit dem Planfeststellungsbeschluss ist Ende 2025/Anfang 2026 zu rechnen. Ein Baubeginn ist durchaus realistisch, wenn keine aufschiebende Wirkung durch Klagen eintritt und der
Planfeststellungbeschluss Bestandskraft erlangt.
2. Zahl und Bedeutung der Einwendungen
BI: 1400 begründete und unbearbeitete Einwendungen blockieren das Verfahren.
Fakt ist:
Die Zahl ist irreführend. Tatsächlich sind beim Amt für regionale
Landesentwicklung Lüneburg 161 Einwendungen von Bürgerinnen und Bürgern und 30 von Trägern öffentlicher Belange eingegangen, in denen 1.400 Einzelfragen enthalten sind, die auch unter Berücksichtigung aktueller gesetzlicher Grundlagen zu beantworten sind.
Genau dazu aber dient das Erörterungsverfahren, diese Einwendungen auf rechtliche und planerische Relevanz zu prüfen. Sollten Anpassungen der Planung erforderlich sein, wird ein sogenanntes Deckblattverfahren angewendet. Ein kompletter Neustart der Planungen wird so vermieden. Von eine "Blockade" des Verfahrens kann daher keine Rede sein.
3. Politische Bewertung der Fähre und der Brücke.
BI: Das Geld solle besser in die neue Niedrigwasserfähre investiert werden. Die Brücke sei unnötig.
Fakt ist:
Die Entscheidung, eine Brücke zu planen ist bereits 2018 durch den Kreistag des Landkreises Lüneburg getroffen worden. Auch raumordnerisch erfüllt sie die Vorgaben des gültigen Landesraumordnungsprogramms. Auch eine Niedrigwasserfähre erfüllt nicht die Voraussetzungen an moderne Mobilität, da sie nachts, bei Hochwasser, bei Eisgang, bei Sandbänken und bei Wartungsarbeiten nicht fahren kann.
Fazit:
Die BI stellt den Verfahrensstand bewusst irreführend dar, dramatisiert normale Abläufe eines Planfeststellungsverfahrens und interpretiert juristisch notwendige Schritte des Landkreises als Täuschung. Dabei wird wohl bewusst unterschlagen, dass ein Projekt dieser Größenordnung in einem mehrstufigen, rechtsstaatlich vorgegebenen Verfahren unterliegt, in dem jede Einwendung angemessen berücksichtigt und beantwortet wird.
Fußnoten:
1) Quelle: Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg - Auslegungsunterlagen, Stand Juli 2025
2) Deckblattverfahren: Verfahren zur punktuellen Änderung von Planungsunterlagen gem. § 76 VwVfG.
3) LROP-Ziel Brücke: Rechtsverbindlich festgelegt im Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen (gültige Fassung von 2017)
4) Einwendungen: Gem. § 73 VwVfG müssen Einwendungen in der Abwägung berücksichtigt, aber nicht übernommen werden.
Jörg Sohst
Vorsitzender des Fördervereins Brücken bauen e.V.