Lüneburg, am Sonntag den 14.09.2025

Schluss mit inszenierten „Wünsch-Dir-Was“- Spielchen um behaupteten Baubeginn für Elbbrücke ab

von Ja zur Fähre – Nein zur Brücke e. V. am 29.07.2025


„Ab 2027 wird der Landkreis Lüneburg zwischen Darchau und Neu Darchau
eine Elbbrücke bauen.“ – Diese Behauptung verbreitet Bürgermeister Andreas Gehrke auf der Internetseite der Gemeinde Amt Neuhaus. Nun lädt er zum „Bürgerdialog“ mit Ministerpräsident Olaf Lies am 7. August in Neuhaus ein.

Die Bürgerinitiative „Ja zur Fähre – Nein zur Brücke e.V.“ stellt klar:
Dieses 100-Millionen-Euro-Projekt steckt nach wie vor in einem
Genehmigungsverfahren ohne erkennbaren Abschluss fest. Von einem Baubeginn ab 2027 kann keine Rede sein. Die angeblich gesicherte Grundlage des „Bürgerdialogs“ existiert schlichtweg nicht.

„Zu einem Wunschtraum, der real nicht gegeben ist, macht ein „Bürgerdialog“ keinen Sinn“, betont Thomas Böhlen, 1. Vorsitzender der BI. „Die Behauptung eines baldigen Brückenbaus ist nicht nur falsch, sondern mittlerweile flächendeckend in öffentlichen Bekanntmachungen wiederzufinden – von einem Versehen kann also keine Rede sein.“

Die Bürgerinitiative sieht in diesem provinziellen Manöver eine vorsätzliche Täuschung, um den Widerstand gegen das umstrittene Vorhaben zu unterlaufen.
Immerhin liegen rund 1.400 begründete und weiterhin unbearbeitete Einwendungen
von mehr als 160 Bürgerinnen und Bürgern sowie 30 Stellungnahmen von Verbänden und Trägern öffentlicher Belange auf dem Tisch. Diese blockieren das Verfahren und zeigen, wie groß die rechtlichen und fachlichen Probleme des Projekts
sind.

Statt sich mit diesen Einwendungen ernsthaft zu befassen, hat der Landkreis Lüneburg als Antragsteller und Genehmigungsbehörde eine „renommierte Fachkanzlei“ beauftragt – finanziert auf Kosten der Allgemeinheit. Damit dürften sich
die laufenden Anwalts- und Planungskosten auf rund 2,5 Millionen Euro erhöhen – für eine Betonbrücke, deren Notwendigkeit bislang nicht nachgewiesen werden konnte und deren Genehmigung nicht in Aussicht steht. Diese Millionen wären
zielführender für eine Befriedung des Konflikts um die Brücke in die Finanzierung einer inzwischen beauftragten und vor der Auslieferung stehenden Niedrigwasserfähre verwendet worden, so der BI – Vorstand.




Besonders die Bürgerinnen und Bürger, die sich im Planfeststellungsverfahren
engagiert haben, sehen sich durch die amtliche Falschbehauptung betrogen. Sie fürchten, dass ihre Rechte durch diese bewusste Irreführung unterlaufen werden.

Die BI verzichtet vorerst bewusst auf rechtliche Schritte gegen die Urheber dieser Irreführung. „Uns geht es nicht um Eskalation, sondern um eine korrekte Durchführung des gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungsverfahrens, mit allen
Abwägungen und Anhörungen“, erklärt Böhlen. „Die Bürger haben ein Recht auf ehrliche Information und realisierbare Lösungen – und wollen keine politisch inszenierten „Wünsch-Dir-Was“ - Spielchen.“ „Die BI stehe für Transparenz statt Täuschung. Für Rechtsstaatlichkeit statt Willkür. Für eine nachhaltige Elbquerung –
ohne Brücke, so der BI – Vorstand abschließend.

Ja zur Fähre – Nein zur Brücke e. V.
Thomas Böhlen (1. Vorsitzender)

© Fotos: Ja zur Fähre – Nein zur Brücke e. V.


Kommentare Kommentare

Kommentar von Helga Dreyer
am 29.07.2025 um 21:13:15 Uhr
„Die BI stehe für Transparenz statt Täuschung“.
Selten so gelacht!
Die 88,5 Prozent-Lüge wird immer noch durch die BI verbreitet.
Kommentar von Jörg Sohst
am 30.07.2025 um 12:05:24 Uhr
Die Bürgerinitiative „Ja zur Fähre – Nein zur Brücke e. V.“ äußert in ihrer jüngsten Stellungnahme massive Kritik am Stand des Planfeststellungsverfahrens zur Elbbrücke Neu Darchau und erhebt schwere Vorwürfe gegen den Landkreis Lüneburg sowie Bürgermeister Andreas Gehrke. Dabei werden jedoch zentrale rechtliche und tatsächliche Grundlagen falsch dargestellt oder ausgeblendet.

Hier die wichtigsten Punkte im Faktencheck:

1. Der Stand des Verfahrens:

BI: Das Projekt stecke „ohne erkennbaren Abschluss fest“ – von einem
Baubeginn ab 2027 könne „keine Rede“ sein.

Fakt ist:
Das Planfeststellungsverfahren befindet sich in der gesetzlich vorgesehenen Phase: Die öffentliche Auslegung ist abgeschlossen, der Erörterungstermin ist für September 2025 angesetzt. Danach folgt die Entscheidung über den Planfeststellungsbeschluss – voraussichtlich Ende 2025 oder Anfang 2026. Das Verfahren läuft regelhaft.
Ein Baubeginn ab 2027 ist unter dieser Voraussetzung durchaus realistisch, sofern keine aufschiebende Wirkung durch Klagen eintritt oder das Vorhaben rechtlich scheitert – was nach bisheriger Rechts- und Fachprüfung nicht erkennbar ist.



2. Die Zahl und Bedeutung der Einwendungen:

BI: „1.400 begründete und unbearbeitete Einwendungen blockieren das Verfahren.“

Fakt ist:
Diese Zahl ist irreführend. Tatsächlich sind beim Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg im Rahmen der öffentlichen Auslegung Einwendungen von 161 Bürgerinnen und Bürgern sowie Stellungnahmen von 30 Trägern öffentlicher Belange und Verbänden eingegangen.
Die oft zitierte Zahl von 1.400 bezieht sich auf die Einzelaspekte oder Themen, die in diesen Einwendungen angesprochen wurden – nicht auf 1.400 eigenständige Einwender.

Zudem gilt: Das Erörterungsverfahren dient genau dazu, diese Punkte auf ihre rechtliche und planerische Relevanz zu prüfen.
Einwendungen führen nicht automatisch zur Ablehnung eines Projekts.
Sofern Anpassungen erforderlich sind, können diese im sogenannten Deckblattverfahren vorgenommen werden – einem standardisierten Verfahren für punktuelle Änderungen.
Ein kompletter Neustart der Planung ist rechtlich weder geboten noch absehbar. Von einer „Blockade“ kann daher keine Rede sein.



3. Juristische Vertretung durch eine Kanzlei:

BI: Der Landkreis habe „eine renommierte Fachkanzlei“ beauftragt – auf „Kosten der Allgemeinheit“.

Fakt ist:
Der Landkreis ist Antragsteller und hat selbstverständlich das Recht, sich zur Wahrung seiner Interessen im Verfahren juristischen Beistand zu holen – insbesondere bei komplexen Infrastrukturprojekten mit rechtlich anspruchsvollen Stellungnahmen.
Das ist gesetzlich zulässig, haushaltsrechtlich abgesichert und in Verfahren dieser Größenordnung üblich. Eine „Verschwendung“ von Steuermitteln liegt hier nicht vor.



4. Vorwurf der Irreführung durch Aussagen zum Baubeginn:

BI: Es handle sich um eine „Falschbehauptung“, die Bürger würden „betrogen“.

Fakt ist:
Die Aussage, dass ein Brückenbau ab 2027 möglich ist, stellt eine realistische Zeitschätzung auf Basis des laufenden Verfahrensstands dar – nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Sie basiert auf dem erwartbaren Fortgang eines regulären Planfeststellungsverfahrens und stellt keine Täuschung oder bewusste Irreführung dar.
Im Übrigen ist es nicht rechtswidrig, wenn ein Bürgermeister die zeitliche Perspektive eines Projekts öffentlich einordnet – so lange klar ist, dass eine endgültige Genehmigung noch aussteht.



5. Politische Bewertung der Fähre und der Brücke:

BI: Das Geld solle besser in die neue Niedrigwasserfähre investiert werden. Die Brücke sei unnötig.

Fakt ist:
Die Entscheidung für eine Brücke ist planerisch, verkehrlich und raumordnerisch längst getroffen worden – zuletzt im Landes-Raumordnungsprogramm, wo das Brückenziel weiterhin rechtswirksam festgeschrieben ist.
Die Fähre ist aktuell eine notwendige Zwischenlösung, ersetzt aber keine dauerhafte, barrierefreie und leistungsfähige Elbquerung, wie sie mit einer Brücke entsteht.



Fazit:

Die BI verkennt den Verfahrensstand, dramatisiert normale Abläufe eines Planfeststellungsverfahrens und interpretiert juristisch zulässige und notwendige Schritte des Landkreises als Täuschung.
Dabei wird – wohl bewusst – unterschlagen, dass ein Projekt dieser Art einem mehrstufigen, rechtsstaatlich abgesicherten Verfahren unterliegt, in dem jede Einwendung berücksichtigt wird.
Rechtsstaatlichkeit bedeutet nicht, dass jede Einwendung das Projekt stoppt. Sondern dass sie sorgfältig geprüft und abgewogen wird.

Die Bürgerinitiative "Ja zur Fähre - Nein zur Brücke e.V." äußert in ihrer jüngste Stellungnahme massive Kritik am Stand des Planfeststellungsverfahrens zur Elbbrücke bei Neu Darchau und erhebt schwere Vorwürfe gegen den Landkreis Lüneburg sowie Bürgermeister Andreas Gehrke. Dabei werden jedoch zentrale rechtliche und tatsächliche Grundlagen falsch dargestellt oder ausgeblendet. Hier die wichtigsten Punkte:
1. Stand des Verfahrens:
BI: Das Projekt stecke ohne erkennbaren Abschluss fest - von einem Baubeginn ab 2027 könne "keine Rede" sein.
Fakt ist:
Vertreter der BI nehmen regelmäßig an den Sitzungen des zuständigen Ausschusses des Kreistages teil und sind sehr genau über den Stand des Verfahrens informiert. Das Planfeststellungsverfahren befindet sich in der gesetzlich vorgesehenen Phase. Die öffentliche Auslegung des Antrags auf Planfeststellung ist abgeschlossen, die 1.400 Einwendungen in 191 Eingaben werden auch mit Hilfe einer Fachanwaltskanzlei sorgfältig geprüft. Der vorgeschriebene Erörterungstermin wird im September stattfinden; mit dem Planfeststellungsbeschluss ist Ende 2025/Anfang 2026 zu rechnen. Ein Baubeginn ist durchaus realistisch, wenn keine aufschiebende Wirkung durch Klagen eintritt und der
Planfeststellungbeschluss Bestandskraft erlangt.
2. Zahl und Bedeutung der Einwendungen
BI: 1400 begründete und unbearbeitete Einwendungen blockieren das Verfahren.
Fakt ist:
Die Zahl ist irreführend. Tatsächlich sind beim Amt für regionale


Landesentwicklung Lüneburg 161 Einwendungen von Bürgerinnen und Bürgern und 30 von Trägern öffentlicher Belange eingegangen, in denen 1.400 Einzelfragen enthalten sind, die auch unter Berücksichtigung aktueller gesetzlicher Grundlagen zu beantworten sind.
Genau dazu aber dient das Erörterungsverfahren, diese Einwendungen auf rechtliche und planerische Relevanz zu prüfen. Sollten Anpassungen der Planung erforderlich sein, wird ein sogenanntes Deckblattverfahren angewendet. Ein kompletter Neustart der Planungen wird so vermieden. Von eine "Blockade" des Verfahrens kann daher keine Rede sein.
3. Politische Bewertung der Fähre und der Brücke.
BI: Das Geld solle besser in die neue Niedrigwasserfähre investiert werden. Die Brücke sei unnötig.
Fakt ist:
Die Entscheidung, eine Brücke zu planen ist bereits 2018 durch den Kreistag des Landkreises Lüneburg getroffen worden. Auch raumordnerisch erfüllt sie die Vorgaben des gültigen Landesraumordnungsprogramms. Auch eine Niedrigwasserfähre erfüllt nicht die Voraussetzungen an moderne Mobilität, da sie nachts, bei Hochwasser, bei Eisgang, bei Sandbänken und bei Wartungsarbeiten nicht fahren kann.
Fazit:
Die BI stellt den Verfahrensstand bewusst irreführend dar, dramatisiert normale Abläufe eines Planfeststellungsverfahrens und interpretiert juristisch notwendige Schritte des Landkreises als Täuschung. Dabei wird wohl bewusst unterschlagen, dass ein Projekt dieser Größenordnung in einem mehrstufigen, rechtsstaatlich vorgegebenen Verfahren unterliegt, in dem jede Einwendung angemessen berücksichtigt und beantwortet wird.
Fußnoten:
1) Quelle: Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg - Auslegungsunterlagen, Stand Juli 2025





2) Deckblattverfahren: Verfahren zur punktuellen Änderung von Planungsunterlagen gem. § 76 VwVfG.
3) LROP-Ziel Brücke: Rechtsverbindlich festgelegt im Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen (gültige Fassung von 2017)
4) Einwendungen: Gem. § 73 VwVfG müssen Einwendungen in der Abwägung berücksichtigt, aber nicht übernommen werden.

Jörg Sohst
Vorsitzender des Fördervereins Brücken bauen e.V.









Kommentar von TJ
am 31.07.2025 um 14:38:29 Uhr
Es ist bedauerlich festzustellen, dass sich sowohl der Brückenverein als auch die Bürgerinitiative (BI) zunehmend durch die Verbreitung von subjektiv geprägten und selektiv dargestellten Informationen auszeichnen. Passt also bestens, in den politischen Zeitgeist.

Wenn die BI den Anspruch erhebt, für Transparenz statt Täuschung zu stehen, sollte sie zunächst die eigenen abgedruckten Behauptungen kritisch hinterfragen. Die Behauptung, „88,5 % seien gegen die Brücke“, entbehrt einer nachvollziehbaren Grundlage. Diese Zahl lässt sich aus der Umfrage zur Ortsumgehung jedenfalls nicht ableiten, da komplett am Thema vorbei.

Auch die wiederholt geäußerte Behauptung, es müssten Häuser für den Brückenbau abgerissen werden, ist, sofern sie nicht belegt wird, als mindestens irreführend zu betrachten. Sollte es entsprechende Hinweise in den offiziellen Planungsunterlagen geben, möge man diese bitte konkret benennen. Andernfalls wäre zu prüfen, ob derartige Aussagen nicht rechtlich als Irreführung zu bewerten sind.

Was die angeblich „mutmaßlichen“ Anwalts- und Notarkosten betrifft: Diese sind in Projekten dieser Größenordnung ein üblicher und notwendiger Bestandteil. Immerhin müssen über 1.400 Einwendungen rechtlich geprüft und bearbeitet werden, dass geschieht nicht kostenfrei und ist Teil eines geordneten Verfahrens.

Die Sinnhaftigkeit eines Bürgerdialogs infrage zu stellen, ist aus demokratischer Sicht zumindest als befremdlich zu bewerten. Bürgerdialoge sind ein zentrales Instrument demokratischer Teilhabe und kein Privileg, das einer bestimmten Interessengruppe genehmigt werden muss. Und zur Klarstellung: Sie sind auch nicht zweckgebunden, sie dienen dem offenen Austausch und der Meinungsbildung.

Die BI trifft allerdings in einem Punkt eine berechtigte Kritik: Die Aussage „Die Brücke wird 2027 gebaut“ ist nicht haltbar und trägt zur weiteren Emotionalisierung bei. Stattdessen wären Formulierungen wie „Baubeginn frühestens 2027 möglich“ oder „Bürgerdialog zum aktuellen Planungsstand“ sachgerechter gewesen. Dass Minister Lies seine Teilnahme an der Veranstaltung zurückgezogen hat, ist unter diesen Umständen nachvollziehbar. Er hätte direkt den Zonk gezogen, wenn er erstmal erklären müsste, dass der Bau keineswegs stattfindet. Eine Diskussion, die auf einer irreführenden Ankündigung basiert, trägt nicht zur Versachlichung der Debatte bei.

Leider muss festgestellt werden, dass auch der Brückenverein zunehmend den Weg der einseitigen Darstellung beschreitet. Rechtliche Mutmaßungen werden als Fakten ausgegeben, und es entsteht der Eindruck, dass der Verein zunehmend politisch wird, nicht selten mit Rhetorik, die stark an den Wahlkampf einer bestimmten christlichen Partei erinnert.
Wenn etwa ein Herr Suhrke am 01.07. in einer öffentlichen Facebook-Gruppe erklärt, Bleckede benötige keine Flachwasserfähre, und dies mit selbstsicherer Überheblichkeit begründet, darf zumindest die Frage stellen, wo hier die Sachliche Kompetenz vorhanden ist. Ebenso ist es wenig hilfreich, wenn Medienberichte großer Sender reflexartig als „falsch“ oder „tendenziös“ diskreditiert werden. Auch die sogenannten „Faktenchecks“ des Brückenvereins zu z.b diesen Sendungen, halten einer genaueren Prüfung häufig nicht stand. Beispiel von heute? Die Behauptung, eine Fähre in Darchau könne nicht gefördert werden, da privatwirtschaftlich betrieben. Dies ist sachlich falsch, auch die neue Fähre in Bleckede wurde trotz privater Trägerschaft öffentlich gefördert. Der betreffende Beitrag wurde zwar nachträglich geändert, doch der ursprüngliche Eindruck bleibt bestehen. Ein solches Vorgehen wirkt unseriös und wenig verantwortungsbewusst.

Wer leidet unter dieser Entwicklung?
Es sind die Bürgerinnen und Bürger in Amt Neuhaus, die auf eine zuverlässige Verbindung über die Elbe angewiesen sind. Unabhängig von wirtschaftlichen Berechnungen steht hier vor allem eine soziale Komponente im Vordergrund: Das Recht auf Teilhabe am eigenen Landkreis und Bundesland, 24/7, 365 Tage im Jahr, kostenfrei.
Wenn dieses Ziel ohne eine Brücke erreicht werden kann, sollte die entsprechende Lösung konkret benannt werden. Bislang bleibt eine solche Alternative jedoch aus.
Kommentar von Helga Dreyer
am 31.07.2025 um 17:36:03 Uhr
Zum Kommentar TJ - Passage
„Die Behauptung, eine Fähre in Darchau könne nicht gefördert werden, da privatwirtschaftlich betrieben. Dies ist sachlich falsch, auch die neue Fähre in Bleckede wurde trotz privater Trägerschaft öffentlich gefördert.“
zur Klarstellung:
1. Die Förderung der Bleckeder Fähre bezieht sich nur auf die Kosten des innovativen Antriebs, keinesfalls auf die kompletten Herstellungskosten des Neubaus der Fähre.
2. Die Ersatzbeschaffung der Fähre in Neu Darchau kann nicht durch das Land gefördert werden, weil die Fährverbindung nie als öffentliche (Kreis-) „Straße“ gewidmet wurde - was möglich gewesen wäre - und eine unabdingbare Voraussetzung ist.
Die Aussage, dass eine Förderung nicht möglich ist, weil sie privatschaftlich durch die Gemeinde betrieben wird, ist daher korrekt.



Die Aussage, dass
Kommentar von Marlon Suhrke
am 31.07.2025 um 20:29:09 Uhr
Die sogenannte „Niedrigwasserfähre“ in Bleckede ist vor allem eins: ein Etikett, das von den tatsächlichen Gründen der Anschaffung ablenkt. Denn der Landkreis Lüneburg hat sich nicht wegen dramatisch gesunkener Wasserstände für ein Spezialschiff entschieden – sondern weil die alte Fähre Amt Neuhaus längst zu klein, veraltet und verschlissen war.

Das ist keine überhebliche Feststellung, sondern schlicht logisch: Wer ein technisch überholtes Fahrzeug ersetzt, handelt vernünftig – aber eben nicht außergewöhnlich. Aus einer notwendigen Ersatzbeschaffung jetzt ein Leuchtturmprojekt zu machen, wirkt bemüht. Und es lenkt ab von den eigentlichen Herausforderungen an der Elbe.

Statt sich in PR-Formulierungen wie „Niedrigwasserfähre“ zu verlieren, sollte der Landkreis klar sagen, worum es geht: Funktionierende Infrastruktur. Alles andere wirkt wie der Versuch, banale Verwaltungsvorgänge als große politische Leistung zu verkaufen.

Wer sachlich denkt, erkennt: Kompetenz zeigt sich nicht in Begriffen, sondern in Entscheidungen. Und die braucht es – besonders mit Blick auf die Zukunft der Elbquerung.

Kommentar von TJ
am 01.08.2025 um 12:54:01 Uhr
@Marlon Suhrke

Leider werden meine Aussagen direkt bestätigt.
Es wird wieder unterschwelligen versucht, etwas anders darzustellen, als es wirklich ist, um dieses dann zu kritisieren. Da erkennt man wieder die Schule einer bestimmten Partei, die es sich zu eigen gemacht hat, schön viele Strohmann-Argumente zu bringen, in Kombination mit der üblichen Überheblichkeit.

Aber nehmen wir das doch gerne mal auseinander, mal schauen, wer „sachlich“ denkt.

Schauen wir uns doch mal die Pressemitteilung der Stadt Bleckede von 30.4. Dort wird nicht einmal der „PR Begriff“ „Niedrigwasserfähre“ erwähnt. In der ganzen Mitteilung geht es um die Verbesserung der Situation und der Infrastruktur. Ich dachte immer PR-Begriffe sind dazu da, um z.B. in Pressemitteilungen gesetzt zu werden.
Nehmen wir auch gerne den Pressbericht aus dem NDR. Auch hier wird nur am Ende erwähnt, dass die Fähre bei Niedrigwasser verkehren kann, es geht immer hauptsächlich um die Verbesserung und Sicherung der Infrastruktur.

Wo genau wird also hier „abgelenkt“? Wer verliert sich darin, außer Sie selbst?
Das Projekt wird zu einem „Leuchtturmprojekt“ - diese Aussage wurde nie getätigt, sondern es wird von Ihnen hineininterpretiert um dann anschließend kritisiert zu werden.
Wo genau wird versucht, das als große Politische Leistung zu verkaufen, außer vielleicht von Kommunalen Politkern. Für diese ist es aber durchaus eine tolle Leistung und kein 0815 Projekt.
Also auch wieder, schöne Strohmänner.

In den Mitteilungen ist auch klar ersichtlich, dass die Fähre vergrößert werden soll. Aktuell kann Bleckede unter anderem länger verkehren als die Tanja, weil sie kleiner und weniger Traglast hat, was weniger Tiefgang bewirkt. Die neue Fähre wird größer und hat deutlich mehr Traglast, was bewirken würden, dass sie ähnlich wie die Tanja bei niedrigen Pegelständen nicht fährt. Daher ist ein Konstruktionsfokus der Funktionserhalt bei Niedrigwasser. Das macht einfach alles Sinn und hat nichts mit PR oder sonst was zu tun.

Sie können sich auch gerne mal mit den Fährleuten aus Bleckede unterhalten, die werden bestätigen, dass auch sie dieses Jahr deutlich an die Grenzen gekommen sind, was die Überfahrt anbelangt. Auch hier mussten schon Begrenzungen ausgerufen werden. Auch der Fährausfall in Bleckede 2023, war wohl ebenfalls nur ein PR Gag.
Als Tipp noch, wenn man mit Pegelständen argumentiert, gerne mal schauen, wo diese entnommen werden. Dann erkennt man auch, warum in Bleckede der gemeldete Pegelstand deutlich höher ist, aber das sollte bekannt sein.

Schauen Sie, wir sind uns doch im Kern einig. An der Brücke führt vermutlich kein sinnvoller Weg vorbei. Aber man kann das Ganze tatsächlich sachlich und mit Quellen belegbaren Aussagen tun, oder mit Fokus auf die soziale Komponente der Menschen im Amt Neuhaus. Ohne Strohmänner, ohne Diffamierung von Personen mit anderer Meinung, und im sachlichen Austausch auf Augenhöhe. Denn dann kann allen geholfen werden. Man muss sich nicht ständig im Niveau unterbieten.

beste Grüße,
TJ




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