Lüneburg, am Mittwoch den 12.11.2025

Schutzbereich im Lebensraum Diakonie

von Die genannten Parteien am 12.11.2025


Parteiübergreifend fordern Fraktionen den Landkreis auf, sich mehr für Frauen zu engagieren. Die Pressemitteilung:

Auf der kommenden Kreistagssitzung am 12.11.2025 beantragen die Gruppe Die
Linke/Die PARTEI gemeinsam mit den Fraktionen Bündnis 90/Die GRÜNEN sowie der
SPD, die Platzzahl der stationären Wohnungslosenhilfe nach § 67 SGB XII (Hilfen für
Menschen in besonders sozialen Schwierigkeiten) beim Lebensraum Diakonie e.V. um 10
Plätze zu erhöhen. Diese Plätze sind ausschließlich als Frauenschutzbereich einzurichten
und vorzuhalten. Die Zahl wohnungsloser Frauen steigt bundesweit kontinuierlich, auch im
Landkreis Lüneburg. Sie sind besonderen Risiken ausgesetzt, zu denen unter anderem
Gewalt, sexuelle Ausbeutung und Diskriminierung gehören. Insbesondere die Istanbul-
Konvention verpflichtet ausdrücklich dazu, geeignete Schutzräume für gewaltbetroffene
Frauen vorzuhalten. Bisher existiert kein Frauenschutzbereich in der Wohnungslosenhilfe.
Mit ihrer Einrichtung kommt der Landkreis dem Auftrag aus der Istanbul-Konvention nach.
Wird dem Antrag am Mittwoch im Kreistag in Dahlenburg zugestimmt, braucht es nur noch
die Zustimmung durch das Land Niedersachsen.
Janine Burkhardt, Gruppenvorsitzende von Die Linke/Die PARTEI führt aus:
„Wohnungslose Frauen haben oft Gewalterfahrungen gemacht und brauchen daher einen
geschützten Ort, an dem sie sich sicher fühlen. Mit der Einrichtung eines
Frauenschutzbereichs wird ein klares Zeichen im Landkreis Lüneburg gesetzt und der
Schutz gewaltbetroffener Frauen gestärkt.“
Antje Aden-Meyer, Kreistagsabgeordnete der Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN führt aus:
„Wir unterstützen das Vorhaben der Diakonie für wohnungslose Frauen Schutzräume zu
schaffen, die stationär im Landkreis untergebracht werden. Es ist dringlicher
Handlungsbedarf notwendig, um wohnungslosen Frauen Wege aus der Not zu eröffnen,
Versorgung und Sicherheit zu schaffen. Dafür müssen wir einstehen.“
„Wir erwarten vom Land Niedersachsen eine zügige Genehmigung der absolut
notwendigen Aufstockung der Plätze für die besonders verletzliche Gruppe der
wohnungslosen Frauen im Landkreis Lüneburg“, ergänzt Matthias Hoffmann für die SPD-
Kreistagsfraktion.

Der Antrag im Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Landrat,
die Gruppe Die Linke/Die PARTEI sowie die Fraktionen Bündnis90/Die Grünen und SPD stellen zum
Kreistag am 12.11.2025 den Antrag auf Erhöhung der stationären Plätze der Wohnungslosenhilfe, die
als Frauenschutzbereich einzurichten und vorzuhalten sind.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt, die Platzzahl der stationären Wohnungslosenhilfe nach § 67 SGB XII beim
Lebensraum.Diakonie e.V. um 10 Plätze zu erhöhen. Die zusätzlichen Plätze sind ausschließlich als
Frauenschutzbereich einzurichten und vorzuhalten. Die hierfür notwendigen Haushaltsmittel in
Höhe von derzeit 35.000 Euro jährlich werden bereitgestellt.
Begründung:
Hintergrund ist die deutlich gestiegene Zahl wohnungsloser Frauen, die besonderen Risiken wie
Gewalt, sexueller Ausbeutung und Diskriminierung ausgesetzt sind. Nach aktuellen Erhebungen der
BAG-Wohnungslosenhilfe ist der Anteil wohnungsloser Frauen bundesweit in den letzten 10 Jahren
kontinuierlich gestiegen (aktuell ca. 27%). Auch im Landkreis ist dieser Trend erkennbar: Frauen
wenden sich zunehmen an die Obdachlosenhilfe. Mit Antrag vom 07.07.2025 hat der
Lebensraum.Diakonie e.V. die Erhöhung der stationären Plätze von 62 auf 72 beim Landkreis
beantragt, um einen geschützten Bereich ausschließlich für wohnungslose Frauen einzurichten.
Dieser Antrag wurde seitens der Verwaltung abgelehnt.
Zur Situation im Landkreis Lüneburg
• Der überwiegende Teil der Klient*innen in der stationären Hilfe stammt aus den Obdächern von
Stadt und Landkreis Lüneburg. Die Erweiterung entlastet daher unmittelbar die Gemeinden im
Landkreis sowie die Stadt Lüneburg.
• Eine Umwidmung bestehender Plätze ist fachlich nicht möglich – ein echter Frauenschutzbereich
erfordert baulich getrennte und geschützte Strukturen.
Fachliche Grundlagen
• Fachliche Stellungnahmen (u. a. Istanbul-Konvention 2018, Gleichstellungs- und
Frauenministerkonferenz 2018, BAG-Wohnungslosenhilfe 2019, Schwerpunktbericht der ZBS
Niedersachsen 2019) weisen auf die dringende Notwendigkeit geschlechterspezifischer
Schutzangebote hin.
• Die Istanbul-Konvention verpflichtet Deutschland ausdrücklich zur Vorhaltung geeigneter
Schutzräume für gewaltbetroffene Frauen. Auch nach § 67 SGB XII sind Kommunen verpflichtet,
Hilfen für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten vorzuhalten und bedarfsgerecht zu
planen.
• Im Landkreis Lüneburg existiert bislang kein eigener Frauenschutzbereich in der
Wohnungslosenhilfe. Frauenhäuser bieten zwar Schutz bei häuslicher Gewalt, sind jedoch nicht
für chronisch wohnungslose oder suchtbelastete Frauen konzipiert. Hier besteht eine strukturelle
Versorgungslücke.
Zur Notwendigkeit der Hilfe
• Frauen in Gewalt- und Obdachlosigkeitssituationen sind häufig traumatisiert. Schutz und
Stabilität sind die Voraussetzungen dafür, dass Eigeninitiative und Selbstständigkeit wieder
wachsen können. Wird Frauen der Schutz vorenthalten, besteht das Risiko für Rückfälle in
Gewalt, Ausbeutung und Krankheit – mit hohen Folgekosten für die Gesellschaft.
• Gemischt belegte Unterkünfte bergen ein erhebliches Risiko der Re-Traumatisierung und ohne
einen geschützten Rahmen bleibt der Zugang zu weiterführenden Hilfen (Suchttherapie,
Beschäftigung, Gesundheit) für viele Frauen blockiert.
Finanzierung
• Das Projekt ist für den Landkreis finanziell tragfähig: 90 % der Kosten werden durch das Land
Niedersachsen übernommen, lediglich ca. 10 % der Kosten verbleiben beim Landkreis.
Ziel
• Mit dem Frauenschutzbereich wird wohnungslosen Frauen ein sicherer, geschützter Rahmen
geboten, in dem sie Stabilität finden und Hilfsangebote in Anspruch nehmen können. Das stärkt
nicht nur den individuellen Schutz vor Gewalt, sondern entlastet auch Polizei, Kliniken und
andere soziale Dienste im Landkreis.
• Darüber hinaus setzt der Landkreis ein deutliches Signal: Er nimmt seine Verpflichtungen aus der
Istanbul-Konvention, dem SGB XII und dem Gleichstellungsauftrag ernst und schafft ein
Leuchtturmprojekt, das bundesweite Strahlkraft entfalten und anderen Kommunen
beispielgebend sein kann.

© Fotos: Kreisverwaltung


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