Lüneburg, am Montag den 29.09.2025

Sinneswandel im Bauressort — Bauausschuss tagt jetz

von Carlo Eggeling am 29.09.2025


Vor Jahren hielt die Stadt es für kaum möglich, im Senkungsgebiet zu bauen, heute hat sie für ein Projekt mit mehr als 100 Wohnungen eine Baugenehmigung erteilt. Anwohner des Schanzenweges, Vor dem Neuen Tore und Bei Mönchsgarten reiben sich verwundert die Augen. Sie sind gespannt, was die Verwaltung im am Montagnachmittag im Kulturforum Wienebüttel tagenden Bauausschuss vorträgt. Sie haben den Ochtmisser Kirchsteig mit seinen Senkungsschäden im Ainn.

Lüneburg aktuell wurden mehrere Schreiben zugespielt, die sich mit einer Bebauung an der Lauensteinstraße beziehungsweise später mit einer Gewerbefläche Vor dem Neuen Tore beschäftigt. Die Klosterkammer ist Eigentümer mehrerer Fläche in diesem Gebiet. Ein Interessent hatte eine Anfrage für das sogenannte Dreieck zwischen Lauensteinstraße und Dörnbergstraße gestellt. Es ging auch um eine Bebauung.

In einem Schreiben vom 19. April 2007 antwortet die Kammer dem Mann: "Als Ergebnis dieser Bemühungen hatte sich in den letzten Monaten herausgestellt, dass ein Lüneburger Architekturbüro in Zusammenarbeit mit einem Investor bereit ist, das Flurstück einer Wohnbebauung zuzuführen. Eine mündliche Anfrage bei der zuständigen Stelle der Stadt Lüneburg hatte ergeben, dass diese mit einer Bebauung des Grundstücks auch grundsätzlich einverstanden sei. Daraufhin wurden die Planungen soweit konkretisiert, dass die Kündigungen vorsorglich und frühzeitig ausgesprochen wurden, damit für alle Beteiligten die notwendige Planungssicherheit sowie die Verfügbarkeit des Grundstücks gegeben wäre.

Nunmehr ist die Stadt Lüneburg zur Überraschung aller von der ursprünglichen Bereitschaft eine Bebauung zu genehmigen, bis auf Weiteres abgerückt, weil die Verhältnisse im sogenannten „Senkungsgebiet" noch nicht abschließend geklärt sind. Bis eine endgültige Klärung z.B. Gutachten, Bohrungen etc. erfolgt, ist damit eine Bebaubarkeit des Grundstücks nicht gegeben. Nach abschließender Klärung der Sachlage wird jedoch erneut entscheiden werden müssen, ob das Grundstück bebaut werden darf oder nicht. Wie lange eine Klärung dieser komplizierten Sach- und Rechtslage indes dauern wird, kann von hier nicht abgeschätzt werden. ... Aufgrund der geänderten Sachlage könnte von der Kündigung des Pachtverhältnisses zunächst grundsätzlich wieder Abstand genommen werden."

2007 hält das Bauamt eine Bebauung in diesem Bereich also für nicht möglich. Sechs Jahre später, im März 2013, äußert ein Nachbar, der an Mönchsgarten wohnt, seine Bedenken. Er hat erfahren, das im Bereich einer Gewerbefläche gebaut werden soll. Er wendet sich an die Stadt: "In 2007 wurde eine Anfrage für eine Wohnbebauung des Grundstückdreiecks Vor Mönchsgarten / Lauensteinstraße / Dörnbergstraße gestellt. Diese wurde nach eingehender Prüfung durch Ihr Amt zurückgezogen. Grund hierfür war, dass erst nach endgültiger Klärung durch Gutachten, Bohrungen etc. überprüft werden soll, ob eine Bebauung des Grundstücks genehmigt werden kann. Die jetzt zur Bebauung anstehende Fläche ist nur ca. 100 Meter von dem vorgenannten Grundstück entfernt. Die Bodenverhältnisse dürften auch hier genauso problematisch sein. Ich gehe davon aus, dass Sie die gleiche kritische Überprüfung der Bebaubarkeit - wie bei dem vorgenannten Grundstück - durchführen."

Der Anwohner kündigt an, dass er bei eventuellen Schäden an seinem Gebäude Regressansprüche stellen werde. Die Antwort der Bauaufsicht, die eine Woche später bei ihm eingeht, erklärt eindeutig, dass man in der Verwaltung um die Problematik weiß: "Es ist bekannt, dass es sich um ein Grundstück im Senkungsgebiet handelt und dementsprechend sind dann auch nach Vorlage von Gutachten die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen."

Nun scheint man im Bauressort zu einer Einschätzung gekommen zu sei, die das Areal als weniger problematisch einschätzt. Carlo Eggeling



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