Lüneburg, am Dienstag den 18.11.2025

Sondierungen in Wilschenbruch: Auffälligkeit erfordert genauere Untersuchung

von Hansestadt Lüneburg am 18.11.2025


Hansestadt Lüneburg. Seit einigen Wochen laufen die Sondierungen im Stadtteil Wilschenbruch. Ein Großteil der dort vorhandenen Blindgängerverdachtspunkte wurde mittlerweile überprüft, Kampfmittel konnten an vielen Punkten ausgeschlossen werden. Bei einem Verdachtspunkt hat das beauftragte Kampfmittelsondierungsunternehmen allerdings mittels Magnetsonden eine metallische Anomalie im Boden festgestellt. Diese muss jetzt genauer überprüft werden. „Dazu werden die Kampfmittelexperten diese Woche an den verdächtigen Gegenstand auf bis zu einen Meter herangraben und mit weiteren Sonden die Beschaffenheit untersuchen“, erläutert Dennis Lauterschlag, Leiter des Bereichs Ordnung und Verkehr. Sollte sich der Verdacht bestätigen, wird eine Evakuierung im Stadtteil notwendig sein. „Ende der Woche kann die Stadt mitteilen, ob, wann und in welchem Radius um den Verdachtspunkt eine etwaige Evakuierung erforderlich ist“, so Lauterschlag. Anwohnende müssten dann für einige Stunden ihre Häuser verlassen, die Stadt würde ein entsprechendes Ausweichquartier anbieten.



Zum Hintergrund:



Aktuell laufen die Sondierungen in den Stadtteilen Wilschenbruch und Oedeme, insgesamt gibt es 94 neue Verdachtspunkte, die auf das gesamte Stadtgebiet verteilt sind. Lokalisiert wurden diese Verdachtspunkte aufgrund von neuem Fotomaterial vom Kriegsende, das aus weltweiten Archiven erworben wurde. Die Hansestadt hat die Punkte in Cluster unterteilt und lässt diese nun sukzessive vom beauftragten Kampfmittelsondierungsunternehmen untersuchen. Eigentümer:innen, auf deren Grundstücken sich Verdachtspunkte befinden, werden rechtzeitig informiert und zu entsprechenden Info-Veranstaltungen eingeladen.

Wenn es zu einem Blindgängerfund kommt, übernimmt das Land Niedersachsen die Kosten für Bergung, Entschärfung, Sprengung, Transport und die Vernichtung des Kampfmittels. Die Stadt Lüneburg trägt im Falle eines Blindgängerfunds die Evakuierungskosten. Kosten für Privatpersonen entstehen damit nur für die Sondierungen – und auch nur dann, wenn ein Kampfmittel gefunden wird. Wird kein Kampfmittel gefunden, trägt diejenige Behörde die Sondierungskosten, die den sogenannten Gefahrerforschungseingriff veranlasst hat – in diesem Fall die Hansestadt Lüneburg.



Fragen und Antworten

Fragen rund um das Thema Blindgänger beantwortet die Hansestadt in einem umfangreichen FAQ auf der Homepage unter https://www.hansestadt-lueneburg.de/kampfmittel. Die Fragen und Antworten liegen auch in den Sprachen Englisch, Ukrainisch und Arabisch vor.




© Fotos: Pixabay Beispielfoto


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