SPD-Fraktion bringt Entschließungsantrag für ein faires Erbbaurecht in den Landtag ein
von Philipp Meyn am 13.11.2025Pressemitteilung
SPD-Fraktion bringt Entschließungsantrag für ein faires Erbbaurecht in den Landtag ein
Die SPD-Landtagsfraktion Niedersachsen hat in ihrer Sitzung einstimmig den Entschließungsantrag „Für ein faires Erbbaurecht als Grundlage bezahlbaren Wohnens“ beschlossen. Damit ist das parlamentarische Verfahren eröffnet – bereits am kommenden Donnerstag wird der Antrag in den niedersächsischen Landtag eingebracht.
Mit dem Entschließungsantrag reagieren die regierungstragenden Fraktionen auf die wachsenden sozialen Spannungen, die vielerorts durch stark steigende Erbbauzinsen entstehen. In den kommenden zwei Jahrzehnten läuft rund die Hälfte der bestehenden Erbbaurechtsverträge in Niedersachsen aus. Die Praxis bei der Erneuerung dieser Verträge führt häufig zu drastischen Mehrbelastungen, die viele Haushalte finanziell überfordern.
Ursache sind in Lüneburg und andernorts stark gestiegene Bodenrichtwerte und überholte Berechnungsmodelle, die mit dem ursprünglichen sozialen Zweck des Erbbaurechts nicht mehr vereinbar sind. „Eine Versiebzehnfachung der Erbpacht ist ein Unding. Für unsere Region mit einem nachgewiesen angespannten Wohnungsmarkt ist zentral, dass in diesen Gebieten nach § 1 der Nds. Mieterschutzverordnung Erbbaurechte für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus beziehungsweise des sonstigen Wohnungsbaus unter Verzicht auf bis zu drei Viertel des Erbbauzinses für eine Laufzeit von bis zu 75 Jahren bestellt werden können,“ beruft sich Meyn auf den Entschließungsantrag.
Die SPD Lüneburg hatte das drängende Thema bereits im April 2024 aufgegriffen. Gemeinsam mit der Bürgerinitiative „Bezahlbarer Wohnraum im Erbbau Lüneburg“, dem wohnungspolitischen Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Frank Henning und Experten in Lüneburg diskutiert und nach möglichen Lösungen gesucht.
Ziel des SPD-Antrags ist eine faire, transparente und sozial ausgewogene Neuregelung. Künftig sollen außergewöhnliche Preisbewegungen bei Bodenwerten über längere Zeiträume abgefedert und Anpassungen des Erbbauzinses auf ein sozial verträgliches Maß begrenzt werden. Dazu schlägt die SPD vor, die Ermittlung des Erbbauzinses an einen gleitenden Zehnjahresmedian der Bodenrichtwerte zu koppeln, sprunghafte Erhöhungen durch Kappungsgrenzen zu verhindern und feste Anpassungsintervalle einzuführen, die für Verlässlichkeit und Planbarkeit sorgen.
Darüber hinaus fordert die SPD, dass das Land Niedersachsen – ebenso wie die Klosterkammer – bei der Erneuerung von Erbbaurechten das Gebot einer angemessenen und tragfähigen Vertragsgestaltung anwendet. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt soll zudem ermöglicht werden, Erbbaurechte mit einem deutlich reduzierten Erbbauzins für den sozialen Wohnungsbau zu vergeben.
„Wir wollen das Erbbaurecht wieder zu dem machen, was es ursprünglich war – ein Instrument für bezahlbares Wohnen und soziale Bodenpolitik,” erklärt der SPD-Landtagsabgeordnete Philipp Meyn. “Es ist uns gelungen, das Thema trotz mancher Widerstände auf die politische Agenda zu setzen. Dass die SPD-Fraktion diesen Antrag einstimmig beschlossen hat, zeigt den breiten Rückhalt für eine gerechte und zukunftsfeste Regelung.“
Der Antrag markiert einen wichtigen Schritt, um das Erbbaurecht in Niedersachsen an die sozialen und wirtschaftlichen Realitäten der Gegenwart anzupassen. Mit der Einbringung in der kommenden Plenarwoche beginnt nun das parlamentarische Verfahren – ein entscheidender Impuls für mehr soziale Gerechtigkeit und langfristig bezahlbaren Wohnraum im Land.
Kommentare
Zu diesem Artikel wurden bisher keine Kommentare abgegeben.
_Mai23.jpg)
_wernieNovember2.jpg)
_Banner_Lueneburg_Aktuell_[1].jpg)
_Banner_Winsen_und_Lueneburg_Aktuell_Hausverwaltung__.jpg)
_ubiMaster1.jpg)