Lüneburg, am Mittwoch den 14.05.2025

Staatsanwälte ermitteln noch + Stadt hat Bauarbeiten im Blick

von Carlo Eggeling am 12.05.2025


Der Brand hatte verheerende Folgen -- und die sind noch immer zu sehen: Im August vergangenen Jahres stand ein Haus an der Reichenbachstraße in Flammen. Ein Mensch starb, der Sachschaden am betroffenen Gebäuden und den Nachbarhäusern ging in die Hunderttausende. Die Bauarbeiten, aber auch die juristische Aufarbeitung des Brandes sind noch nicht abgeschlossen.

Wie berichtet, war der Brand in einer Wohnung im Obergeschoss ausgebrochen, möglicherweise durch Kerzen. Polizei und Staatsanwaltschaft hatten Ermittlungen gegen zwei Bewohner eingeleitet wegen des Verdachts der fahrlässigen Brandstiftung. Die seien nicht abgeschlossen, sagt der Sprecher des Staatsanwaltschaft, Jan Christoph Hillmer. Man habe mehrere Gutachten unter anderem zur Brandursache in Auftrag gegeben, die würden noch ausgewertet. Lägen Ergebnisse vor, könne man weitere Auskünfte geben.

Der zweite Aspekt betrifft die Sanierungsarbeiten. Damals bauten Spezialisten ein Gerüst auf und packten das Haus wie in eine Decke, um weitere Schäden durch Wind und Wetter zu verhindern. Doch laut Nachbar tut sich vor Ort wenig. Anwohner wollen wissen, dass die Bauverwaltung eingeschaltet ist und angeblich die Stadt auch weiterhin dafür sorgt, dass Planen das Haus sichern. Zu etwaigen Kosten sagt im Rathaus Sprecherin Ann-Kristin Jenckel: "Kein Kommentar." Hintergrund seien Persölichkeitsrechte.

Zur Lage teilt die Bauverwaltung mit: "Es trifft zu, dass das Gebäude derzeit eingerüstet und mit einem provisorischen Dach versehen ist. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass die Bausubstanz des denkmalgeschützten Gebäudes weiteren Schaden nimmt und Fassadenteile in den öffentlichen Verkehrsraum herabstürzen. Außerdem soll verhindert werden, dass bei dem Brand freigesetzte Schadstoffe durch Umwelteinflüsse, wie zum Beispiel Wind oder Regen in die Umwelt gelangen. Sobald bauliche Sicherungsmaßnahmen insbesondere im Bereich des Dachstuhls abgeschlossen sind, können das Gerüst und das provisorische Dach wieder entfernt werden. Die Bauaufsicht hatte dies der Eigentümerin des Gebäudes auf Grundlage von Paragraph 79 Nds. Bauordnung aufgegeben. Wie hoch die Kosten zuletzt insgesamt sein werden, lässt sich noch nicht beziffern."

Weiter heißt es: "Soweit die Bauaufsicht informiert ist, hat die Eigentümerin derzeit noch diversen internen Klärungsbedarf, bevor sie mit der Sanierung beginnen kann. Die Bauaufsicht behält die Angelegenheit im Auge." Carlo Eggeling

© Fotos: ca


Kommentare Kommentare


Zu diesem Artikel wurden bisher keine Kommentare abgegeben.



Kommentar posten Kommentar posten

Ihr Name*:

Ihre E-Mailadresse*:
Bleibt geheim und wird nicht angezeigt

Ihr Kommentar:



Lüneburg Aktuell auf Facebook