Lüneburg, am Dienstag den 12.05.2026

Stadt Buchholz setzt sich gegen AfD durch

von Carlo Eggeling am 12.05.2026


Stadt Buchholz durfte Flugblatt gegen Rechtsextremismus unterstützen
Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat mit Urteil vom 29. April 2026 die Klage des AfD-Kreisverbandes Harburg-Land gegen die Stadt Buchholz abgewiesen (Az. 1 A 85/24). Im Kern des
Streits stand die Unterstützung eines Flugblatts für die Kundgebung „Demokratie verteidigen
– Gemeinsam gegen Rechtsextremismus!“ im Jahr 2024. Die Stadt hatte diese Kundgebung,
die als Reaktion auf die „Correctiv“-Enthüllungen zum Treffen in Potsdam erfolgte, durch die
Verwendung ihres Logos sowie die Verbreitung per E-Mail und Website unterstützt.
Der AfD-Kreisverband sah darin eine Verletzung des Gebots der Chancengleichheit und der
staatlichen Neutralitätspflicht, insbesondere da auf der Rückseite des Flyers von einer Radikalisierung der Partei die Rede war. Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts schloss sich
dieser Rechtsauffassung jedoch nicht an.
Zwar räumte das Gericht ein, dass die Unterstützung des Flugblatts die Chancengleichheit der
AfD berühre, dies jedoch rechtlich gerechtfertigt sei. Maßgeblich für die Entscheidung war,
dass das Flugblatt schwerpunktmäßig das Einstehen für die freiheitlich-demokratische Grundordnung thematisiere und der Parteibezug demgegenüber von untergeordneter Bedeutung
sei. Da Kommunen die Aufgabe zukomme, für die demokratischen Grundwerte einzutreten,
sei es rechtmäßig, in diesem Kontext auch auf aktuelle Entwicklungen innerhalb der AfD hinzuweisen. Diese ließen sich durch vorliegende Verfassungsschutzberichte und frühere Gerichtsurteile sachlich belegen.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligen können beim Niedersächsischen
Oberverwaltungsgericht binnen eines Monats nach Zustellung des Urteils die Zulassung der
Berufung beantragen.

© Fotos: ca


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