Lüneburg, am Donnerstag den 30.10.2025

Stallpflicht für Geflügel im Landkreis Lüchow-Dannenberg

von Landkreis Lüchow-Dannenberg am 30.10.2025


Die Geflügelpest breitet sich derzeit im gesamten Bundesgebiet aus, das Ansteckungsrisiko für Geflügel ist sehr hoch. Auch in Lüchow-Dannenberg wurden mehrere Zugvögel, insbesondere Kraniche, tot aufgefunden. Zur Vermeidung der Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest (Vogelgrippe, Aviäre Influenza, Geflügelpest, Subtyp H5) durch Wildvögel auf Haus- und Nutzgeflügelbestände, ordnet das Veterinäramt der Kreisverwaltung eine kreisweite Stallpflicht für Geflügelhaltungen ab 50 Tieren im Landkreis Lüchow-Dannenberg an.



Eine entsprechende Allgemeinverfügung tritt am Freitag, den 31.10.2025, in Kraft.



„Wir reagieren damit auf das sehr dynamische Geschehen in Bezug auf die Ausbreitung der Geflügelpest und haben das Vorgehen auch mit den Nachbarkreisen abgestimmt“, sagt Veterinäramtsleiterin Dr. Katharina Schulze.



Ab dem Inkrafttreten der Allgemeinverfügung sind Geflügelbestände mit mehr als 50 Tieren in geschlossenen Ställen oder in abgeschirmten Bereichen zu halten. Diese Bereiche müssen eine geschlossene, überstehende und gegen Einträge nach oben gesicherte Abdeckung sowie eine seitliche Abgrenzung aufweisen.



„Wir wollen verhindern, dass Haus- und Nutztierbestände mit Wildvögeln, insbesondere Wasservögeln, und deren Ausscheidungen in Kontakt kommen“, betont Tierärztin Schulze.



Der Landkreis ließ die ihm gemeldeten, verendeten Kraniche und zwei Tauben beproben. Die eingesendeten Proben wiesen positive Ergebnisse auf. Vom Friedrich-Löffler-Institut müssen diese Ergebnisse noch bestätigt werden.



Ausgenommen von der Stallpflicht sind Kleinst- bzw. Hobbyhaltungen mit weniger als 50 Tieren. Dennoch sind auch Tierhaltende in Kleinstbetrieben angehalten, die allgemeinen Maßnahmen zur Biosicherheit ihres Tierbestandes umzusetzen. Eine freiwillige Aufstallung wird dringend empfohlen.



Auffälligkeiten in Tierbeständen – beispielsweise eine vermehrte Sterblichkeit, reduzierte Nahrungs- oder Wasseraufnahme oder ein Rückgang der Legeleistung – sollten genau beobachtet werden. Krankheits- oder Todesfälle sind umgehend durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt abklären zu lassen.



Bei Spaziergängen mit Hunden ist jeglicher Kontakt zu toten oder kranken Wildvögeln unbedingt zu vermeiden. Jäger sollten nach Kontakt mit Federwild den Kontakt zu gehaltenem Geflügel dringend meiden.



Wer verendete wasserassoziierte Wildvögel, Greife oder Rabenvögel entdeckt, sollte den Fund dem Veterinäramt mitteilen: Tel. 05841 / 120-286 oder 05841 / 120-288 oder per E-Mail an vetamt@luechow-dannenberg.de. Die Tiere werden dann fachgerecht beprobt und entsorgt, um eine Verschleppung der Geflügelpest zu verhindern. Findende sollten vermeiden, Wildvögel oder ihre Ausscheidungen zu berühren.





Weitere hilfreiche Informationen:



Tierseuchenkasse:

https://www.ndstsk.de/1164_auswirkungen-asp.html (unter der Rubrik „Biosicherheit Geflügel“)

© Fotos: Bild von Zahaoha auf Pixabay


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