Lüneburg, am Freitag den 24.04.2026

Starkes Zeichen fürs Kindeswohl:

von Hansestadt Lüneburg am 24.04.2026



Starkes Zeichen fürs Kindeswohl: Jugendämter und Schulen sind Partner im Kinderschutz



Hansestadt Lüneburg. Das Kindeswohl ist ein besonders schützenswertes Gut. Daher ist die Zusammenarbeit aller Akteure wie Jugendämter und Schulen nicht nur von großer Bedeutung, sondern auch eine gesetzliche Verpflichtung. Seit 2014 gibt es bereits eine Vereinbarung zum Kinderschutz zwischen Schulen und den Jugendämtern. Diese Vereinbarung ist nun überarbeitet und weiterentwickelt worden. Das Ergebnis hat Nancy Falke, Koordinierungsstelle Kinderschutz von Hansestadt und Landkreis Lüneburg, den Schulleitungen aus Hansestadt und Landkreis sowie Schulsozialarbeiter:innen und Beratungslehrkräften vorgestellt.



Die Schule ist der Ort, an dem sich junge Menschen einen Großteil des Tages aufhalten und gesehen werden. „Schulen gehören daher zu den wichtigsten Partnern der Jugendämter, wenn es darum geht, den Schutz der Kinder sicherzustellen“, sagt Lüneburgs Jugendamtsleiterin Cornelia Wilke. „Lehrkräfte sind Vertrauenspersonen der Schüler:innen und häufig eine Brücke zu unterstützenden Maßnahmen der Jugendhilfe.“



Dennis Hofbüker, Leiter Jugendhilfe und Sport beim Landkreis Lüneburg, pflichtet dem bei: „Es zeigt sich immer wieder, wie wichtig ein funktionierendes Netzwerk zum Schutz der Kinder ist. Ich bin sehr dankbar, dass wir im Landkreis ein etabliertes funktionierendes Netzwerk haben, das das Wohl der Kinder und Jugendlichen im Fokus hat.“



Die neue gemeinsame Vereinbarung soll allen Akteur:innen mehr Sicherheit beim Thema Kinderschutz geben, sie zeigt Handlungswege bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung auf und nennt Ansprechpersonen.



Besteht ein solcher Verdacht, sollen zunächst Lehrkräfte die Situation in Absprache mit Schulsozialarbeit oder Beratungslehrkräften mit der Schülerin oder dem Schüler sowie den Erziehungsberechtigten erörtern. Sie können dabei auch darauf hinwirken, dass die Betroffenen Hilfe in Anspruch nehmen, wenn der Eindruck entsteht, dass das notwendig ist. Den Lehrkräften stehen für die Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung erfahrene Fachkräfte zur Verfügung. Diese geben Hinweise und Empfehlungen zum weiteren Vorgehen, um den Kinderschutz sicherstellen zu können.



Droht trotz aller Bemühungen weiterhin eine Kindeswohlgefährdung, kann die Schulleitung das Jugendamt informieren. Wenn das Jugendamt eingeschaltet wird, wird das den Betroffenen und ihren Erziehungsberechtigten mitgeteilt und gemeinsam nach Lösungsansätzen zur Sicherstellung des Kindeswohls gesucht.



Mit ihren Unterschriften unter die Vereinbarung verabreden die Schulen und die Jugendämter verbindliche Schritte zur Sicherung des Kindeswohls und betonen ihre Partnerschaft. Knapp die Hälfte der Schulen haben die Vereinbarung bereits unterzeichnet. Ein gutes Zeichen, findet Kinderschutz-Koordinatorin Nancy Falke: „Kinderschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe zwischen Jugendhilfe und Schule. Das unterstreicht diese Vereinbarung.“



Foto: Hansestadt Lüneburg
BU: „Kinderschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe zwischen Jugendhilfe und Schule. Das unterstreicht diese Vereinbarung“, sagt Nancy Falke, Koordinierungsstelle Kinderschutz von Hansestadt und Landkreis Lüneburg

© Fotos: Hansestadt Lüneburg


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