Lüneburg, am Montag den 18.08.2025

Suche nach Lithium im Wendland

von LBEG am 29.01.2024


Die Mitteilung der Behörde:

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) teilt der EveChem GmbH mit
Sitz in München die Erlaubnisfelder „Clenze“ und „Ehra“ zu. Die Erlaubnis zur Aufsuchung
von Lithium, Kalium, Mangan und Brom zu gewerblichen Zwecken ist zunächst vom 1. Feb-
ruar 2024 bis 31. Januar 2026 auf zwei Jahre befristet. Das Erlaubnisfeld „Clenze“ ist gut
370 Quadratkilometer groß und erstreckt sich über den Süden des Landkreises Lüchow-
Dannenberg. Das Erlaubnisfeld „Ehra“ ist gut 430 Quadratkilometer groß und erstreckt sich
über den östlichen Teil des Landkreises Gifhorn und den Nordteil der Stadt Wolfsburg.
Die Anträge auf Erlaubnis zur Aufsuchung von Lithium, Kalium, Mangan und Brom hatte die
EveChem GmbH im Juli vergangenen Jahres gestellt. Nachdem das LBEG die beiden An-
träge geprüft und dem von der Fläche betroffenen Landkreis Lüchow-Dannenberg bezie-
hungswiese dem Landkreis Gifhorn und der Stadt Wolfsburg Gelegenheit zur Stellung-
nahme gegeben sowie insgesamt 28 Städte und Gemeinden informiert hatte, erteilt es nun
die Erlaubnisse. Diese geben der EveChem GmbH das grundsätzliche Recht, die Aufsu-
chung vorzunehmen. Tatsächliche Aufsuchungshandlungen dürfen allerdings erst nach Zu-
lassung bergrechtlicher Betriebspläne erfolgen, für die unter anderem ein gesondertes Be-
teiligungsverfahren nötig ist.

„Aktuell haben wir zwei weitere Erlaubnisfelder zur Aufsuchung von Lithium erteilt“, ordnet
LBEG-Präsident Carsten Mühlenmeier die heimische Rohstoffsuche in Niedersachsen ein.
Weitere Infos:
 Bei einer bergrechtlichen Erlaubnis handelt es sich um das grundlegende Recht, in
einem festgelegten Gebiet einen bestimmten Rohstoff aufsuchen zu dürfen. Damit
sind dem Inhaber noch keine technischen Maßnahmen gestattet. Ziel einer Aufsu-
chung von Lithium, Kalium, Mangan und Brom ist es, geeignete geologische Schich-
ten für die wirtschaftliche Gewinnung der vorgenannten Rohstoffe zu finden.
 Das LBEG ist die zuständige Bergbehörde für Niedersachsen sowie für Schleswig-
Holstein, Hamburg, Bremen und die Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ)
Deutschlands in der Nordsee und in der Ostsee und damit zuständig für die Vergabe
von Bergbauberechtigungen in seinem Aufsichtsbereich.

© Fotos: LBEG


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