Synode tritt auf die Bremse
von Kirchenkreis am 02.09.2024Christinnen und Christen setzen sich für Geschwindigkeitsbegrenzung ein
Synode des Kirchenkreises Lüneburg positioniert sich für das Tempolimit 110km/h
Die Synode des evangelischen Kirchenkreises fordert künftig alle zuständigen Personen, Gremien und Institutionen auf, sofort die gesetzlichen Grundlagen für eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 110 km/h auf Autobahnen zu schaffen und diese danach auch umzusetzen. Der Impuls wurde von Dieter Haupt und Dr. Volkher Weißermel im Namen des Ausschusses für Gerechtigkeit, Frieden, Bewahrung der Schöpfung bei der letzten Kirchenparlamentssitzung (Freitag, 31.8.2024) eingebracht. Dieter Haupt betonte, dass es um ein gutes Leben für künftige Generationen gehe. Ein Tempolimit auf Autobahnen helfe, Unfälle zu verhindern und führe zu einer deutlichen Minderung des CO2 Ausstoßes. „Ein Tempolimit ist im Namen des Lebens zumutbar“, machte er deutlich. „Wir müssen etwas tun. Raushalten geht nicht. Wir sind bisher zu leise“, so Dieter Haupt.
Tempolimits auf der Autobahn sind in allen Ländern der EU bereits die Regel, in Deutschland mit 30% auf Autobahnstrecken noch eher die Ausnahme.
Von „mutig voran“, „sehr vernünftig“ oder auch einem humorvollen „man kommt tatsächlich vorwärts“ bis hin zu Skepsis ob der Wirkung spannte sich die Diskussion in der Synode. Denn es gibt auch Kirchenmitglieder, die nicht dafür sind. Manchen war 110 km/h zu tief gesetzt. Ob das Anliegen Erfolg haben wird? „Uns geht es um eine Positionierung, darum klar Stellung zu beziehen“, betonte Dieter Haupt, denn die Summe aller Positionen mache auch in der Politik Entscheidungen aus.
Die Synode des Kirchenkreises wird nun die Forderung u.a. an den Verkehrsminister und Vertreter:innen der politischen Parteien vor Ort rausgegeben. Eine Eingabe an die Synode der hannoverschen Landeskirche, sich der Position anzuschließen, ist ebenfalls in Vorbereitung.
Prävention sexueller Gewalt
„Gemeinsam passen wir auf“, machte Superintendent Christian Cordes bei der Sitzung der Kirchenkreissynode (Freitag, 31.8.2024) in Lüneburg deutlich. Derzeit durchlaufen alle Haupt- und Ehrenamtlichen Schulungen, egal ob mit oder ohne Leitungsverantwortung. Ziel sei es, alle Beteiligten in ihrer Handlungsfähigkeit, Umsicht und Fürsorge zu stärken. „Es muss Klarheit im Umgang mit Grenzverletzungen geben“, so der Superintendent.
Vorzubeugen, erkennen, verhindern
Das Schutzkonzept des Kirchenkreises sei fast beschlussreif und liegt den Kirchengemeinden zur Orientierung und Anpassung an eigene Verhältnisse vor. Diese erstellen eine eigene Risikoanalyse und verabschieden es dann in ihren Kirchenvorständen. „Es muss mit Leben gefüllt und weiter umgesetzt werden", macht Christian Cordes deutlich. Es werden Multiplikator:innen ausgebildet und im Kirchenkreis derzeit ein Interventionsteam aufgestellt.
Wie steht es um die Gotteshäuser?
Kirchen werden kategorisiert
Die Kirchen sind ein großer kultureller Schatz, deren Pflege und Instandhaltung eine finanzielle Herausforderung sein kann. Derzeit steht eine Beurteilung der 47 Kirchen und Kapellen im Kirchenkreis Lüneburg an.
Wie viele Kirchen gibt es jeweils in den Gemeinden? Welche Sanierungsmaßnahmen fanden statt? Welche inhaltliche Ausrichtung gibt es? Welche Kunstschätze sind vorhanden? Diese und viele weitere Fragen werden helfen, die Gebäude nach einem Punktesystem zu erfassen und in sogenannte Bestands- oder Prüfkirchen einzuordnen. Dazu wurden die Kirchenkreise durch die Hannoversche Landeskirche aufgerufen, da die zukünftige finanzielle Unterstützung bei baulichen Maßnahmen von der Einordnung abhängig gemacht wird.
Ein Punktesystem hilft einzuordnen
Auf der letzten Kirchenreissynode (Freitag, 31.8.2024) stellten Hennig von Alten, Vorsitzender des Koordinierungsausschusses Gebäude, und Inga Reimers, Gebäudemanagerin im Kirchenkreis Lüneburg, die mögliche Bewertung der Kirchen und Kapellen vor: Mittels eines Punktesystems in den Kategorien Bausubstanz, Ausstattung, Orgel, Gebäudezustand, Denkmalschutz, Nutzung, regionale Bezüge sowie kirchenkreisspezifische Kriterien können die sakralen Gebäude eingeordnet werden. Die Landeskirche gibt bei den Bewertungskriterien nur eine grobe Richtung vor, die Details legen die Kirchenkreise selbst fest.
Bei den Bestandskirchen wird die Landeskirche bei baulichen Maßnahmen bzw. Sanierung weiterhin unterstützten. Bei Prüfkirchen kann künftig nur eine reduzierte Instandsetzung möglich sein.
Kirchen sind Identifikationspunkte
„Es geht hier nicht um Abriss“, verdeutlichte Hennig von Alten. Kirchen werden oft als Lebensmittel- und Identifikationspunkt erfahren. „Diese zu erhalten, muss unser aller Ziel sein. Ob das klappt, wissen wir nicht, aber es wird stärkeres Engagement nötig, um die Kirche im Dorf zu halten“, so der Ausschussvorsitzende.
Es gehe dabei im Kirchenkreis Lüneburg um höchst unterschiedliche Kirchen und Kapellen, die auch sehr unterschiedlich auf die sechs Zukunftsgemeinschaften, die Zusammenschlüsse mehrerer Kirchengemeinden, verteilt seien.
Die Synodalen verabschiedeten das Punktesystem, nachdem noch die Gewichtung des Denkmalschutzes reduziert wurde. Es müsse geschaut werden auf das, was in Zukunft möglich sein. Unter dem Stichwort „ehrlich machen“ verdeutlichten Kirchenparlamentarier, dass der Bewertungsprozess ein neues Verständnis eröffne: Die Kirche habe einen baulichen Schatz, den sie sich eigentlich nicht mehr leisten könne.
Bewertungsprozess startet
Die Fragebögen zur Beurteilung der sakralen Gebäude gehen nun an die Kirchengemeinden. Nach Rückmeldungen und Antworten auch von fachlichen Beteiligten werden die Daten erfasst und ausgewertet im 1. Quartal 2025. Die Ergebnisse werden auf der Synode im 2. Halbjahr 2025 vorgestellt.
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