Lüneburg, am Samstag den 05.07.2025

Todesschütze durfte Waffen besitzen

von Sta/Polizei am 04.03.2024


Die gemeinsame Erklärung von Polizei und Staatsanwalt Verden

In der vergangenen Woche erstattete die Ehefrau des jetzt beschuldigten Bundeswehrsoldaten gemeinsam mit einem der späteren Opfer bei der Polizei Rotenburg eine Anzeige wegen Bedrohung. Vorangegangen waren Streitgespräche zwischen dem Beschuldigten und den Anzeigenden. Hintergrund der Streitigkeiten soll die neue Beziehung des späteren Opfers zu der in Trennung lebenden Ehefrau des Beschuldigten gewesen sein.

Im Anschluss an die erfolgte Anzeigenerstattung trafen die Beamten der Polizei Rotenburg am gleichen Tag die im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zulässigen Präventivmaßnahmen zur Verhinderung einer weiteren Eskalation der Lage. U.a. wurde eine sogenannte "Gefährderansprache" bei dem Beschuldigten durchgeführt. Hierbei ergaben sich keine weiteren Hinweise auf eine unmittelbar bevorstehende Eskalation des Konflikts.

Neben den aufwendigen Ermittlungen zu den Tötungsdelikten wird die Staatsanwaltschaft in einem gesonderten Verfahren zu prüfen haben, ob die Handlungen des Beschuldigten gegenüber dem späteren Opfer in der Vortatphase den Tatbestand einer Bedrohung erfüllten.

Darüber hinaus wird es eine interne Aufarbeitung der Geschehnisabläufe inklusive der getroffenen polizeilichen Maßnahmen durch eine unabhängige Stelle geben.

Eine routinemäßig durchgeführte Zuverlässigkeitsüberprüfung bei dem Beschuldigten durch die Waffenbehörde des Landkreises Rotenburg / Wümme erfolgte zuletzt Ende letzten Jahres.

Bei den vom Täter vermutlich eingesetzten Schusswaffen handelt es sich um ein Sturmgewehr des Herstellers Heckler & Koch MR 308 und eine Pistole der Marke SIG Sauer. Die Waffen stammen nicht aus Beständen der Bundeswehr und sind ordnungsgemäß auf der Waffenbesitzkarte des Beschuldigten eingetragen. Eine genaue Untersuchung der möglichen Tatwaffen steht noch aus.

© Fotos: ca


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