Trotz Rechtsstreit dürfen Polizisten befördert werden
von Carlo Eggeling am 21.08.2025In der Polizeidirektion und auch in der Inspektion Lüneburg, Uelzen, Lüchow-Dannenberg ist man guter Laune, denn in der Aufregung um die besonders intensive Frauenförderungen bei Beförderungen kann man aus ihrer Sicht einen Erfolg verbuchen: Durch drei Beschlüsse habe das Verwaltungsgericht entschieden, dass knapp zwei Dutzend Kollegen aus der Besoldungsgruppe A10 in A11 wechseln können, sie wurden zu Hauptkommissaren. Wie berichtet, waren die Beförderungen gestoppt worden, weil sich männliche Kollegen im Vergleich zu ihren Kolleginnen zu schlecht beurteilt fühlten. Das Verwaltungsgericht hatte die Praxis moniert.
Über die neue Lage berichtete zuerst die Allgemeine Zeitung in Uelzen. Eben dort nahm das Ganze seinen Lauf. Ein leitender Beamter hatte -- vereinfacht zusammengefasst -- schriftlich festgehalten, dass Frauen bei Beförderungen bevorzugt werden sollten. Das wiederum hatte Beamte zum Streitpunkt gemacht und waren gegen diese Praxis vors Gericht in Lüneburg gezogen. Inzwischen gibt es ein zweites Verfahren.
Die Diskussion schlägt innerhalb der Polizei Niedersachsens Wellen. Der Bund deutscher Kriminalbeamter berichtet, dass bei ihm landauf landab Meldungen über ein ähnliches Vorgehen eingingen. Damit hat das Thema auch die Politik und damit Innenministerin Daniela Behrens erreicht. Die Sozialdemokratin hingegen erklärte, sie sehe keine große Bedeutung in der Sache.
Auf Nachfrage gibt die Polizeidirektion eine Stellungnahme ab. Der Text:
Mit drei Beschlüssen vom 14.08.2025 (bei der PD LG am 15.08.2025 sowie 18.08.2025 eingegangen) hat das Verwaltungsgericht Lüneburg entschieden von den 26 zur Beförderung ausgewählten Beamtinnen und Beamten von A10 zu A11 aus der Polizeiinspektion Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen nur die Beförderungen der letzten drei Mitarbeitenden auf der Beförderungsliste zurückzuhalten. Dies erfolgte, weil gegen die Auswahlentscheidung beim Verwaltungsgericht drei Anträge auf Gewährung von vorläufigem Rechtsschutz gestellt wurden.
Die Beschlüsse über die Beiladung der drei zur Beförderung ausgewählten Beamtinnen und Beamten sind nicht anfechtbar und damit rechtskräftig. In der Folge können die übrigen 23 zur Beförderung ausgewählten Beamtinnen und Beamten rechtssicher befördert werden. Sie sind nicht mehr Beteiligte dieses Verfahrens.
Die Leitung der Polizeiinspektion Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen hat daraufhin am 20.08.2025 insgesamt 19 Mitarbeitende gemäß der Auswahlentscheidung vom 02.06.2025 der Polizeiinspektion Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen befördert. Drei weitere werden nach ihrem Urlaub in den kommenden Tagen befördert. Von den 22 ausgewählten Mitarbeitenden sind zehn Frauen und zwölf Männer. Eine Person ist bereits pensioniert, sodass die Beförderung nicht mehr umgesetzt werden kann.
Die Beförderungsmöglichkeiten für die 23 Mitarbeitenden betrafen die Stichtage 01.06.2024, 01.12.2024 und 01.06.2025.
Vor den noch ausstehenden Beförderungen ist eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts abzuwarten. Carlo Eggeling
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