Vatertag: "maßhalten statt Maß halten "
von Polizei am 06.05.2024Lüneburg/ Lüchow-Dannenberg/ Uelzen
Jedes Jahr zu Christi Himmelfahrt ziehen unzählige Menschen mit Bollerwagen oder Fahrrädern durch die Region, um Vatertag zu feiern. Bei den feucht-fröhlichenTouren kam es in der Vergangenheit immer wieder zu Gewalttaten undAlkoholmissbrauch. Die Polizei setzt auch in diesem Jahr wieder auf starke Präsenz, appelliert jedoch parallel an die "Jung-Väter bzw. Väter in spe":
"Maßhalten statt Maß halten". Wer sturzbetrunken im Graben liegt, schädigt nicht nur seine Gesundheit, sondern wird auch schnell zum Gespött!
Jede Rechtskurve ein Korn, jede Linkskurve ein Bier - für viele Männer ist
Himmelfahrt kein christlicher Feiertag, sondern ehrt die Herren der Schöpfung.
Dass die meisten kinderlos sind und auch immer mehr Frauen Geschmack an den
Touren finden, ist dabei egal. Doch leider arteten die Spaziergänge in den
vergangenen Jahren öfters in Gewalt und Alkoholmissbrauch aus.
In der Region sind Beamten daher am Vatertag wieder besonders aufmerksam, damit es nicht zu Ausfällen kommt. Im Fokus stehen dabei insbesondere die beliebten Ausflugsziele der "Vatertägler".
Gleichwohl will die Polizei den vielen friedlichen Feiernden einen möglichst
störungsfreien Tag ermöglichen. Randale geht gar nicht! Aggressive Personen
müssen mit einem Platzverweis und ggf. einer Strafanzeige rechnen.
Zusatz: Hinweis des Beauftragten für Jugendsachen (BfJ), KHK Arne Schmidt
(Präventionsteam der Polizeiinspektion Lüneburg/Lüchow-D./Uelzen)
Die Feierlichkeiten am Himmelfahrtstag - auch Vatertag genannt - machen auch in
diesem Jahr einen großen Einsatz von Polizei und Rettungsdiensten erforderlich, um Prävention, Gefahrenabwehr, Strafverfolgung und medizinische Hilfe zu ermöglichen. Gemeinsames Ziel ist, ein friedliches, ausgelassenes Feiern für alle zu ermöglichen. Leider gab es in diesem Zusammenhang zurückliegend unschöne Ereignisse bis hin zu schweren Unfällen. Daneben sind handfeste Streitigkeiten, Körperverletzungsdelikte, Diebstahls- und Raubtaten sowie Sachbeschädigungen, sexuelle Grenzüberschreitungen und Beleidigungen zu verzeichnen gewesen. Stark alkoholisierte Jugendliche, die medizinisch versorgt werden mussten, sind keine Einzelfälle. Das Bemühen von den Ordnungsbehörden allein reicht aber nicht aus, um die oben genannten Auswüchse einzudämmen und einen wirkungsvollen Jugendschutz zu gewährleisten. Es geht um Ihr Kind! Wir wollen Sie, liebe Eltern und Erziehungsverantwortlichen, an Ihre Verantwortung und Vorbildfunktion
erinnern und Sie zur positiven Begleitung Ihrer Kinder ermutigen. - Kommen Sie
mit Ihrem Kind ins Gespräch! - Thematisieren Sie den verantwortungsvollen Genuss
von Alkohol! - Sprechen Sie über Risiken und Gefahren des übermäßigen
Alkoholkonsums! - Sprechen Sie über die Gefahren des Betäubungsmittelkonsums
insbesondere bei jungen Menschen! - Bleiben Sie klar und eindeutig in Ihrer
Haltung! - Treffen Sie Vereinbarungen und legen Sie konkrete Regeln fest! -
Seien Sie Multiplikator:in und sprechen auch mit anderen Eltern und
Erziehungsverantwort-lichen! Der öffentliche Konsum von Bier, Wein und Sekt ist erst ab 16 Jahren gestattet. Der Konsum anderer alkoholischer Getränke ist ab 18Jahren erlaubt. Diese Regelung betrifft auch Mischgetränke. Der Konsum von Zigaretten, Vapes und Shisha sowie von Cannabis-Produkten ist ebenfalls erst
nach dem 18. Geburtstag gestattet. Das Zurverfügungstellen von Alkohol oder
Tabakprodukten (auch Vapes und Shishas) bzw. die Weitergabe an Personen die das entsprechende Alter noch nicht erreicht haben, kann eine Ordnungswidrigkeitdarstellen. Sollten stark alkoholisierte oder beeinflusste Jugendliche von den Einsatzkräften aufgegriffen werden, so müssen Eltern oder Erziehungsverantwortliche sie von vor Ort abholen. Bitten stellen Sie eine
telefonische Erreichbarkeit sicher, damit wir Sie kontaktieren können.
Anderenfalls muss der Transport durch zum Beispiel Polizeikräfte erfolgen. Die
Kosten für diese Einsätze werden den Jugendlichen bzw. ihren Eltern und
Erziehungsverantwortlichen in Rechnung gestellt. In besonders schwerwiegenden
Fällen werden wir das Jugendamt informieren.
Straftaten und Ordnungswidrigkeiten werden konsequent verfolgt. Präventive
Maßnahmen, zum Beispiel eine gezielte Aufklärungsarbeit in den Schulen sowie
gezielte Öffentlichkeitsarbeit in den Medien, begleiten den Einsatz.
Für die Feierlichkeiten an Himmelfahrt gelten folgende Regeln: - Einhaltung der
Feiertagsruhe - es handelt sich um einen gesetzlichen Feiertag - Schutz von
Umwelt und Natur -Toiletten sind sofern vorhanden zu benutzen, Müll ist
entsprechend zu entsorgen - Waffen wie zum Beispiel Messer oder Schlagwerkzeuge sowie andere spitze Gegenstände sind verboten - Böller und anderes Feuerwerk sind verboten - Konsum von cannabishaltigen Produkten ist untersagt
Bitte besprechen Sie diese Regeln mit Ihren Kindern. Wer sich an die Regelungen hält, darf ausgelassen feiern. Der Beauftrage für Jugendsachen der Polizei, Arne Schmidt, sagt mit einem Augenzwinkern: "Gönnt euch - aber haltet euch an die Regeln und achtet aufeinander. Es ist zu eurem Besten." Im Grundgesetz - Artikel 6 Absatz 2 - ist Ihre Verantwortung vortrefflich formuliert: Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegenden Pflicht. [...]
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