Vor einer Entscheidung zur Verpackungssteuer: Hansestadt setzt auf Erfahrungsaustausch mit Komm
von Hansestadt Lüneburg am 08.05.2025HANSESTADT LÜNEBURG. – Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat die Verwaltung beauftragt, sich mit anderen Kommunen auszutauschen, die die Einführung einer Verpackungssteuer bereits planen. Die Erkenntnisse aus diesem Austausch sollen anschließend in die politische Beratung gehen. Ob Lüneburg ebenfalls eine Abgabe auf Einwegverpackungen einführt, entscheidet dann der Rat der Hansestadt.
Bei der Verpackungssteuer handelt es sich um eine kommunale Steuer. Jede Stadt oder Gemeinde kann selbst entscheiden, ob sie die Verpackungssteuer erhebt oder nicht. Genauso kann jede Kommune die Verpackungssteuer selbst konzipieren. Die Ausgestaltung muss jedoch rechtssicher sein – beispielsweise im Hinblick auf den Grundsatz der Gleichbehandlung. Die Steuer fällt überall dort an, wo Einwegverpackungen, -besteck oder -geschirr zum Verzehr von Speisen und Getränken angeboten werden.
Als erste Stadt in Deutschland hat Tübingen zum 1. Januar 2022 eine Verpackungssteuer eingeführt. Dagegen hatte die Betreiberin einer Tübinger McDonald’s-Filiale geklagt. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil der Stadt Tübingen Recht gegeben.
Nach dem Urteil, dass die Verpackungssteuer zulässig ist, befassten sich der Lüneburger Wirtschaftsausschuss und der Umweltausschuss mit einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu einer möglichen Verbrauchssteuer auf gastronomische Einwegverpackungen für Lüneburg. Der Rat der Hansestadt stimmte in seiner Sitzung am 7. Mai mehrheitlich für einen Änderungsantrag der SPD-Fraktion, der zunächst den Austausch mit anderen Kommunen vorsieht, bevor über die Einführung einer Verpackungssteuer weiter beraten werden soll.
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