Weihnachtsgeld und freie Tage rechtssicher regeln
von AGV redaktionell gekürzt am 24.11.2025Weihnachtszeit ist Bonuszeit – und zugleich Zeit kürzerer Arbeitstage. Doch Themen wie Weihnachtsgeld sowie Urlaub an Heiligabend und Silvester sind rechtlich oft komplex. Der Arbeitgeberverband Lüneburg-Nordostniedersachsen e.V. erklärt, worauf Unternehmen achten sollten, damit freiwillige Leistungen nicht zu verbindlichen Ansprüchen werden.
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Was Arbeitgeber jetzt wissen müssen: Weihnachtsgeld und freie Tage rechtssicher regeln
Lüneburg, November 2025 – Einen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld gibt es nicht. Ansprüche entstehen jedoch durch Tarif- oder Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen oder durch eine sogenannte betriebliche Übung, wenn über Jahre regelmäßig gezahlt wurde. Arbeitgeber sollten daher Freiwilligkeits- oder Widerrufsklauseln klar formulieren, um spätere Verpflichtungen zu vermeiden.
Teilzeitkräfte haben Anspruch auf anteilige Zahlung. Kürzungen sind nur begrenzt möglich, etwa nicht bei Mutterschutz. Eine Anrechnung auf den Mindestlohn ist nur zulässig, wenn monatlich, unwiderruflich und als Gegenleistung gezahlt wird.
Heiligabend und Silvester sind keine gesetzlichen Feiertage. Wer frei haben möchte, benötigt daher Urlaub – es sei denn, es gibt eine betriebliche Regelung. Wird Mitarbeitenden mehrere Jahre ohne Vorbehalt frei gegeben, kann daraus ebenfalls ein Anspruch entstehen. Eine klare Kommunikation sorgt für Rechtssicherheit und ein faires Miteinander.
Zitiert wird Anne Rypalla, Rechtsanwältin beim Arbeitgeberverband: Wer rechtzeitig prüft und klare Regelungen trifft, verhindert Missverständnisse und schafft Sicherheit für beide Seiten.
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