Lüneburg, am Freitag den 09.05.2025

Wichtige Investitionen für unsere Bäderinfrastruktur

von Bündnis 90 Die Grünen am 07.05.2025


Ende 2024 haben die beiden niedersächsischen Regierungsfraktionen SPD und Grüne ihre Politische Liste beschlossen. Ein Schwerpunkt war, Gelder für die Sanierung von Sportstätten bereitzustellen. Das hat die Landesregierung mit einem Sportstätteninvestitionsprogramm in die Wege geleitet: 20 Millionen Euro sind für die Förderung von kommunalen Sportstätten und weitere fünf Millionen Euro sind für Vereinssportstätten vorgesehen. Nun hat das Niedersächsische Innenministerium die Förderrichtlinie für die Kommunen veröffentlicht, die Antragstellung ist bis zum 30. Juni 2025 möglich.
 
„Für den Landkreis Lüneburg ergeben sich damit konkret die Chancen, sowohl das Lehrschwimmbecken in Oedeme als auch in Bleckede mit den Fördermitteln zu sanieren. Der Landkreis ist jetzt gefordert, diese Chance zu nutzen. Uns als Grüner Landtagsfraktion war es wichtig, die Sportstättenförderung konkret auf Schwimmbäder auszurichten“, erklärt der Grüne Landtagsabgeordnete und Fraktionsvorsitzende Detlev Schulz-Hendel.
 
In diesem Jahr liegt der Schwerpunkt der Förderung darauf, Hallenschwimmbäder und Lehrschwimmbecken zu sanieren und modernisieren. Pascal Mennen: „Ich freue mich, dass auch im Landkreis Lüneburg die Bäder und damit auch die Bürger*innen von der Förderung profitieren können. Dahinter steht der Gedanke, wieder mehr Kindern und Jugendlichen das Schwimmen beibringen zu können. Das ist dringend nötig, denn immer seltener verfügen junge Menschen über ausreichende Schwimmfähigkeiten“, so der Landtagsabgeordnete aus Lüneburg. Für Schwimmkurse und die Ausbildung von Übungsleiter*innen werden weiterhin Gelder vom Land bereitgestellt.
 
Die Zuwendung des Landes wird grundsätzlich in Höhe von 40 Prozent der Ausgaben, höchstens bis zu einem Betrag von 1,5 Millionen Euro gewährt und soll mindestens 200.000 Euro betragen. Bei finanzschwachen Kommunen kann die Förderung in Höhe von bis zu 80 Prozent der Ausgaben, höchstens bis zu einem Betrag von drei Millionen Euro, gewährt werden.

© Fotos: Bündnis 90 Die Grünen


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