Lüneburg, am Montag den 29.09.2025

Zwischen Vogelschutz und wirtschaftlichen Interessen: Ausweisung des Landschaftsschutzgebiets

von Landkreis Lüchow-Dannenberg am 29.09.2025


Mehrheitlich Landwirtinnen und Landwirte nutzten vergangenen Dienstag im Dünscher Gasthaus die Gelegenheit, aus erster Hand zu erfahren, was die geplante Ausweisung des EU-Vogelschutzgebiets „Lucie“ als Landschaftsschutzgebiet „Kleine Lucie“ für sie und ihre Flächen bedeuten kann. Aber auch Vertreter der Forstwirtschaft, der Jägerschaft und der Wasserwirtschaft waren der Einladung des Landkreises Lüchow-Dannenberg zu einer Bürgerinformationsveranstaltung gefolgt.

Komplexe Abwägung für Lüchow-Dannenberg
Dorothee Rößler, Leiterin der Unteren Naturschutzbehörde, stellte im vollbesetzten Saal das Verfahren und den Verordnungsentwurf vor. Sie betonte die Herausforderung: „Wir haben den klaren Auftrag von der EU, die Vorgaben der EU-Vogelschutzrichtlinie umzusetzen. Gleichzeitig wollen wir Lösungen finden, die mit Flächennutzungen wie Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei im Schutzgebiet vereinbar sind.“ Ziel der Kreisverwaltung ist es, möglichst moderate Regelungen zu treffen.

Grundlage des jetzt anlaufenden Verfahrens ist die EU-Vogelschutzrichtlinie, die den Erhalt wildlebender Vogelarten sicherstellen soll. Bis Ende 2025 müssen alle Unteren Naturschutzbehörden in Niedersachsen die europarechtlichen Vorgaben umsetzen und die ausgewiesenen EU-Vogelschutzgebiete hoheitlich als Schutzgebiete. In Lüchow-Dannenberg steht die Erfüllung dieser Aufgabe noch für die zwei EU-Vogelschutzgebiete „Lucie“ und „Drawehn“ aus. „Begonnen wird aktuell mit dem Vogelschutzgebiet ‚Lucie‘ informierte Rößler. Im Auftrag des Kreistages weist die Naturschutzbehörde hier das Landschaftsschutzgebiet „Kleine Lucie“ aus“. Diese führt 29 Vogelarten – vom Seeadler bis zum Neuntöter – sowie Fischotter, Schlammpeitzger, Bitterling und Steinbeißer als besonders schützenswert auf. „Die wildlebenden Tierarten und deren Lebensräume als Schutzzweck des Gebietes gibt das Land Niedersachsen uns vor“, erklärte Rößler.

Maßnahmen im Gebiet
Von den insgesamt 6.594 Hektar des Landschaftsschutzgebiets sollen unter anderem 245 Hektar extensiv bewirtschaftet werden – durch freiwillige Teilnahme der landwirtschaftlichen Betriebe an Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen wie der „Naturschutzgerechten Bewirtschaftung zum Schutz von Ortolanen“. So können sich die Betriebe freiwillige Leistungen für den Natur- und Vogelschutz mittels Agrarförderung honorieren lassen. „Das schafft nicht nur Brut- und Lebensraum für den Ortolan, sondern kommt auch anderen Ackerbrütern wie Heidelerche und Feldlerche zugute“, erklärte Rößler. Für den in Niedersachsen vom Aussterben bedrohten Ortolan habe man in Lüchow-Dannenberg eine besondere Verantwortung, da die Art landesweit nur noch hier vorkommt. Sollte die jährliche Zielgröße von 245 Hektar für den Vogelschutz nicht erreicht werden, sind verpflichtende Beratungen zu Bewirtschaftungs- und Fördermöglichkeiten für die Landwirtschaftsbetriebe im Schutzgebiet vorgesehen.

Mehrere der anwesenden Flächenbesitzenden sorgten sich um drohende Wertverluste und einen Verlust unternehmerischer Freiheit.

Als nächstes werden im November die Träger öffentlicher Belange sowie die Gemeinden und Samtgemeinden beteiligt. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs folgt im Februar 2026. Dann kann jede Bürgerin und jeder Bürger schriftlich oder mündlich Stellung nehmen.

Weitere Informationen zum Verfahren veröffentlicht der Landkreis unter: www.luechow-dannenberg.de/natura2000.

Beigefügtes Bildmaterial:

01 Reich gegliederte Ackerlandschaft nördlich der Lucie_Foto Landkreis Lüchow-Dannenberg.jpg

02 Rebhuhnpaar_Foto Hans-Jürgen Kelm.jpg

03 Ortolan _Foto Hans-Jürgen Kelm.jpg

© Fotos: Landkreis Lüchow-Dannenberg


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