Lüneburg, am Mittwoch den 01.05.2024

Letzte Ratssitzung des Jahres: Kommunale Abgaben steigen 2020 kaum

von Hansestadt Lüneburg am 20.12.2019


(sp) Lüneburg. Die gute Nachricht zuerst: Viele Abgaben bleiben 2020 unverändert. Dazu zählen die Straßenreinigungsgebühren, die Friedhofs- und Bestattungsgebühren, die Müllentsorgung und die Marktgebühren. Teurer wird beim Abwasser die Schmutzwasserentsorgung. Der Preis pro Kubikmeter erhöht sich um 20 Cent von 1,45 Euro auf 1,65 Euro, die Entsorgungskosten für Niederschlagswasser bleiben unverändert. Diese Anpassungen wurden bereits 2018 beschlossen.

Teurer wird das Schmutzwasser deshalb, weil durch die Klärschlammverordnung Klärschlämme vermehrt der Verbrennung zugeführt werden. Das erzeugt mehr Kosten als eine Verwertung durch die Landwirtschaft. Außerdem soll die Anpassung helfen, dem erhöhten Unterhaltungs- und Reparaturaufwand sowohl des städtischen Kanalnetzes als auch des Klärwerks gerecht zu werden. Zuletzt schlagen auch steigende Personalkosten in dem Bereich zu Buche.

Angepasst werden auch die Feuerwehrgebühren, allerdings lässt sich hier nicht pauschal sagen, ob nach oben oder nach unten. Das hat den Hintergrund, dass seit 2018 die Gebühren jährlich neu berechnet werden müssen. Zu Veränderungen kommt es, weil insbesondere die Fahrzeugkosten, wie zum Beispiel Abschreibungen, Reparaturen, Betriebsstoffe, Einsatzmittel und Verbrauchsmaterial, auf die individuellen, jährlich variierenden Einsatzstunden jedes einzelnen Fahrzeugs in der Berechnung zu berücksichtigen sind. Erkennbar ist, dass sich durch die Anschaffung eines Kleinalarmfahrzeuges in dem aufgeführten (fiktiven) Rechenbeispiel die zu erhebenden Gebühren sogar verringern.

Rechenbeispiel 1: Kostete die Rettung aus einem defekten Fahrstuhl ohne akute Lebensgefahr bisher zum Beispiel 414,- Euro (bei einer fiktiven Berechnung von 30 Minuten Einsatzdauer, vier Einsatzkräften, einem Kommandowagen und einem Rüstwagen), so wären nach der Anpassung nun 362,50 Euro zu zahlen (bei einer fiktiven Berechnung von 30 Minuten Einsatzdauer, vier Einsatzkräften, einem Kommandowagen und einem Kleinalarmfahrzeug).

Rechenbeispiel 2: Ein Fehlalarm - also das Auslösen einer Brandmeldeanlage, ohne dass ein Brand vorliegt - hätte bisher 867,- Euro gekostet (bei einer fiktiven Berechnung von 30 Minuten Einsatzdauer, 13 Einsatzkräften, einem Kommandowagen, einem Hilfeleistungslöschfahrzeug und einer Drehleiter), nach der Anpassung wären es noch 819,- Euro.

Generell gilt bei Feuerwehreinsätzen außerhalb der Pflichtaufgaben: 60 Prozent der tatsächlichen Kosten trägt auch hier die Stadt. Das, was sich letztlich auf der Einsatzrechnung findet, bildet lediglich einen 40-prozentigen Kostenanteil ab. Dieser muss vom Auftraggeber bzw. Verursacher getragen werden. Kostenpflichtig sind Leistungen in der Regel nur dann, wenn bei Unglücks- und sonstigen Bedarfsfällen keine Menschenleben in Gefahr sind (etwa Räumen von Straßensperren, Ölbekämpfung, Auspumpen von Kellern, Zurverfügungstellung einer Brandsicherheitswache oder technische Hilfeleistungen wie Türöffnungen und Kleintierrettungen).

Eine letzte Änderung der städtischen Gebührensatzungen betrifft die Straßenreinigungs- und die Abwassergebührensatzung. Hier hat der Rat der Hansestadt Lüneburg geringe Textanpassungen vorgenommen. Dabei geht es unter anderem darum, Einmalzahlungen pro Jahr zu ermöglichen, ein Wunsch, den viele Bürger an die Verwaltung herangetragen hatten. Außerdem soll die Rechnungslegung für Eigentümer vereinfacht werden, sodass mehrere Bescheide - zum Beispiel im Fall einer Wohnungsverwaltung - auch zusammengefasst an einen Verwalter gerichtet werden können. Diese Art von Anpassungen, die rein textliche Änderungen vorsehen, dienen lediglich der verbesserten Rechtssicherheit von Gebührenbescheiden sowie der besseren Nachvollziehbarkeit der Berechnung.

© Fotos: Pixabay


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