Absenkung des Wahlalters ?!
von Lüneburg Aktuell redaktionell gekürzt am 09.09.2026
Niedersachsen reformiert die Regeln für die kommunale Demokratie. Unter anderem soll das passive Wahlalter bei Kommunalwahlen auf 16 Jahre sinken. Auch für kommunale Spitzenämter ändern sich die Voraussetzungen.
SPD und Grüne im Niedersächsischen Landtag wollen die Reform der kommunalrechtlichen Vorschriften im September abschließen. Teile der Änderungen wurden bereits vor der Sommerpause beschlossen.
Eine wesentliche Neuerung: Wer 16 Jahre alt ist, soll künftig bei Kommunalwahlen nicht nur wählen, sondern auch selbst für ein Mandat kandidieren können. Jugendliche sollen zudem die Einrichtung kommunaler Jugendbeteiligungsgremien anstoßen können.
Auch die Altersgrenze für kommunale Hauptverwaltungsämter soll sinken. Das Mindestalter wird nach Angaben der Grünen von bislang 23 auf 18 Jahre reduziert.
Weitere Änderungen betreffen die Vereinbarkeit von Ehrenamt, Familie und Beruf. Notwendige Kosten für Kinderbetreuung sowie für die Pflege und Betreuung von Angehörigen sollen künftig erstattet werden können. Gleichzeitig sollen digitale Teilnahmemöglichkeiten an Rats- und Ausschusssitzungen gestärkt werden.
Die beiden Lüneburger Grünen-Landtagsabgeordneten Detlev Schulz-Hendel und Pascal Mennen begrüßen die Änderungen. Ziel sei es, die Hürden für kommunalpolitisches Engagement zu senken und mehr Menschen eine Beteiligung zu ermöglichen.
Quelle: Pressemitteilung der Landtagsabgeordneten Pascal Mennen und Detlev Schulz-Hendel, Bündnis 90/Die Grünen
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Anmerkung von LÜNEBURG AKTUELL:
Mit 16 wählen – und künftig auch selbst für Rat oder Kreistag kandidieren? Darüber darf man diskutieren.
Wer kommunalpolitische Verantwortung übernimmt, entscheidet über Millionenhaushalte, Schulen, Verkehr und die Zukunft einer Stadt – während er mit 16 noch minderjährig und nur beschränkt geschäftsfähig ist.
Mehr Jugendbeteiligung ist richtig. Aber ist das wirklich der einzige Grund für die Absenkung des Wahlalters – oder geht es den Parteien auch darum, möglichst früh neue Wählergruppen an sich zu binden?
Diese Frage muss erlaubt sein.
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