Lüneburg, am Freitag den 25.09.2026

AfD-Spektakel geht in die nächste Runde — Anzeige gegen Markt und LZ

von Carlo Eggeling am 25.09.2026


Was zu erwarten war, passiert: AfD-Funktionär Kevin Ballay hat seinerseits Anzeige erstattet. Wie berichtet, wird der 34-Jährige des Ladendiebstahls in Dahlenburg bezichtigt. Er bestreitet das, spricht von einem Missverständnis. Gleichwohl hat er in dem Markt eine Gebühr von 100 Euro bezahlt, zudem bestätigt die Staatsanwaltschaft Lüneburg entsprechende Ermittlungen. Die Landeszeitung hatte ausführlich über den Fall berichtet. In dem Beitrag hieß es unter anderem, Redakteure hätten Videoaufzeichnungen des Geschehens einsehen können. Ballay sieht durch den Artikel Persönlichkeitsrechte und das Bundesdatenschutzgesetz verletzt.

Die Anzeige richte sich gegen den Verantwortlichen des Marktes, der -- einfach gesagt -- seiner Aufsichtspflicht nicht nachgekommen sei sowie die LZ-Kollegen und die Chefredaktion wegen "rechtswidriger Nutzung und Veröffentlichung" entsprechender Informationen. Offenbar haben Mitarbeiter des Marktes Ballay "Hintergrundmaterial" geliefert, das seine Anschuldigungen belegen soll.

Die Polizei bestätigt den Eingang der Anzeige, will sich zum Inhalt nicht äußern: "Wir ermitteln." Einer der beschuldigten LZ-Kollegen sagt, er wisse noch nichts von dem Strafantrag und wolle sich nicht äußern.

In dem Beitrag mit dem sarkastischen Titel "Rechtsaußen an der Kasse vorbei" sind keine Namen genannt. Es heißt dort, dass die Redakteure mit mehreren Beteiligten gesprochen und die Aufzeichnungen hätten einsehen können. Es ist also unklar, wer was weitergegeben hat.

Journalisten besitzen einen Informantenschutz, sie müssen ihre Quellen nicht preisgeben. Die Begründung ist simpel: Viele würden nicht reden, wenn sie im Zweifel Nachteile zu befürchten hätten. Verfehlungen und Skandale würden nicht publik.

Dass Ballay und die AfD das Thema zum Thema machen würden, lag auf der Hand. Die Partei hatte im Zusammenhang mit der Kommunalwahl von Schmutz und Hetze gegen sie und ihren Kandidaten gesprochen.

Der Bericht hatte aufgegriffen, was zuvor in Dahlenburg über Wochen erzählt wurde. Zudem hat Ballay auf seinem TikTok-Kanal anderen Rechtsverstöße vorgeworfen, nun hat er sich möglicherweise selber nicht an Recht und Gesetz gehalten. Darauf hinzuweisen ist übliche journalistische Praxis. Egal bei welcher Partei.

Gleichwohl hat die Berichterstattung Ballay wohl kaum geschadet, er ist mit einem aus seiner Sicht guten Ergebnis unter anderem in den Kreistag gewählt worden. Kommentare im Netz verorten ihn einerseits als mutmaßlichen Dieb, doch Anhänger relativieren das Ganze und folgen der AfD-Erzählung, nach der sie und ihr Mitglied Opfer seien.

Bleibt abzuwarten, zu welchen Ergebnissen der Rechtsstaat kommt. Carlo Eggeling

© Fotos: ca


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